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Aussetzungszinsen: Wenn ein Steuerstreit zur Zinspflicht führt

Ein Steuerbescheid ist nicht immer korrekt – deshalb haben Steuerzahler*innen das Recht, Einspruch einzulegen . Wird der Steuerbetrag in diesem Fall vorübergehend nicht gezahlt, spricht man von einer Aussetzung der Vollziehung. Klingt erstmal nach Entlastung, kann aber teuer werden: Denn wenn sich herausstellt, dass die ursprüngliche Steuerforderung zu Recht bestand, verlangt das Finanzamt sogenannte Aussetzungszinsen. Was das bedeutet, wann sie fällig werden und was du tun kannst, um sie zu vermeiden, erfährst du hier.

Was sind Aussetzungszinsen?

IAussetzungszinsen sind Zinsen, die vom Finanzamt erhoben werden, wenn eine fällige Steuerzahlung aufgeschoben wurde, weil ein Verfahren gegen den Steuerbescheid läuft – etwa ein Einspruch oder eine Klage. Die Aussetzung der Zahlung nennt man „Aussetzung der Vollziehung“ (AdV). Wird die Aussetzung später rückgängig gemacht – also bestätigt das Finanzamt oder ein Gericht die ursprüngliche Steuerforderung –, musst du den ausgesetzten Betrag nachzahleninklusive Zinsen.

Diese Zinsen sind eine Art Ausgleich dafür, dass du den Steuerbetrag vorübergehend nicht gezahlt hast. Sie sollen einen „Finanzierungsvorteil“ ausgleichen, den du gegenüber der Allgemeinheit hattest.

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Wann fallen Aussetzungszinsen an?

Aussetzungszinsen fallen immer dann an, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Du hast Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt (z. B. wegen einer steuerlichen Bewertung, die du für falsch hältst).

  • Gleichzeitig hast du Aussetzung der Vollziehung beantragt, damit du die strittige Steuer vorerst nicht zahlen musst.

  • Das Finanzamt hat diesem Antrag ganz oder teilweise stattgegeben.

  • Später stellt sich heraus, dass der Steuerbescheid rechtmäßig war – entweder durch Rücknahme deines Einspruchs, eine Entscheidung des Finanzamts oder eine Gerichtsentscheidung 

In diesem Fall wird das Finanzamt die Steuerforderung durchsetzen – rückwirkend ab dem Zeitpunkt der ausgesetzten Zahlung werden dann Zinsen berechnet.

Wie hoch sind die Aussetzungszinsen?

Der Zinssatz für Aussetzungszinsen beträgt laut aktueller Rechtslage 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr. Das entspricht dem Zinssatz, der auch für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen gilt (§ 237 AO).

Wichtig: Dieser Zinssatz steht seit Jahren in der Kritik. Der Bundesfinanzhof (BFH) und das Bundesverfassungsgericht haben bereits angedeutet, dass 6 % pro Jahr bei länger andauernden Verfahren als verfassungswidrig gelten könnten – insbesondere bei anhaltend niedrigen Marktzinsen. Eine endgültige gesetzliche Neuregelung ist aber noch nicht beschlossen.

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Was ist der Unterschied zu Nachzahlungszinsen?

Obwohl Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen gleich hoch sind, unterscheiden sie sich in ihrer Ursache:

  • Aussetzungszinsen entstehen bei einem bewilligten  Zahlungsaufschub während eines laufenden Verfahrens (z. B. Einspruch).

  • Nachzahlungszinsen entstehen, wenn du eine Steuer zu spät zahlst – unabhängig davon, ob ein Einspruch läuft oder nicht.

Beide Zinsarten sind laut Abgabenordnung sogenannte steuerliche Nebenleistungen – sie gehören nicht zur eigentlichen Steuer, sind aber trotzdem mit ihr verbunden.

FAQ: Häufige Fragen zu Aussetzungszinsen

Kannst du durch eine freiwillige Zahlung Aussetzungszinsen vermeiden?

Ja. Wenn du den Steuerbetrag trotz Einspruch freiwillig bezahlst, verzichtest du auf die Aussetzung der Vollziehung – und es fallen keine Aussetzungszinsen an. Verlierst du das Verfahren, ist die Steuer bereits beglichen. Gewinnst du, bekommst du das Geld zinsfrei zurück. Das lohnt sich vor allem, wenn du hohe Beträge vermeiden möchtest oder das Verfahren länger dauern könnte.


Können Aussetzungszinsen steuerlich abgesetzt werden?

Nein. Aussetzungszinsen zählen zu den steuerlich nicht abziehbaren Nebenleistungen. Sie können weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben geltend gemacht werden – egal ob du Arbeitnehmerin oder Unternehmerin bist.


Welche Fristen gelten für den Einspruch gegen Aussetzungszinsen?

Wenn das Finanzamt einen Zinsbescheid über Aussetzungszinsen erlässt, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen. Der Einspruch sollte gut begründet sein – insbesondere, wenn du die Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes anzweifelst.


Unser Tipp

Wenn du dich gegen einen Steuerbescheid wehrst und gleichzeitig die Zahlung aussetzt, solltest du die möglichen Zinsfolgen immer im Blick behalten. Je nach Betrag und Dauer kann es sich lohnen, die Steuer zunächst zu zahlen – oder frühzeitig eine Entscheidung zu erzwingen. Mit der Taxfix App kannst du deine Situation ganz einfach einschätzen und deine Steuererklärung sicher übermitteln – auch mit laufendem Verfahren.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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