Bitcoin und Steuer – Kryptowährungen in der Steuererklärung

Aus steuerlicher Sicht handelt es sich bei Bitcoins und anderen Krypto-Zahlungsmitteln nicht um eine Währung oder um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Statt Abgeltungssteuer auf die Gewinne zu zahlen, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft.

Wenn mit dem Verkauf steuerpflichtige Gewinne erzielt werden, unterliegen diese deinem persönlichen Steuersatz. Das Finanzamt schaut auch beim Bitcoin Versteuern genau hin. Wir erklären dir per Video oder ausführlich im Text, was steuerlich gilt.

Bitcoin-Steuer: Wie der Bitcoin und andere Kryptowährungen versteuert werden

In diesem Video erfährst du, wie Bitcoin und andere Kryptowährungen in der Steuererklärung angegeben werden müssen, was es mit Haltefristen auf sich hat und wie du im Jahr 2021 bzw. 2022 steuerfrei Kryptowährungen verkaufst:

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Wie werden Bitcoins und andere Kryptowährungen versteuert?

Die Corona-Krise hat alternative Anlageprodukte beliebter denn je gemacht. Denn viele Anleger*innen streben auch weiterhin nach hohen Gewinnen. Kryptowährungen wie der Bitcoin geraten dadurch wieder stärker in den Fokus. In Deutschland werden sie aus steuerlicher Sicht anders als Erträge aus Aktien, Geldanlagen oder weiteren Finanzgeschäften behandelt.

Aus Sicht des Finanzamts sind die Erträge, die aus dem Handel mit Bitcoins, Ethereum, Ripple und Co. resultieren, vergleichbar mit Gewinnen durch Kunstwerke oder andere Wertgegenstände. Das hat den positiven Effekt, dass Gewinne aus dem Verkauf solcher digitaler Währungen steuerfrei sein können.

 

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Wann sind Bitcoin steuerfrei?

Wichtig bei der Besteuerung sind zwei Werte:  

    1. Der Ertrag bzw. der Gewinn, den du mit dem Verkauf deiner Bitcoins und Co. erzielt hast.
    2. Die Zeitspanne, in der du die Kryptowährungen besessen hast.

Dabei gilt:  

Hast du die Bitcoins über ein Jahr lang selbst besessen, ist der Verkauf steuerfrei. Die Höhe des Gewinns spielt dabei keine Rolle und du musst ihn auch nicht in deiner Steuererklärung angeben. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht, wenn du die Kryptowährung als Einnahmequelle (bspw. durch Mining) genutzt hast. In diesem Fall verlängert sich die Frist auf 10 Jahre.

Hast du die Bitcoins innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf wieder verkauft, sind Gewinne bis zu einer Freigrenze von 600 Euro steuerfrei. Ab 600 Euro muss der Gewinn in voller Höhe versteuert werden. Ist dein Gewinn auch nur um einen Euro höher, bist du zur Besteuerung des kompletten Gewinns verpflichtet.

Achtung:

Die 600-Euro-Grenze gilt nicht allein für Bitcoins, sondern auch für andere Kryptowährungen sowie alle weiteren privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Verkaufst du zum Beispiel ein Gemälde innerhalb eines Jahres mit 700 Euro Gewinn, hast du die komplette Freigrenze bereits überschritten und die Höhe des Gewinns aus deinen Bitcoin-Verkäufen ist unerheblich.

Haltedauer von Kryptowährungen: Die FIFO-Methode

Solltest du häufiger Bitcoins kaufen und auch wieder verkaufen, kann es schwierig sein, die exakte Haltedauer zu ermitteln, um die Bitcoin zu versteuern. Normalerweise muss eine individuelle Zuordnung erfolgen und ggf. die fortgeführten Einkaufspreise berechnet werden. Falls die Preise nicht ermittelt werden können, kann man den durchschnittlichen Wert nutzen. Das ist allerdings mit einem enormen Aufwand verbunden. Schließlich ist es fast unmöglich, jedem einzelnen Teil der Kryptowährungen das Kauf- bzw. Verkaufsdatum zuzuweisen.

Um das Versteuern der Bitcoin dennoch zu ermöglichen und die Erträge aus deinen Verkäufen in deine Steuererklärung aufzunehmen, kannst du deshalb die FIFO-Methode (First-in-First-out) nutzen. Viele Finanzämter akzeptieren diese Methode zur Vereinfachung. Sie bedeutet, dass du diejenigen Kryptowährungen zuerst verkaufst, die du zuerst angeschafft hast.

Berechnung: Beispiel mit fiktiven Werten:

Dein Kauf 1: 5. April 2019 – 2 Bitcoins – pro Stück 233,90 Euro

Dein Kauf 2: 17. Dezember 2019 – 2 Bitcoin – pro Stück 421,87 Euro

Prüfe nun, wann du Bitcoins verkauft hast.

Verkauf: 16. Juni 2020 – 3 Bitcoins – pro Stück 660 Euro

Bitcoin versteuern: Probleme der LIFO-Methode, um die Haltedauer zu bestimmen

Die steuerliche Behandlung von Bitcoins ist noch nicht endgültig geklärt. Neben der FIFO-Methode nutzen manchen Investor*innen auch die LIFO-Methode (Last-in-First-out). Hier gehst du genau umgekehrt vor. Es wird angenommen, dass du die Bitcoins zuerst verkaufst, die du als letztes gekauft hast.

Je nach Einzelfall hat die FIFO- oder die LIFO-Methode steuerliche Vorteile. In vielen Fällen wird die LIFO-Methode von den Finanzämtern allerdings nicht akzeptiert!

Bitte beachte außerdem, dass du ein einmal gewähltes Verfahren nicht ohne Weiteres ändern kannst. Die gewählte Methode gilt je Wallet und kann nur nach Komplettverkauf aller in der Wallet befindlichen Einheiten neu gewählt werden.

 

Nehmen wir an, dass du zunächst die beiden Bitcoins aus Kauf 1 verkauft hast. Außerdem einen Bitcoin aus Kauf 2. Nun kannst du ermitteln, wie lange die Bitcoins in deinem Besitz waren.

Die beiden verkauften Bitcoin aus Kauf 1 waren länger als ein Jahr in deinem Besitz (5. April 2019 bis 16. Juni 2020). Dieser Verkauf ist unabhängig vom Ertrag steuerfrei.

Der andere Bitcoin war weniger als ein Jahr in deinem Besitz (17. Dezember 2019 bis 16. Juni 2020), den Gewinn müsstest du also versteuern. Jedoch nur, wenn du mehr als 600 Euro Gewinn erzielt hast.

Den Ertrag von Bitcoin und Co. berechnen

Berechnung von Kryptowährung-Erträgen:

Verkaufspreis - Anschaffungskosten - Verkaufswerbungskosten = Ertrag.

Verkaufswerbungskosten können zum Beispiel Händlerprovisionen sein. Der Ertrag kann sowohl ein positiver Gewinn als auch ein Verlust sein.

 

Die Eingabe von Bitcoins in die Taxfix-App

Wie trage ich Bitcoins und Krypto in die Steuererklärung ein?

Achte bei der Wahl deines Steuer-Tools darauf, dass Kryptowährungen mitgedacht und unterstützt werden. Nicht alle Dienste können das.

Mit Taxfix kannst du zum Beispiel deine Erträge aus Bitcoin-Verkäufen ganz einfach in deine Steuererklärung eintragen.

Im Bereich „Einkommen“ gibst du an, dass du im jeweiligen Steuerjahr Bitcoins verkauft hast. In den Folgefragen gibst du an, wie lange sie in deinem Besitz waren und zu welchem Preis du sie ge- und verkauft hast sowie welche Kosten gegebenenfalls mit dem Verkauf verbunden waren. Alle Datums- und Preisangaben werden von der Taxfix-App explizit erfragt und in die richtigen Felder in den Steuerformularen eingetragen.

Verluste aus Kryptogeschäften geltend machen

Hast du Verluste beim Handel mit Kryptowährungen gemacht, kannst du damit deine Steuerlast mindern. Entstandene Verluste können aber auch nur mit ebenfalls entstandenen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften im jeweiligen Kalenderjahr verrechnet werden. Dadurch sinkt insgesamt der Gewinn aus Veräußerungsgeschäften und deine Steuer wird geringer.

Hast du keine Gewinne gemacht, wird das Finanzamt deine Verluste ohne Begrenzung in künftige Jahre vortragen und mit künftigen Gewinnen gegenrechnen.

Steuernachverfolgung bei Kryptowährungen wie Bitcoin

Schon seit geraumer Zeit wird die Besteuerung von Kryptowährungen in Fachkreisen diskutiert. Dabei geht es auch um die Nachverfolgbarkeit von Erträgen aus dem Kauf und Verkauf. Deshalb wird auf europäischer und deutscher Ebene daran gearbeitet, die Transaktionen von Personen, die mit Kryptowährungen handeln, noch besser zu erfassen. So wird beispielsweise die Auskunftspflicht auf alle in der EU tätigen Anbieter von Finanzdienstleistungen erweitert.

Dein Steuerrechner: Schätze deine Rückerstattung

Mit dem Steuerrechner von Taxfix bekommst du einen ersten Eindruck dafür, wie viel Steuern du vom Finanzamt womöglich zurückbekommst. Das geht kostenlos und dauert nur wenige Minuten, indem du einige Fragen beantwortest.

Bitcoin gibst du in diesem Steuerrechner nicht an, unter "Jetzt ausprobieren" im kompletten Frage-Antwort-Verfahren von Taxfix sind deine Gewinne und Verluste aus Kryptowährung-Verkäufen aber gut aufgehoben.

Hier geht’s zur Taxfix Steuer-App.

DISCLAIMER Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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