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Versorgungsbezüge: Was ist das und wie werden sie besteuert?

Versorgungsbezüge sind Einkünfte, die als Ersatz für früheres Arbeitsentgelt gezahlt werden. Sie dienen der finanziellen Absicherung im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall des Versorgungsberechtigten. Doch welche Zahlungen gehören dazu und wie funktioniert die Besteuerung?


Was zählt zu den Versorgungsbezügen?

Zu den typischen Versorgungsbezügen zählen:

  • Pensionen: Zahlungen an ehemalige Beamte, Richter oder Soldaten.
  • Betriebliche Altersrenten: Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung, wie Direktzusagen, Pensionskassen oder -fonds.
  • Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen: Spezielle Renten für Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte.
  • Hinterbliebenenbeiträge: Zahlungen an Witwen, Witwer oder Waisen , die das frühere Einkommen des Verstorbenen ausgleichen sollen.

Diese Bezüge sind einkommensteuerpflichtig . Aber keine Sorge: Bestimmte Freibeträge helfen dabei, die Steuerlast zu reduzieren.



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Wie werden Versorgungsbezüge besteuert?

Versorgungsbezüge gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und sind daher steuerpflichtig. Allerdings gibt es Entlastungen durch den Versorgungsfreibetrag und einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.

Die Berechnung funktioniert so:

  1. Versorgungsfreibetrag: Ein prozentualer Anteil der Versorgungsbezüge bleibt steuerfrei.
  2. Zuschlag: Ein fixer Betrag wird zusätzlich steuerfrei gestellt.
  3. Versteuerung: Nur der verbleibende Betrag muss versteuert werden.

Wichtig zu wissen: Die Freibeträge werden beim Rentenbeginn einmal festgelegt und gelten lebenslang. Sie passen sich nicht jährlich an.

Tabelle: Versorgungsfreibetrag und Zuschlag nach Rentenbeginn

Versorgungsbeginn

Versorgungsfreibetrag

Höchstbetrag

Zuschlag

Höchstbetrag

bis 2005

40 %

3.000 €

900 €

3.900 €

2010

32,0 %

2.400 €

720 €

3.120 €

2015

24,0 %

1.800 €

540 €

2.340 €

2020

16,0 %

1.200 €

360 €

1.560 €

2021

15,2 %

1.140 €

342 €

1.482 €

2022

14,4 %

1.080 €

324 €

1.404 €

2023

13,6 %

1.020 €

306 €

1.326 €

2024

12,8 %

960 €

288 €

1.248 €

2025

12,0 %

900 €

270 €

1.170 €

Die Freibeträge sinken stufenweise bis 2040. Wer also später in Rente geht, erhält geringere steuerfreie Beträge.

Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag

Der Zuschlag wird ergänzend zum Versorgungsfreibetrag gewährt, um die Steuerlast zusätzlich zu senken. Auch dieser Zuschlag reduziert sich stufenweise bis 2040. Er wird einmal festgelegt und bleibt dann konstant.

Häufige Fragen zu Versorgungsbezügen

Bekommen Arbeitnehmer Versorgungsbezüge?

Ja, Arbeitnehmer können insbesondere im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Versorgungsbezüge erhalten. Diese basieren entweder auf eigenen Beiträgen oder auf Zusagen des Arbeitgebers. Auch Beamte beziehen im Ruhestand Pensionen, die ebenfalls zu den Versorgungsbezügen zählen.

Sind alle Versorgungsbezüge steuerpflichtig?

Grundsätzlich ja, doch dank des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags bleibt ein Teil steuerfrei. Nur der übersteigende Betrag muss versteuert werden.

Ab wann werden Versorgungsbezüge versteuert?

Die Besteuerung beginnt, sobald die Zahlungen ausgezahlt werden. Die genaue Steuerhöhe hängt von der Höhe der Bezüge und den individuellen Freibeträgen ab.

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