Kann ich trotz Kurzarbeit und Homeoffice die Pendlerpauschale nutzen?
Die Pendlerpauschale, die formal eigentlich Entfernungspauschale heißt, verhilft den meisten Arbeitnehmern zu einer Steuererstattung. Hier bekommst du für jeden Tag, an dem du zu deiner Arbeitsstätte gependelt bist, bares Geld zurück, und zwar 30 Cent pro Kilometer bzw. 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Dabei ist es egal, ob du mit Auto, Öffis oder Fahrrad zur Arbeit fährst. Theoretisch kannst du sogar zur Arbeit joggen und trotzdem von der Pauschale profitieren. Wichtig ist allerdings, dass du tatsächlich zur Arbeit kommst.
Bleibst du also wegen Homeoffice oder Kurzarbeit zuhause, kannst du für diese Tage natürlich keine Fahrt zur Arbeitsstätte in deiner Steuererklärung eintragen. Je nachdem, wie weit dein Zuhause von deinem Arbeitsort entfernt ist und wie häufig du im Jahr zur Arbeit gefahren bist, kannst du bis zu 4.500 Euro ohne Nachweis in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Die Werbungskosten wirken sich erst dann positiv bei dir aus, wenn der gesetzliche Pauschbetrag überschritten wird.
Achtung: Nutzt du Öffis und bekommst dafür einen Zuschuss von deinem Arbeitgeber (z. B. in Form eines Jobtickets), entsteht dir ein sogenannter geldwerter Vorteil und das Ticket muss mit der Entfernungspauschale gegengerechnet werden. Hier findest du mehr Informationen dazu.
Bist du dieses Jahr wegen Corona nicht so häufig zur Arbeit gefahren wie vorher, musst du damit rechnen, dass sich das auf deine Steuererstattung auswirken wird.