Steuerklasse 1: Vorteile für ledige Arbeitnehmer*innen
Wer nutzt die Steuerklasse 1?
Für die meisten Leute beginnt das Arbeitsleben mit der Steuerklasse 1, wenn sie sich in der Ausbildung befinden oder nach dem Studium den ersten Job annehmen.
Das Finanzamt teilt dich in die Steuerklasse 1 ein, wenn du ledig bist und keine Kinder hast. In diese Gruppe fallen also Unverheiratete, Geschiedene, Verwitwete oder aber Verheiratete, die dauerhaft zwei getrennte Wohnsitze haben.
Mit einem oder mehreren Kindern bist du in dieser Steuerklasse nur richtig, wenn du nicht alleinerziehend (Empfehlung für Alleinerziehende: Steuerklasse 2) und nicht verheiratet (Empfehlung für Verheiratete: Steuerklassen 3, 4 und 5) bist.
In der Regel liegt in der Steuerklasse 1 dein Verdienst über 520 im Monat. Unterhalb dieser Grenze versteuert dein Arbeitgeber meistens deinen Lohn pauschal über die Knappschaft-Bahn-See und die Steuerklasse spielt für dich keine Rolle.
Welche Abzüge gibt es in der Steuerklasse 1?
Die Abzüge sind in allen Steuerklassen grundsätzlich dieselben:
- Pflege-, Kranken-, Arbeitslosen– und Rentenversicherung
- Lohn- und Kirchensteuer
- Solidaritätszuschlag
Alle Abzüge werden prozentual berechnet und sind somit abhängig von der Höhe deiner Einkünfte. Verdienst du mehr, verpflichtet dich der Staat – zumindest bis zu einer Höchstgrenze – auch zu höheren Beiträgen, sowohl an das Finanzamt als auch an die Sozialkassen.
Wenn du genau wissen willst, wie hoch deine Abgaben sind oder ab welcher Höhe sich eine Gehaltserhöhung für dich – trotz kalter Progression – lohnt, kannst du das mit einem Brutto-Netto-Rechner nachrechnen.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag in der Steuerklasse 1?
Grundsätzlich stehen dir als Arbeitnehmer*in Freibeträge und Pauschalen zu. Diese werden jährlich angepasst.
Für das Jahr 2022 gelten folgende Beträge:
Steuerfreibetrag / Pauschbetrag | Höhe |
---|---|
Grundfreibetrag | 10.347 Euro |
Arbeitnehmerpauschbetrag | 1.200 Euro |
Sonderausgabenpauschbetrag | 36 Euro |
Kinderfreibetrag | 8.548 Euro |
Vorsorgepauschale | abhängig vom Bruttolohn |
Vor- und Nachteile der Steuerklasse 1
In bestimmter Hinsicht hast du in der Steuerklasse 1 höhere Belastungen, weil du beispielsweise in der Steuerklasse 2 zusätzlich Anrecht auf einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hast. Als Ehepaar können du und dein*e Partner*in ggf. vom Ehegattensplitting profitieren oder über die Steuerklassenkombination 3 und 5 und die damit normalerweise einhergehende Übertragung von Freibeträgen euer gemeinsames Nettoeinkommen erhöhen.
Im Gegensatz zu der Steuerklasse 5 liegt ein Vorteil aber darin, dass du bei Inanspruchnahme von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld u. ä.) aufgrund eines wahrscheinlich höheren Bruttogehaltes auch höhere Zahlungen erhältst.
Kann man die Steuerklasse wechseln?
Die Steuerklasse kannst du nur ändern, wenn du heiratest oder du ein Kind hast bzw. bekommst und alleinerziehend bist.
In die Steuerklasse 2 darfst du wechseln, wenn mindestens eines deiner Kind mit seinem Erst- oder Zweitwohnsitz bei dir gemeldet ist. Vorteil: Zum Kinderfreibetrag gibt es zusätzlich noch einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Nach einer Hochzeit steht dir die Wahl der Steuerklassen-Kombinationen 4 und 4, 4 mit Faktor oder 3 und 5 offen. Je nachdem, wie weit eure Gehälter auseinander liegen, kann sich eine Variante gegenüber anderen als günstiger erweisen.
Zwischen Steuerklasse 1 und 4 bestehen kaum Unterschiede, nur der KinderfreibetragDer Kinderfreibetrag stellt bei der Besteuerung von Eltern einen gewissen Geldbetrag steuerfrei. Er wird bei der Berechnung der Einkommensteuer mit dem Kindergeld so verrechnet, dass für den Steuerpflichtigen das Beste …
Weiterlesen wird zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.
In der Steuerklasse 1 musst du im Gegensatz zu den Steuerklassen 3 und 5, oder 4 mit Faktor keine Steuererklärung einreichen. Du solltest es aber trotzdem tun, denn wenn du deine Steuererklärung freiwillig machst, ist es sehr wahrscheinlich, dass du aufgrund der Frei- und Pauschbeträge, und bestimmten Ausgaben, die du im vorherigen Jahr hattest (z. B. beruflicher Umzug oder lange Krankheit) etwas zurückbekommst.
Steuerklasse-Rechner: Welche Abzüge habe ich in Klasse 1?
Finde mit dem Brutto-Netto-Rechner heraus, wie viel das Finanzamt in deinem persönlichen Fall einbehält, wenn du Steuerklasse 1 hast.