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Wann gibt es Doppelbesteuerung in der Rente?

Die Doppelbesteuerung von Renten kann auftreten, wenn Rentenbeiträge bereits aus versteuertem Einkommen geleistet wurden und die Rentenzahlungen im Ruhestand erneut versteuert werden. Besonders betroffen sind Personen, die vor 2005 Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Wann kann es zu einer Doppelbesteuerung deiner Rente kommen?

Vor 2005 konnten Rentenbeiträge nur teilweise steuerlich abgesetzt werden. Seit der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung im Jahr 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rentenzahlungen jedes Jahr an und erreicht im Jahr 2040 schließlich 100 %. Diese Überschneidung kann dazu führen, dass ein Teil der Rente effektiv doppelt besteuert wird.

Beispiel:

  • Ein Arbeitnehmer leistete vor 2005 Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen.
  • Diese Beiträge konnten nur teilweise steuerlich geltend gemacht werden.
  • Ab Rentenbeginn muss der steuerpflichtige Anteil der Rente erneut versteuert werden.

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Was kannst du gegen eine mögliche Doppelbesteuerung unternehmen?

1. Persönliche Überprüfung deiner Rentenbeiträge: Dokumentiere alle eingezahlten Rentenbeiträge und prüfe, in welchem Umfang diese steuerlich berücksichtigt wurden. Ein Vergleich mit dem steuerpflichtigen Anteil deiner Rentenzahlungen gibt Aufschluss über eine mögliche Doppelbesteuerung.

2. Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen: Vermutest du eine Doppelbesteuerung, kannst du gegen deinen Steuerbescheid Einspruch einlegen. Wichtig dabei:

  • Nachweise über eingezahlte und nicht abziehbare Beiträge sammeln.
  • Den steuerpflichtigen Anteil der Rentenzahlungen berechnen.
  • Relevante Steuerbescheide und Unterlagen dokumentieren.

3. Rechtliche Schritte bei abgelehntem Einspruch: Wird dein Einspruch abgelehnt, bleibt der Klageweg. Hier ist eine steuerliche Beratung durch Expert:innen sinnvoll.

4. Laufende Kontrolle deiner Steuerpflichten: Steuerregelungen können sich ändern. Prüfe daher deine Steuerlast regelmäßig, um keine Doppelbesteuerung zu übersehen.

5. Sorgfältige Dokumentation als Schutzmaßnahme: Eine lückenlose Dokumentation deiner Rentenbeiträge und Steuerbescheide ist essenziell. Diese Belege helfen bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten.

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Was sagen Gerichte zur Doppelbesteuerung von Renten?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass die nachgelagerte Besteuerung der Renten verfassungsgemäß ist – solange es nicht zu einer echten Doppelbesteuerung kommt.

Wichtige Urteile im Überblick:

  • 2021 stellte der BFH klar: Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn die Summe der aus versteuertem Einkommen gezahlten Rentenbeiträge den steuerfreien Teil der Rentenzahlungen überschreitet. Lies hier das komplette Urteil
  • Das Bundesverfassungsgericht hat bisher keine Entscheidung getroffen, die die aktuelle Rentenbesteuerung für verfassungswidrig erklärt.

Welche offenen Fragen bestehen noch zur Doppelbesteuerung?

Trotz dieser Urteile bestehen weiterhin Unsicherheiten:

  • Berechnungsmethoden: Wie genau die nicht abziehbaren Beiträge berechnet werden, ist oft strittig.
  • Zukünftige Steuerbelastung: Wie künftige Steueranpassungen Rentner:innen betreffen, bleibt unklar.
  • Unterschiede zwischen Rentenarten: Besonders bei Betriebsrenten oder privaten Renten herrscht Unsicherheit.

Viele Expert*innen fordern eine gesetzliche Reform, um zukünftige Doppelbesteuerungen zu verhindern und für mehr Transparenz zu sorgen.

Häufige Fragen zur Doppelbesteuerung von Renten

Warum kommt es überhaupt zur Doppelbesteuerung?

Die Doppelbesteuerung entstand durch die Umstellung von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung. Rentenbeiträge waren früher nur eingeschränkt steuerlich absetzbar, während Renten im Ruhestand zunehmend besteuert werden.

Wie kannst du prüfen, ob du betroffen bist?

  • Berechne die Summe deiner nicht steuerlich absetzbaren Rentenbeiträge.
  • Ermittle den steuerfreien Anteil deiner Rentenzahlungen.
  • Vergleiche: Ist die Summe der nicht absetzbaren Beiträge höher, kann eine Doppelbesteuerung vorliegen.

Wird die Doppelbesteuerung in Zukunft abgeschafft?

Derzeit gibt es keine konkreten Pläne zur Abschaffung. Doch das Thema wird intensiv diskutiert. Künftige Gesetzesänderungen könnten darauf abzielen, die Besteuerung transparenter und gerechter zu gestalten.

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In der Steuerklasse 1 musst du im Gegensatz zu den Steuerklassen 3 und 5, oder 4 mit Faktor keine Steuererklärung einreichen. Du solltest es aber trotzdem tun, denn wenn du deine Steuererklärung freiwillig machst, ist es sehr wahrscheinlich, dass du aufgrund der Frei- und Pauschbeträge, und bestimmten Ausgaben, die du im vorherigen Jahr hattest (z. B. beruflicher Umzug oder lange Krankheit) etwas zurückbekommst.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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