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Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die du beispielsweise von einem Unternehmen machen lässt, die auch von einer im Haushalt lebenden Person erbracht werden kann. Dazu gehören z.B. Reinigungs- oder Gartenarbeiten, Hausmeister- oder Pflegedienstleistungen, die Betreuung von Kindern oder die Urlaubsversorgung von Haustieren.

Nicht dazu zählen Nachhilfe und Musikunterricht. Zur Erledigung dieser Leistungen kann ein externer Dienstleister (Firma oder Selbstständiger) herangezogen werden. Du kannst allerdings auch jemanden dafür einstellen (sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt).

Die Arbeiten müssen in deinen eigenen vier Wänden oder auf deinem Grundstück ausgeführt werden. Du kannst den Arbeitslohn, die Fahrtkosten und die Kosten von Verbrauchsmaterial (z.B. Reinigungsmittel) steuerlich geltend machen.

Mieter können Teile ihrer Nebenkostenabrechnung als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.

Laut § 35a EStG kannst du maximal eine Summe von bis zu 4.000 Euro jährlich von deiner Einkommensteuer absetzen. Die Rechnung der erbrachten Leistungen musst du per Überweisung tätigen. Sonst gleicht es einer Schwarzarbeit und wird vom Finanzamt nicht anerkannt.

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