• Inhalt
  • Schritt 1: Anspruch gegeben?

  • Schritt 2: Beantragung

  • Schritt 3: Pauschale überschreiten

  • Schritt 4: Anspruch des Kindes

  • Schritt 5: Abschicken

Behindertenpauschbetrag: Wo eintragen als außergewöhnliche Belastung

Im Falle einer Behinderung können erhöhte Kosten für Medikamente und Betreuung anfallen. Damit deine Ausgaben dich nicht zu sehr belasten, gibt es den Behindertenpauschbetrag. Wie du ihn in deiner Steuererklärung angibst, zeigen wir dir.

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  • Schritt 1: Anspruch gegeben?

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  • Schritt 4: Anspruch des Kindes

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Veränderungen beim Behindertenpauschbetrag ab 2021

Die Höhe des Behindertenpauschbetrags hat sich mit dem Steuerjahr 2021 verändert. Doch nicht nur die Höhe, auch die Art der Berechnung wurde angepasst. Der Behindertenpauschbetrag greift nun ab einem Grad der Behinderung von 20. Zudem wurden die Pauschbeträge verdoppelt.

In den Tabellen kannst du die aktuellen Summen und die Veränderung nachvollziehen.

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Habe ich Anspruch auf den Behindertenpauschbetrag?

Ein ärztliches Gutachten legt individuell den Grad der Behinderung fest. Dieser Grad ist für die Höhe deines Pauschbetrags entscheidend. In nachstehender Tabelle sind die verschiedenen Grade und ihre dazugehörigen Pauschbeträge einzusehen:Die Höhe des Behindertenpauschbetrags für das aktuell gültige Steuerjahr (2023):

Grad der Behinderung (GdB)Höhe des Behinderten-Pauschbetrags
20384 €
30620 €
40860 €
501.140 €
601.140 €
701.780 €
802.120 €
902.460 €
1002.840 €
Für Hilflose, Blinde oder Taubblinde7.400 €

Die Höhe des Behindertenpauschbetrags für die Steuerjahre 2020 und früher:

Grad der BehinderungHöhe des Behinderten-Pauschbetrags
25 – 30310 €
35 – 40430 €
45 – 50570 €
55 – 60720 €
65 – 70890 €
75 – 801.060 €
85 – 901.230 €
95 – 1001.420 €
Für Hilflose, Blinde, Taubblinde oder schwerst-bedürftige Menschen3.700 €

Für die Steuerjahre 2020 und früher gilt/galt auf Grundlage des § 33b ESTG: Wenn du einen Grad der Behinderung von 20 bis 50 aufweist, erhältst du den Behindertenpauschbetrag nur, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Du hast wegen deiner Behinderung einen gesetzlichen Anspruch auf Rente (bspw. Unfallrente) oder andere laufende Bezüge.

(Und/oder)

  • Deine Behinderung führt zu einer deutlichen körperlichen Einschränkung oder ist aufgrund einer Berufskrankheit entstanden.

Bei wem schon ein Grad der Behinderung festgestellt wurde, verfügt über einen Behindertenausweis. Auf diesem ist der Behinderungsgrad vermerkt.

Übrigens: Der Behindertenpauschbetrag gilt für ein ganzes Jahr. Verändert sich der Pauschbetrag innerhalb eines Jahres, fällt dies zu deinen Gun

Wie beantrage ich den Behindertenpauschbetrag?

Eintragen der Behinderung mit Taxfix

In den nachfolgenden Schritten zeigen wir den Prozess per ELSTER.

Mit Taxfix musst du diese Schritte nicht durchführen.

Du gibst einfach in der App Antworten auf leicht verständliche Fragen und wir beziehen alle Aspekte der Behinderung bei der Steuererklärung mit ein. Das sieht so aus:

Eine Behinderung per Steuerformular oder ELSTER steuerlich geltend machen

So funktioniert das Eintragen der Behinderung in die Steuererklärung mit ELSTER:Wurde durch ein ärztliches Gutachten dein Grad der Behinderung festgelegt, kannst du im Hauptformular deiner Steuererklärung deinen Behindertenpauschbetrag anfordern. Dafür füllst du unter „Außergewöhnliche Belastungen“ die Zeilen 4–9 aus.

Wichtig: Achte bei Erstantrag darauf, dem Finanzamt die Kopie des Schwerbehindertenausweises, die Bescheinigung des Versorgungsarztes oder den Bescheid der Pflegekasse zu senden. Im Falle, dass die betreffende Person blind oder hilflos ist, muss im Formular ausdrücklich darauf hingewiesen werden.

Ändert sich dein Grad der Behinderung, wird dir immer der Pauschbetrag des höheren Grades gewährt. Hattest du z. B. erst einen Grad von 50 und nun von 60 Prozent, kannst du für das ganze Jahr den höheren Pauschbetrag beantragen. Auch wenn dein Grad heruntergestuft wird, kannst du für das Jahr mit dem höheren Pauschbetrag rechnen. Die Änderung musst du dann angeben, um den neuen Pauschbetrag zu erhalten.

Überschreiten des Behindertenpauschbetrags

Überschreiten deine Ausgaben den festgelegten Pauschbetrag, besteht die Möglichkeit, dass du weitere Kosten einzeln als andere außergewöhnliche Belastungen absetzt. Dafür musst du alle Rechnungen für das Finanzamt sammeln, um diese Ausgaben nachzuweisen. Diese zusätzlichen Ausgaben rechnest du zusammen und trägst sie in die Zeilen 31–35 deiner Steuererklärung unter "Andere Aufwendungen" ein.

Hat mein Kind Anspruch auf den Pauschbetrag und kann ich diesen auf mich übertragen?

Auch Kinder mit Behinderung haben Anspruch auf den Behindertenpauschbetrag. Bekommst du Kindergeld und dein Kind nutzt den Pauschbetrag nicht selbst, kannst du diesen auf dich übertragen lassen. Dies ist möglich, wenn dein Kind die Vergünstigungen nicht nutzen kann. Das ist bei Kindern der Fall, die noch nicht arbeiten gehen, gering verdienen oder kein Einkommen haben.

Diese Übertragung gilt immer nur für ein Jahr und muss in jeder Steuererklärung neu ausgefüllt werden.

Die Übertragung des Pauschbetrags kannst du in der „Anlage Kind“ ab der Zeile 68 anfordern. Dort musst du unter anderem den Grad der Behinderung angeben und Informationen zum Behindertenausweis des Kindes eintragen.

Auch getrennt lebende Eltern können den Behindertenpauschbetrag ihres Kindes übertragen lassen. Dabei müssen auch sie Zeile 64 und 65 ausfüllen. In Zeile 66 können sie angeben, zu wie viel Prozent sie den Pauschbetrag erhalten sollen. Wird Zeile 66 nicht ausgefüllt, erhält jeder Elternteil 50 %.

Bei nicht zusammen veranlagten Eltern muss jeder Elternteil eine Steuererklärung abgeben und die Übertragung des Behindertenpauschbetrags des Kindes anfordern.

Überprüfen und abschicken

Wenn du eine Behinderung hast, musst du nicht auf deinen Kosten für Medikamente und/oder Betreuung sitzen bleiben. Dafür gibt es den Behindertenpauschbetrag. Wenn du nun deine Steuererklärung abgibst, verringert sich deine Steuerlast um diesen Betrag.

Hast du die notwendigen Informationen angegeben und alle deine Belege gesammelt, kannst du deine Steuererklärung guten Gewissens absenden. Überprüfe vor dem Abschicken noch einmal genau, ob alle Angaben korrekt sind.

DISCLAIMER

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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