Erika Küspert
Veröffentlicht am: 17.07.2025
Aktualisiert am: 17.07.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Berliner Testament: Absicherung mit Folgen
Das Berliner Testament ist eine beliebte Möglichkeit für Ehepaare , sich gegenseitig im Todesfall abzusichern. Doch neben vielen Vorteilen bringt es auch steuerliche und rechtliche Stolpersteine mit sich. Was du wissen solltest – einfach erklärt.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 17.07.2025
Aktualisiert am: 17.07.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Was ist ein Berliner Testament?
Ein Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments. Ehe- oder eingetragene Lebenspartner setzen sich darin gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder oder andere Erben erhalten ihren Anteil erst nach dem Tod des zweiten Partners. Das Ziel: Der überlebende Partner soll wirtschaftlich abgesichert sein und in Ruhe weiterleben können.
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Wer darf ein Berliner Testament aufsetzen?
Ein Berliner Testament dürfen nur Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften erstellen. Für unverheiratete Paare ist diese spezielle Testamentsform nicht zulässig.
Vorteile und Nachteile im Überblick
Vorteile:
- Absicherung des Partners: Der hinterbliebene Partner kann über das gesamte Vermögen verfügen, ohne dass Dritte mitreden.
- Einheitliche Nachfolge: Das Vermögen bleibt in der Familie und geht später an die Kinder über – wie ursprünglich gewünscht.
Nachteile:
- Bindung: Nach dem Tod des ersten Partners kann das Testament meist nicht mehr geändert werden. Das kann zum Problem werden, wenn sich Lebensumstände ändern.
Steuerlicher Nachteil: Die Kinder kommen erst beim zweiten Erbfall zum Zug – ihre Freibeträge bei der Erbschaftsteuer werden beim ersten Erbfall nicht genutzt. Das kann teuer werden.
Deine Checkliste für die Steuererklärung-Unterlagen
Öffne die Unterlagen-Checkliste über den Button und speichere das Dokument einfach auf deinem Rechner. Hinweis: Es kann sein, dass sich die benötigten Unterlagen mit der Zeit ändern.
Checkliste downloadenSteuerliche Folgen: Doppelt zahlen?
Beim ersten Todesfall erbt der Partner allein – und die Kinder gehen leer aus. Die steuerlichen Freibeträge der Kinder verfallen also beim ersten Erbfall. Wenn beim zweiten Todesfall das gesamte Vermögen an die Kinder geht, kann es durch die gestiegenen Werte zu einer höheren Steuerlast kommen.
Unser Tipp: Steuerliche Beratung kann helfen, Freibeträge strategisch zu nutzen – und so unnötige Abgaben zu vermeiden.
FAQ: Häufige Fragen zum Berliner Testament
Haben Kinder Anspruch auf ihren Pflichtteil?
Ja, auch beim Berliner Testament bleibt das Pflichtteilsrecht bestehen. Kinder können nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil verlangen – das kann allerdings den überlebenden Partner finanziell stark belasten.
Was ist eine Pflichtteilsstrafklausel?
Diese Klausel schreckt ab: Wer seinen Pflichtteil nach dem ersten Todesfall fordert, wird beim zweiten Erbfall enterbt und erhält dann ebenfalls nur den Pflichtteil. So soll verhindert werden, dass Kinder frühzeitig Ansprüche stellen und das Vermögen des überlebenden Partners angreifen.
Kann das Berliner Testament geändert werden?
Solange beide Partner leben, kann das Testament jederzeit gemeinsam geändert oder widerrufen werden. Nach dem Tod eines Partners ist eine Änderung in der Regel nicht mehr möglich – es sei denn, das Testament enthält eine ausdrückliche Änderungsbefugnis für den überlebenden Partner.
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