Steuererklärung für Menschen mit Behinderung

Der Staat gleicht finanzielle Belastungen aus Medikamenten und Pflege aus. Diese Steuermöglichkeiten hast du.

    Der Behindertenpauschbetrag

    Der Pauschbetrag für behinderte Menschen lässt es zu, finanzielle Belastungen der Behinderung (zum Teil) auszugleichen. Er hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab, welche von einem*r Ärzt*in bescheinigt werden muss. 

    Die steuerlichen Vergünstigungen gelten dabei sowohl für die steuerliche Betrachtung bei Erwachsenen als auch bei Kindern.

    Die Höhe des Behindertenpauschbetrags

    Die folgenden Tabellen zeigen, welche Beträge dir bei welchem Behinderungsgrad zusteht. Zusätzlich gibt es ein Merkzeichen, das sich auf deine Einschränkung bezieht. 

    Die Merkzeichen stehen auf dem Behindertenausweis und zeigen, welche Behinderung eine Person aufweist. Dabei steht zum Beispiel:

    • Bl für blind
    • H für hilflos
    • aG für außergewöhnlich gehbehindert
    • G für erheblich geh- & stehbehindert

    Ist diese sehr ausgeprägt und wird beispielsweise ein H wie „hilflos“ oder ein „Bl“ wie „Blind“ vermerkt, kann der dir zustehende Betrag noch einmal deutlich höher liegen.

    Um den Behinderten-Pauschbetrag in deiner Steuererklärung geltend machen zu können, benötigst du eine Bescheinigung des Versorgungsamtes. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 wird dir ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Eine Kopie des Dokuments solltest du bei der ersten Steuererklärung, in der du die Pauschale anrechnen lassen willst, unbedingt mit einreichen.

    Grad der Behinderung (GdB)

    Höhe des Behinderten-Pauschbetrags

    20

    384 €

    30

    620 €

    40

    860 €

    50

    1.140 €

    60

    1.140 €

    70

    1.780 €

    80

    2.120 €

    90

    2.460 €

    100

    2.840 €

    Für Hilflose, Blinde oder Taubblinde

    7.400 €

    Grad der Behinderung (GbB)

    Höhe des Behinderten-Pauschbetrags

    25-30

    310 €

    35-40

    430 €

    45-50

    570 €

    55-60

    720 €

    65-70

    890 €

    75-80

    1.060 €

    85-90

    1.230 €

    95-100

    1.420 €

    Für Hilflose, Blinde, Taubblinde oder schwerst-bedürftige Menschen

    3.800 €

    Mehr Ausgaben als der Pauschbetrag abfedert?

    Über den Pauschbetrag können deine dauerhaften Kosten abgefedert werden, beispielsweise Medikamente oder regelmäßige Therapien.

    Sollten diese aber den Pauschbetrag weit überschreiten oder einmalige Aufwendungen, wie beispielsweise eine Kur, bestimmte notwendige Anschaffungen oder der rollstuhlgerechte Umbau deines Zuhauses hinzukommen, kannst du weitere Posten als außergewöhnliche Belastung eintragen.

    Berücksichtigt werden diese jedoch erst, wenn sie die „zumutbare Belastungsgrenze“ überschreiten. Die legt das Finanzamt prozentual nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl fest.

    Wie werden außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht?

    1. Zuerst ist es wichtig, festzustellen, wie hoch die außergewöhnlichen Belastungen ausfallen. Dafür zählst du die Werte der Ausgaben zusammen, die steuerlich als solch eine Ausgabe gelten. Welche das sind, verraten wir die im Ratgeberbeitrag Außergewöhnliche Belastung.
    2. Den Betrag reduzierst du um die zumutbare Belastung (siehe nächster Abschnitt).
    3. Die außergewöhnliche trägst du auf eine von zwei Weisen in die Steuererklärung ein:
      • Gibst du deine Steuererklärung per ELSTER (das offizielle Steuerprogramm des Finanzamts) ab, kannst du die Summe in die Formulare eintragen
      • Alternativen zu ELSTER machen es leichter, die Steuererklärung auszufüllen. Mit der Taxfix-App beispielsweise beantwortest du einfach nur Fragen. Die App berücksichtigt Freibeträge, den Behindertenpauschbetrag und weitere Sparpotentiale für dich. Du kannst dich also frei von Steuerfachwissen machen und musst dich nicht dauernd über Neuerungen informieren!

    Hinweis:

    Taxfix klappt per Smartphone-App oder Browseranwendung. Du kommst zu deiner korrekten Steuererklärung in unter einer Stunde, erhältst kostenlos die Schätzung deines Steuerergebnisses und kannst anschließend bequem und sicher beim Finanzamt einreichen!

    Steuererklärung selbst erstellen

    39,99 €

    Kostenlos bis zur Berechnung der Erstattung, dann 39,99 € für die Übermittlung.

    Verständliche Fragen

    Automatische Plausibilitätsprüfung

    Berechnung der voraussichtlichen Erstattung

    Gemeinsam abgeben und 25% sparen (Paare zahlen zusammen nur 59,99€)

    Mit Experten-Service machen lassen

    Ab 89,99€

    Für 20% deiner Rückerstattung (Mindestgebühr 89,99€).

    Zertifizierte, erfahrene, unabhängige Steuerberater*innen

    Detaillierte Vorbereitung der Steuererklärung

    Sicherer Dokumenten-Upload

    Abgeben, bezahlen, entspannen.

    Wie du deine zumutbare Belastungsgrenze berechnest

    Mithilfe der folgenden Grafik ermittelst du deine persönliche zumutbare Belastungsgrenze. Per einfacher Berechnung erhältst du den Wert, der abhängig ist von der Anzahl an Kindern und der möglichen gemeinsamen Veranlagung mit deinem*r Partner*in.

    Tipp:

    Bist du beispielsweise Single und kinderlos und hast Gesamteinkünfte von 15.000 Euro jährlich, liegt die Grenze bei 5 Prozent davon. Was an Krankheitskosten, Zahnarztrechnungen, Zuzahlungen darüber hinausgeht, darf abgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Kosten auf Grundlage eines ärztlichen Rezeptes erfolgten.

    Fahrten als außergewöhnliche Belastung geltend machen – wie das geht

    Ein weiterer Punkt, der als außergewöhnliche Belastung gewertet werden kann, sind Fahrten. Falls dein Behinderungsgrad beispielsweise über 80 liegt, darfst du Privatfahrten bis zu einer Strecke von 3.000 Kilometer im Jahr einreichen. Bei einem entsprechenden Merkzeichen (Bl, aG oder H) können es sogar bis 15.000 Kilometer sein, die aber über ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden sollten.

    Tipp

    Für berufliche Fahrten dürfen Menschen mit einem GdB (Grad der Behinderung) von mehr als 70 jeden Kilometer zwischen Zuhause und Arbeitsstätte mit 0,30 Euro als Werbungskosten (und nicht nur die einfache Entfernungspauschale) absetzen. Ab dem 21. Kilometer können übrigens 0,35 Euro berechnet werden. Da es sich um eine Lohnersatzleistung handelt, musst du die Zahlungen nicht versteuern, sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt, d. h. dein persönlicher Steuersatz kann dadurch steigen.



    Unabhängig ausgezeichnet

    Taxfix nutzt die Schnittstelle von ELSTER, dem Online-Angebot des Finanzamts. Das wissen auch unsere Kund*innen zu schätzen und bewerten uns regelmäßig mit Bestnoten.

    Elster

    Dank API-Schnittstelle zu ELSTER werden deine Daten sicher ans Finanzamt übermittelt.

    Finanztip

    Das Verbraucher-Magazin Finanztip empfiehlt Taxfix als Steuersoftware für einfache Steuererklärungen.

    Beste Bewertungen

    Über 255.000 Bewertungen und eine durchschnittliche Bewertung von 4.7 Sternen bestätigen die App-Qualität.

    Made in Germany

    Innovation trifft Qualität. Taxfix wird in Berlin entwickelt und designed. Von Menschen aus aller Welt.

    Die Steuererklärung in unter einer halben Stunde

    Mit unserer von Steuerexpert*innen entwickelten App helfen wir jedes Jahr erfolgreich Menschen, ihre zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen. Einfach, schnell, sicher und über die ELSTER-Schnittstelle.

    Jetzt kostenlos starten

    Pflege und Hausarbeit als haushaltsnahe Dienstleistungen

    Beschäftigst du in deinem Haushalt entgeltlich Personen – beispielsweise zur Erledigung deiner Hausarbeit oder für das Erbringen von Pflegeleistungen – können davon 20 Prozent bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 4.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden.

    Jetzt neu: Steuerjahr 2023

    Mit Taxfix kannst du deine Steuererklärung für die letzten 4 Jahre im Handumdrehen erledigen. Kein Vorwissen über Steuern nötig!

    Jetzt kostenlos starten