Steuererklärung für Menschen mit Behinderung

Der Staat gleicht finanzielle Belastungen aus Medikamenten und Pflege aus. Diese Steuermöglichkeiten hast du.

    Der Behindertenpauschbetrag

    Der Pauschbetrag für behinderte Menschen lässt es zu, finanzielle Belastungen der Behinderung (zum Teil) auszugleichen. Er hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab, welche von einem*r Ärzt*in bescheinigt werden muss. 

    Die steuerlichen Vergünstigungen gelten dabei sowohl für die steuerliche Betrachtung bei Erwachsenen als auch bei Kindern.

    Die Höhe des Behindertenpauschbetrags

    Die folgenden Tabellen zeigen, welche Beträge dir bei welchem Behinderungsgrad zusteht. Zusätzlich gibt es ein Merkzeichen, das sich auf deine Einschränkung bezieht. 

    Die Merkzeichen stehen auf dem Behindertenausweis und zeigen, welche Behinderung eine Person aufweist. Dabei steht zum Beispiel:

    • Bl für blind
    • H für hilflos
    • aG für außergewöhnlich gehbehindert
    • G für erheblich geh- & stehbehindert

    Ist diese sehr ausgeprägt und wird beispielsweise ein H wie „hilflos“ oder ein „Bl“ wie „Blind“ vermerkt, kann der dir zustehende Betrag noch einmal deutlich höher liegen.

    Um den Behinderten-Pauschbetrag in deiner Steuererklärung geltend machen zu können, benötigst du eine Bescheinigung des Versorgungsamtes. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 wird dir ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Eine Kopie des Dokuments solltest du bei der ersten Steuererklärung, in der du die Pauschale anrechnen lassen willst, unbedingt mit einreichen.


    Grad der Behinderung (GdB)

    Höhe des Behinderten-Pauschbetrags

    20

    384 €

    30

    620 €

    40

    860 €

    50

    1.140 €

    60

    1.140 €

    70

    1.780 €

    80

    2.120 €

    90

    2.460 €

    100

    2.840 €

    Für Hilflose, Blinde oder Taubblinde

    7.400 €



    Grad der Behinderung (GbB)

    Höhe des Behinderten-Pauschbetrags

    25-30

    310 €

    35-40

    430 €

    45-50

    570 €

    55-60

    720 €

    65-70

    890 €

    75-80

    1.060 €

    85-90

    1.230 €

    95-100

    1.420 €

    Für Hilflose, Blinde, Taubblinde oder schwerst-bedürftige Menschen

    3.800 €


    Mehr Ausgaben als der Pauschbetrag abfedert?

    Über den Pauschbetrag können deine dauerhaften Kosten abgefedert werden, beispielsweise Medikamente oder regelmäßige Therapien.

    Sollten diese aber den Pauschbetrag  weit überschreiten oder einmalige Aufwendungen, wie beispielsweise eine Kur, bestimmte notwendige Anschaffungen oder der rollstuhlgerechte Umbau deines Zuhauses hinzukommen, kannst du weitere Posten als außergewöhnliche Belastung eintragen.

    Berücksichtigt werden diese jedoch erst, wenn sie die „ zumutbare Belastungsgrenze “ überschreiten. Die legt das Finanzamt prozentual nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl fest.

    Wie werden außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht?

    1. Zuerst ist es wichtig, festzustellen, wie hoch die außergewöhnlichen Belastungen ausfallen. Dafür zählst du die Werte der Ausgaben zusammen, die steuerlich als solch eine Ausgabe gelten. Welche das sind, verraten wir die im Ratgeberbeitrag Außergewöhnliche Belastung .
    2. Den Betrag reduzierst du um die zumutbare Belastung (siehe nächster Abschnitt).
    3. Die außergewöhnliche trägst du auf eine von zwei Weisen in die Steuererklärung ein:
      • Gibst du deine Steuererklärung per ELSTER  (das offizielle Steuerprogramm des Finanzamts) ab, kannst du die Summe in die Formulare eintragen
      • Alternativen zu ELSTER machen es leichter, die Steuererklärung auszufüllen. Mit der Taxfix-App  beispielsweise beantwortest du einfach nur Fragen. Die App berücksichtigt Freibeträge, den Behindertenpauschbetrag und weitere Sparpotentiale für dich. Du kannst dich also frei von Steuerfachwissen machen und musst dich nicht dauernd über Neuerungen informieren!

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    Wie du deine zumutbare Belastungsgrenze berechnest

    Mithilfe der folgenden Grafik ermittelst du deine persönliche zumutbare Belastungsgrenze. Per einfacher Berechnung erhältst du den Wert, der abhängig ist von der Anzahl an Kindern und der möglichen gemeinsamen Veranlagung mit deinem*r Partner*in.

    Zumutbare-Eigenbelastung-Belastung-Grafik-Taxfix

    Tipp:

    Bist du beispielsweise Single und kinderlos und hast Gesamteinkünfte von 15.000 Euro jährlich, liegt die Grenze bei 5 Prozent davon. Was an Krankheitskosten, Zahnarztrechnungen, Zuzahlungen darüber hinausgeht, darf abgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Kosten auf Grundlage eines ärztlichen Rezeptes erfolgten.

    Fahrten als außergewöhnliche Belastung geltend machen – wie das geht

    Ein weiterer Punkt, der als außergewöhnliche Belastung gewertet werden kann, sind Fahrten. Falls dein Behinderungsgrad beispielsweise über 80 liegt, darfst du Privatfahrten bis zu einer Strecke von 3.000 Kilometer im Jahr einreichen. Bei einem entsprechenden Merkzeichen (Bl, aG oder H) können es sogar bis 15.000 Kilometer sein, die aber über ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden sollten.

    Tipp

    Für berufliche Fahrten dürfen Menschen mit einem GdB (Grad der Behinderung) von mehr als 70 jeden Kilometer zwischen Zuhause und Arbeitsstätte mit 0,30 Euro als Werbungskosten (und nicht nur die einfache Entfernungspauschale) absetzen. Ab dem 21. Kilometer können übrigens 0,35 Euro berechnet werden. Da es sich um eine Lohnersatzleistung handelt, musst du die Zahlungen nicht versteuern, sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt , d. h. dein persönlicher Steuersatz kann dadurch steigen.

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