Erika Küspert
Veröffentlicht am: 27.03.2025
Aktualisiert am: 27.03.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Abschlagszahlungen beim Gehalt: Was du wissen solltest
Manchmal kommt das Gehalt nicht auf einmal – sondern in zwei Teilen. Genau hier kommt die Abschlagszahlung ins Spiel. Doch was bedeutet das konkret? Wer hat Anspruch darauf? Und wie wirkt sich das steuerlich aus? In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige rund um das Thema Abschlagszahlung.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 27.03.2025
Aktualisiert am: 27.03.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Was ist eine Abschlagszahlung beim Gehalt?
Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung des Gehalts – und zwar für bereits geleistete Arbeit. Im Unterschied zum Vorschuss wurde das Geld also schon verdient. Der Arbeitgeber zahlt einen Teilbetrag vor dem regulären Zahltag aus, meist zur Monatsmitte. Das schafft finanzielle Flexibilität für Arbeitnehmer:innen.
Die rechtliche Grundlage dafür liefert § 614 BGB: Demnach ist der Lohn grundsätzlich erst nach Erbringung der Arbeit fällig. Eine frühere Auszahlung – also ein Abschlag – ist aber möglich, wenn beide Seiten es vereinbaren oder ein Tarifvertrag das vorsieht.
Abschlagszahlung, Vorschuss oder Teilzahlung – was ist was?
Begriff | Definition | Besteuerung |
Abschlagszahlung | Teil des Lohns für bereits geleistete Arbeit | Versteuert am Monatsende |
Gehaltsvorschuss | Vorauszahlung für noch nicht geleistete Arbeit | Sofort steuerpflichtig |
Teilzahlung | Stückweise Auszahlung bei Projekten oder Sonderfällen | Abhängig vom Zeitpunkt der Zahlung |
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Wann sind Abschlagszahlungen üblich?
In bestimmten Fällen ist eine Abschlagszahlung eher die Regel als die Ausnahme:
1. Vertragliche Regelungen
In Branchen wie dem Baugewerbe, der Zeitarbeit oder im öffentlichen Dienst sieht der Tarifvertrag meist eine Abschlagszahlung zur Monatsmitte vor.
2. Einvernehmliche Vereinbarung
Gibt es keine tarifliche Regelung, kannst du eine Abschlagszahlung beantragen. Dein Arbeitgeber entscheidet dann, ob er dem zustimmt.
3. Betriebliche Übung
Wird regelmäßig ein Abschlag gezahlt (z. B. immer am 15. eines Monats), kann sich daraus ein Anspruch ableiten lassen – durch sogenannte betriebliche Übung.
4. Organisatorische oder branchenspezifische Gründe
Abschlagszahlungen kommen auch zum Einsatz bei:
- monatlich schwankenden Arbeitsstunden,
- längeren Projektarbeiten,
- externer Zeiterfassung (Pflege, Außendienst).
5. In besonderen Situationen
- Insolvenz: Ein Abschlag kann helfen, Löhne schnell abzusichern.
- Kurzarbeit: Der Abschlag überbrückt die Wartezeit bis zur Auszahlung durch die Agentur für Arbeit.
Abschlagszahlungen in der Praxis – Beispiele aus der Tarifwelt
Branche / Tarifvertrag | Abschlag üblich? | Zeitpunkt / Regelung |
Öffentlicher Dienst (TVöD) | Ja | 15. des Monats: 50 % des voraussichtlichen Entgelts |
Bauhauptgewerbe | Ja | 13.–15. des Monats, tariflich geregelt |
Zeitarbeit (IGZ, BAP) | Teilweise | abhängig von der Betriebsvereinbarung |
Metall- und Elektroindustrie | Selten | individuelle Regelungen möglich |
Pflege, Gesundheitswesen (AVR, TV-L) | Ja | 50 % zur Monatsmitte, Rest zum Monatsende |
Einzelhandel (z. B. HDE-Tarif) | Nein | Gehaltszahlung meist nur am Monatsende |
Wie werden Abschlagszahlungen versteuert?
Wichtig zu wissen: Die Versteuerung erfolgt nicht bei der Abschlagszahlung, sondern gesammelt mit der Monatsabrechnung. Das bedeutet:
- Dein gesamtes Bruttogehalt wird berücksichtigt.
- Die Lohnsteuer und Sozialabgaben werden für das volle Gehalt berechnet.
- Der bereits gezahlte Nettoabschlag wird am Monatsende verrechnet.
Beispielrechnung
Position | Brutto | Netto |
Monatsgehalt | 3.000,00 € | 2.200,00 € |
Abzüge (Steuer + SV) | 800,00 € | – |
Abschlagszahlung (15. d. M.) | – | 1.000,00 € |
Restzahlung (Monatsende) | – | 1.200,00 € |
Gesamtauszahlung | – | 2.200,00 € |
Hinweis: Die Abschlagszahlung wird mit der Gehaltsabrechnung verrechnet.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich eine Abschlagszahlung beantragen?
Nur, wenn es keine tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelung gibt. In Betrieben mit betrieblicher Übung kann auch ein Anspruch entstehen.
Kann mein Arbeitgeber die Abschlagszahlung verweigern?
Ja, wenn keine Verpflichtung besteht. Ausnahme: Sie ist im Vertrag geregelt oder ergibt sich aus betrieblicher Praxis.
Was passiert bei Kündigung oder Krankheit?
Die Abschlagszahlung wird mit dem Endgehalt verrechnet. Bei Krankheit bleibt der Anspruch bestehen – vorausgesetzt, es gilt die Lohnfortzahlung.
Gibt es Nachteile bei der Steuer?
Nein. Es erfolgt keine doppelte Versteuerung. Die Steuer wird wie bei einer normalen Gehaltszahlung berechnet.
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