Urlaubsanspruch bei längerfristiger Krankheit

In Deutschland haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Dieser Anspruch entsteht auch während einer Krankheit, selbst wenn diese über einen längeren Zeitraum andauert. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht vor, dass der Urlaubsanspruch nicht automatisch verfällt, wenn der Arbeitnehmer erkrankt ist. Allerdings kann der Anspruch unter bestimmten Bedingungen erlöschen, insbesondere wenn der Arbeitnehmer langfristig arbeitsunfähig bleibt.

Welche Urteile des Bundesarbeitsgerichts betreffen den Urlaubsanspruch bei Krankheit?

Ein wegweisendes Urteil in diesem Zusammenhang ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 7. Juli 2020. Das BAG stellte klar, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers, der aufgrund von Krankheit seinen Urlaub nicht nehmen konnte, nicht automatisch verfällt. Vielmehr erlischt der Anspruch 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres, wenn der Arbeitnehmer bis dahin durchgehend arbeitsunfähig war. Diese Rechtsprechung orientiert sich an der sogenannten Schultz-Hoff-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2009.

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Besteht der Urlaubsanspruch auch bei langanhaltender Krankheit?

Ja, auch bei langanhaltender Krankheit entsteht der Urlaubsanspruch weiterhin. Allerdings kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. Nach der Rechtsprechung des BAG erlischt der Urlaubsanspruch 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres, wenn der Arbeitnehmer bis dahin durchgehend arbeitsunfähig war. Das bedeutet, dass der Urlaub des Jahres 2020 spätestens am 31. März 2022 verfällt, sofern der Arbeitnehmer durchgehend arbeitsunfähig war.

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch, wenn eine Langzeitkrankheit in die Rente übergeht?

Wenn ein Arbeitnehmer nach einer Langzeitkrankheit in Rente geht, stellt sich die Frage nach dem verbleibenden Urlaubsanspruch. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH und des BAG haben Arbeitnehmer in solchen Fällen Anspruch auf finanzielle Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer während der Krankheit in Rente geht oder das Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen endet.

Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch während einer Wiedereingliederung?

Ja, während einer Wiedereingliederung, auch bekannt als "Hamburger Modell", besteht weiterhin ein Anspruch auf Urlaub. Da das Arbeitsverhältnis während der Wiedereingliederung fortbesteht, entstehen auch die üblichen Urlaubsansprüche. Der Urlaub kann während der Wiedereingliederung jedoch nur in Absprache mit dem Arbeitgeber genommen werden, um den Genesungsprozess nicht zu beeinträchtigen.

In welchen Fällen kann der Urlaubsanspruch ausgezahlt werden?

Eine Auszahlung des Urlaubsanspruchs während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Urlaub dient der Erholung und soll daher in Form von Freizeit genommen werden. Eine Ausnahme besteht, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung, also die finanzielle Vergütung des nicht genommenen Urlaubs.

Wird Urlaubsgeld auch während einer Krankheitsphase gezahlt?

Der Anspruch auf Urlaubsgeld ist nicht gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer betrieblichen Übung. Wenn ein solcher Anspruch besteht, wird das Urlaubsgeld in der Regel unabhängig von einer Krankheit gezahlt. Es dient als zusätzliche Leistung zum Gehalt und ist nicht direkt an die tatsächliche Inanspruchnahme des Urlaubs gekoppelt.

FAQ

Unterliegt Urlaubsabgeltung während einer Krankheit der Steuerpflicht?

Ja, die Urlaubsabgeltung ist steuerpflichtig. Sie stellt einen Ersatz für den nicht genommenen Urlaub dar und wird als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit betrachtet. Daher unterliegt sie der Lohnsteuer und gegebenenfalls den Sozialabgaben.

Welche Auswirkungen hat die Urlaubsabgeltung auf das Krankengeld?

Die Urlaubsabgeltung wird als einmaliges Arbeitsentgelt betrachtet und kann Auswirkungen auf das Krankengeld haben. Es ist möglich, dass die Krankenkasse die Urlaubsabgeltung auf das Krankengeld anrechnet oder das Krankengeld für den Zeitraum der Urlaubsabgeltung ruhen lässt.

Wie lange bleibt der Urlaubsanspruch bei einer Krankheit bestehen?

Nach 78 Wochen Krankheit endet in der Regel der Anspruch auf Krankengeld, und es stellt sich die Frage nach dem Urlaubsanspruch. Gemäß der Rechtsprechung des BAG erlischt der Urlaubsanspruch 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres, wenn der Arbeitnehmer bis dahin durchgehend arbeitsunfähig war. Das bedeutet, dass nach 78 Wochen Krankheit der Urlaubsanspruch für das entsprechende Jahr in der Regel bereits verfallen ist.

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