Erika Küspert
Veröffentlicht am: 24.06.2025
Aktualisiert am: 27.08.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Gewinneinkünfte: Was du steuerlich wissen solltest
In der Einkommensteuer gibt es verschiedene Einkunftsarten. Eine wichtige Gruppe davon bilden die Gewinneinkünfte. Doch was zählt genau dazu? Wer erzielt Gewinneinkünfte und was ist bei der Steuererklärung zu beachten? In diesem Artikel findest du alle Antworten – kompakt und verständlich.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 24.06.2025
Aktualisiert am: 27.08.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Was sind Gewinneinkünfte?
Gewinneinkünfte sind Einkünfte, die auf einer selbstständigen, unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit beruhen. Im Gegensatz zu den Überschusseinkünften (z. B. Löhne oder Renten), bei denen Einnahmen den Werbungskosten gegenübergestellt werden, werden Gewinneinkünfte durch eine Gewinnermittlung erfasst.
Der Gewinn ergibt sich hier also nicht aus einer einfachen Einnahme-Ausgabe-Rechnung, sondern wird meist buchhalterisch ermittelt.
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Welche Gewinneinkunftsarten gibt es?
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet drei Arten von Gewinneinkünften:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)
- z. B. landwirtschaftliche Betriebe, Forstwirtschaft, Weinbau, Fischzucht
- z. B. landwirtschaftliche Betriebe, Forstwirtschaft, Weinbau, Fischzucht
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
- z. B. Handwerksbetriebe, Einzelunternehmen, Personengesellschaften (OHG, KG)
- z. B. Handwerksbetriebe, Einzelunternehmen, Personengesellschaften (OHG, KG)
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG)
- z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater, Journalisten
- z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater, Journalisten
Jede dieser Einkunftsarten hat ihre eigenen Besonderheiten bei der Gewinnermittlung und steuerlichen Behandlung.
Gibt es steuerliche Besonderheiten?
Ja. Die wichtigsten Besonderheiten im Überblick:
- Gewinnermittlungspflicht: Je nach Einkunftsart und Umsatzgröße kann der Gewinn durch Bilanzierung oder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt werden.
- Gewerbesteuerpflicht: Nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen zusätzlich der Gewerbesteuer.
- Umsatzsteuer: Bei vielen Gewinneinkünften wird Umsatzsteuer fällig (Ausnahme: Kleinunternehmerregelung).
- Verlustrücktrag und -vortrag: Verluste aus Gewinneinkünften können mit anderen Einkünften verrechnet werden.
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Checkliste downloadenWelche Rolle spielt die Gewinnerzielungsabsicht?
Die Gewinnerzielungsabsicht ist entscheidend, um Gewinneinkünfte steuerlich anzuerkennen. Nur wer eine ernsthafte Absicht verfolgt, nachhaltig Gewinne zu erzielen, gilt als steuerlich relevanter Unternehmer oder Selbstständiger.
- Hobbytätigkeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht führen nicht zu Gewinneinkünften.
- Bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht spricht man von Liebhaberei – hier dürfen Verluste steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Unser Tipp: Das Finanzamt prüft die Gewinnerzielungsabsicht insbesondere bei anhaltenden Verlusten sehr genau.
FAQ: Häufige Fragen zu Gewinneinkünften
Kannst du mehrere Gewinneinkunftsarten haben?
Ja. Es ist durchaus möglich, parallel unterschiedliche Gewinneinkünfte zu erzielen. Zum Beispiel:
- Ein Landwirt, der gleichzeitig einen Gewerbebetrieb führt.
- Ein Steuerberater, der daneben einen Online-Shop betreibt.
In der Steuererklärung werden diese Einkünfte jeweils getrennt erfasst.
Gibt es einzelne Finanzämter für die unterschiedlichen Gewinneinkunftsarten?
Nein. Dein zuständiges Wohnsitzfinanzamt bearbeitet alle Einkunftsarten. Allerdings gibt es bei sehr großen Betrieben spezielle Groß- und Konzernfinanzämter mit besonderer Zuständigkeit.
Gibt es Sonderfälle bei Gewinneinkunftsarten?
Ja, z. B.:
- Mitunternehmerschaften (z. B. bei einer KG): Hier werden Gewinne auf die Gesellschafter verteilt.
- Freiberufliche Nebentätigkeiten neben einer Anstellung.
- Verbundene Tätigkeiten (z. B. ein Arzt mit eigenem Verlag).
In solchen Fällen ist oft eine individuelle steuerliche Beratung sinnvoll.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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