Zum Hauptinhalt springen

Arbeitsmarktrente: Wenn Teilzeitarbeit möglich, aber nicht machbar ist

Manche Menschen sind gesundheitlich eingeschränkt, könnten aber noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten. Doch was, wenn sich einfach keine passende Teilzeitstelle finden lässt? Genau hier setzt die Arbeitsmarktrente an – ein besonderer Schutzmechanismus innerhalb der Erwerbsminderungsrente.

Was ist die Arbeitsmarktrente?

Die Arbeitsmarktrente ist keine eigene Rentenart mit gesetzlicher Grundlage, sondern das Ergebnis jahrzehntelanger Rechtsprechung. Sie wird als volle Erwerbsminderungsrente gezahlt, obwohl die betroffene Person theoretisch noch eingeschränkt arbeitsfähig wäre. Der Knackpunkt: Es findet sich keine geeignete Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Rentenversicherung spricht in diesem Fall von einer arbeitsmarktbedingten vollen Erwerbsminderung

Steuererklärung selbst erstellen

Ab 39,99 €

Kostenlos bis zur Berechnung der Erstattung, dann ab 39,99 € für die Übermittlung.

Kostenlos testen Button mit Häkchen

Verständliche Fragen

Plausibilitätsprüfung

Berechnung der voraussichtlichen Erstattung

Geld sparen und exklusive Vorteile sichern mit Taxfix+

Gemeinsam abgeben und 25% sparen (Paare zahlen zusammen ab nur 59,99€)

Mit Experten-Service machen lassen

Ab 99,99 €

Für 20% deiner Rückerstattung (Mindestgebühr 99,99 €, auch für Paare).

20 % deiner Erstattung für Experten-Service

Zertifizierte, erfahrene, unabhängige Steuerberater*innen

Detaillierte Vorbereitung der Steuererklärung

Sicherer Dokumenten-Upload

Abgeben, bezahlen, entspannen.

Wer hat Anspruch auf die Arbeitsmarktrente?

rundsätzlich gilt: Die Erwerbsminderungsrente steht Menschen zu, deren gesundheitlicher Zustand es nicht mehr zulässt, uneingeschränkt zu arbeiten. Dabei unterscheidet man:

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Du kannst weniger als drei Stunden täglich arbeiten.

  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: Du kannst zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten.

Die Arbeitsmarktrente greift dann, wenn du in den Bereich der teilweisen Erwerbsminderung fällst, aber nachweislich keine zumutbare Arbeit findest


Starte direkt hier , um dir einen Teil der zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen.


Wichtig

Sowohl die gesundheitlichen Einschränkungen als auch die fehlenden Jobmöglichkeiten müssen belegt sein – etwa durch Gutachten und Dokumentationen der Arbeitsagentur.

Teilzeitkraft und trotzdem Anspruch?

Ja! Ob du vorher in Teilzeit oder Vollzeit gearbeitet hast, spielt für den Anspruch keine Rolle. Entscheidend ist nur, ob du dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter üblichen Bedingungen zwischen drei und sechs Stunden täglich zur Verfügung stehen könntest – und ob du trotzdem keine Stelle findest.

Schwerbehinderung und Arbeitsmarktrente

Gerade Menschen mit Schwerbehinderung haben es auf dem Arbeitsmarkt oft schwerer. Trotz gesetzlicher Schutzrechte (z. B. im SGB IX ) kann es sein, dass kein passender Arbeitsplatz vermittelbar ist. In solchen Fällen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Arbeitsmarktrente bewilligt wird – vorausgesetzt, die Voraussetzungen sind sorgfältig dokumentiert.

Häufige Fragen zur Arbeitsmarktrente

Kann ich die Arbeitsmarktrente ins Ausland mitnehmen?

Ja, solange du in einem EU-Staat oder einem Land mit Sozialversicherungsabkommen wohnst, ist das möglich. Die Rentenversicherung prüft den Anspruch im Einzelfall weiter.


Wer entscheidet über die Bewilligung?

Die Deutsche Rentenversicherung . Sie holt medizinische Gutachten ein und berücksichtigt ggf. Stellungnahmen der Bundesagentur für Arbeit. Entscheidend ist, ob der allgemeine Arbeitsmarkt realistisch verschlossen ist.


Gibt es die Arbeitsmarktrente schon lange?

Ja, allerdings nicht als gesetzlich definierte Rentenform. Seit den 1980er Jahren wurde sie durch Urteile sozialgerichtlich etabliert und gehört heute zur gängigen Praxis, wenn gesundheitliche Teilzeitfähigkeit auf fehlende Jobangebote trifft.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Verlängere die Frist mit dem Experten-Service

Steuerfrist verpasst? Lass deine Steuer von einem unserer unabhängigen Steuerprofis erledigen und verschaff dir mehr Zeit.

Jetzt starten
""

Das könnte auch dich interessieren

Vorbehaltsnießbrauch einfach erklärt: Schenken und trotzdem weiter nutzen

Beim Vorbehaltsnießbrauch geht es um eine clevere Kombination aus Vermögensübertragung und Nutzungssicherung: Eine Person überträgt Vermögen – meist eine Immobilie – an eine andere, behält sich aber das Nutzungsrecht vor. So kann beispielsweise ein Haus an die Kinder überschrieben werden, während die Eltern dort weiterhin wohnen oder Mieteinnahmen erhalten.

Jul 17, 2025 - von Erika Küspert

Sonstige Einkünfte nach § 22 EStG: Was du wissen musst

Sonstige Einkünfte bilden die siebte Einkunftsart im Einkommensteuergesetz ( § 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG ). Sie umfassen Einnahmen, die keiner der anderen sechs Einkunftsarten zugeordnet werden können. Die genaue Definition und Aufzählung findest du in § 22 EStG .

Jul 17, 2025 - von Erika Küspert

Sachbezugswerte 2025: Was du wissen musst

Die neuen Sachbezugswerte für 2025 regeln, wie Verpflegung und Unterkunft steuerlich bewertet werden. Erfahre, welche Beträge gelten, was steuerfrei ist und wie du als Arbeitnehmerin oder Arbeitgeber*in profitieren kannst.

Jul 17, 2025 - von Erika Küspert

So leicht ist Taxfix

Es ist egal ob du deine Steuer selbst machst oder sie lieber an Experten-Service abgibst. Mit Taxfix reichst du einfach und fristgerecht ein.

Jetzt kostenlos starten