Erika Küspert
Veröffentlicht am: 10.09.2026
Aktualisiert am: 10.09.2026
Lesezeit: 5 Minuten
Unternehmensregister: kostenlose Einsicht, Daten und Unterschied zum Handelsregister
Das Unternehmensregister ist die zentrale Online-Plattform, über die du Unternehmensdaten in Deutschland abrufen kannst. Seit 2022 ist die Einsicht kostenlos und ohne Registrierung möglich. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Daten dort hinterlegt sind, wie sich das Unternehmensregister vom Handelsregister unterscheidet und wer sich eintragen lassen muss.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 10.09.2026
Aktualisiert am: 10.09.2026
Lesezeit: 5 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste in Kürze
- Das Unternehmensregister bündelt zentrale Unternehmensdaten und Veröffentlichungen an einer Stelle.
- Die Einsicht ist seit 2022 kostenlos und ohne Registrierung möglich.
- Es unterscheidet sich vom Handelsregister, das die eigentlichen Eintragungen enthält.
- Recherchieren kannst du über unternehmensregister.de und handelsregister.de.
- Kapitalgesellschaften veröffentlichen ihre Jahresabschlüsse über das Unternehmensregister.
- Auch Kapitalmarktinformationen und Insolvenzbekanntmachungen sind dort abrufbar.
Was ist das Unternehmensregister?
Das Unternehmensregister ist eine zentrale Online-Plattform, die wichtige Unternehmensdaten und Veröffentlichungen bündelt. Es macht Informationen zugänglich, die vorher auf verschiedene Quellen verteilt waren.
Über das Unternehmensregister findest du zum Beispiel Registerdaten, Jahresabschlüsse und Bekanntmachungen. Es dient damit als zentrale Anlaufstelle für die Recherche über Unternehmen.
Seit 2022 ist der Zugang deutlich einfacher geworden. Die Einsicht ist kostenlos und ohne Registrierung möglich.
Info
Das Unternehmensregister ist keine eigene Eintragungsstelle, sondern eine Plattform. Es fasst Daten aus anderen Registern und die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen zusammen.
Unterschied zwischen Unternehmensregister und Handelsregister
Das Handelsregister und das Unternehmensregister erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Das Handelsregister ist das eigentliche Register, in das Kaufleute und Gesellschaften eingetragen werden.
Das Unternehmensregister ist dagegen eine zentrale Plattform, die Daten aus dem Handelsregister und weitere Veröffentlichungen bündelt. Es enthält also nicht nur die Registereinträge, sondern auch Jahresabschlüsse und Bekanntmachungen.
Welche Daten sind im Unternehmensregister hinterlegt?
Im Unternehmensregister sind vielfältige Unternehmensdaten hinterlegt. Dazu gehören die Registerdaten sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen.
- Handelsregisterdaten wie Rechtsform, Sitz und Vertretungsberechtigte.
- Jahresabschlüsse und andere Rechnungslegungsunterlagen.
- Kapitalmarktinformationen bestimmter Unternehmen.
- Bekanntmachungen aus Insolvenzverfahren.
Unternehmensdaten im Unternehmensregister abfragen
Unternehmensdaten kannst du online abfragen, ohne dich anzumelden. Die Recherche ist seit 2022 kostenlos.
Zwei Portale sind dabei besonders wichtig.
Kostenlose Recherche über unternehmensregister.de
Über unternehmensregister.de rufst du zentrale Unternehmensdaten und Veröffentlichungen ab. Die Plattform bündelt Registerdaten, Jahresabschlüsse und Bekanntmachungen.
Seit 2022 ist die Nutzung kostenlos und ohne Registrierung möglich. Du kannst also frei nach Unternehmen suchen und die hinterlegten Dokumente einsehen.
Suche über das Registerportal handelsregister.de
Über handelsregister.de greifst du direkt auf die Registerdaten zu. Dort findest du Handelsregisterauszüge in aktueller, chronologischer und historischer Fassung.
Auch dieser Abruf ist seit 2022 kostenlos und ohne Login möglich. Damit sind die Registerdaten für die Öffentlichkeit frei zugänglich.
Wer muss sich im Unternehmensregister eintragen lassen?
Die Eintragung erfolgt nicht direkt „ins Unternehmensregister“, sondern in die zugrunde liegenden Register, vor allem das Handelsregister. Das Unternehmensregister greift diese Daten dann auf.
Ob eine Eintragung Pflicht ist, hängt von der Rechtsform ab.
Eintragungspflichtige Rechtsformen
Bestimmte Rechtsformen müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen. Dazu gehören der eingetragene Kaufmann sowie die Handelsgesellschaften.
- Eingetragener Kaufmann (e. K.).
- Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG.
- Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG.
- Genossenschaften im Genossenschaftsregister.
Freiwillige Eintragung für Kleingewerbetreibende
Kleingewerbetreibende sind nicht zur Eintragung verpflichtet. Sie können sich aber freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen.
Mit der freiwilligen Eintragung werden sie zum eingetragenen Kaufmann und unterliegen dem Handelsrecht. Das kann die Seriosität erhöhen, bringt aber auch zusätzliche Pflichten mit sich.
Eintragung ins Unternehmensregister — Ablauf und Kosten
Die Eintragung läuft über das Handelsregister und damit über einen Notar. Er beurkundet die Anmeldung und reicht sie beim Registergericht ein.
Für die Eintragung fallen Notar- und Gerichtsgebühren an, deren Höhe von der Rechtsform und dem Aufwand abhängt. Die Daten erscheinen anschließend automatisch auch im Unternehmensregister.
Änderungen wie ein neuer Geschäftsführer oder ein neuer Sitz müssen ebenfalls angemeldet werden. Auch dafür ist in der Regel der Notar zuständig.
Veröffentlichungspflichten für Unternehmen
Neben der Eintragung bestehen für viele Unternehmen Veröffentlichungspflichten. Diese Veröffentlichungen laufen über das Unternehmensregister.
Sie sorgen für Transparenz gegenüber Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit.
Jahresabschlüsse und Finanzberichte
Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse offenlegen. Seit 2022 erfolgt die Übermittlung an das Unternehmensregister und nicht mehr an den Bundesanzeiger.
Der Umfang der Offenlegung hängt von der Größe des Unternehmens ab. Kleine Gesellschaften dürfen einen verkürzten Abschluss veröffentlichen.
Kapitalmarktinformationen und Insolvenzbekanntmachungen
Bestimmte Unternehmen müssen zusätzlich Kapitalmarktinformationen veröffentlichen. Das betrifft vor allem kapitalmarktorientierte Gesellschaften.
Auch Bekanntmachungen aus Insolvenzverfahren sind über das Unternehmensregister zugänglich. So lassen sich wichtige Informationen zu einem Unternehmen zentral abrufen.
Registeränderungen und Löschung von Einträgen
Ändern sich Angaben zu einem Unternehmen, müssen diese im Register aktualisiert werden. Das gilt zum Beispiel für einen Wechsel des Geschäftsführers oder des Sitzes.
Die Änderungen werden über einen Notar zum Handelsregister angemeldet. Nach der Eintragung erscheinen sie auch im Unternehmensregister.
Wird ein Unternehmen aufgelöst und abgewickelt, erfolgt am Ende die Löschung des Eintrags. Erst mit der Löschung ist das Unternehmen rechtlich vollständig beendet.
FAQ zum Unternehmensregister
Ja, die Einsicht ist seit 2022 kostenlos und ohne Registrierung möglich. Du kannst über unternehmensregister.de und handelsregister.de frei nach Unternehmen suchen und die hinterlegten Dokumente abrufen. Ein Login ist dafür nicht mehr erforderlich.
Im Unternehmensregister findest du Registerdaten wie Rechtsform, Sitz und Vertretungsberechtigte sowie die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften. Zusätzlich sind Kapitalmarktinformationen und Insolvenzbekanntmachungen abrufbar. Damit lassen sich zentrale Informationen zu einem Unternehmen an einer Stelle einsehen.
Das Handelsregister ist das eigentliche Register, in das Kaufleute und Gesellschaften eingetragen werden. Das Unternehmensregister ist dagegen eine zentrale Plattform, die diese Registerdaten mit weiteren Veröffentlichungen wie Jahresabschlüssen und Bekanntmachungen bündelt. Es enthält also mehr als nur die reinen Eintragungen.
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