Erika Küspert
Veröffentlicht am: 23.02.2026
Aktualisiert am: 23.02.2026
Lesezeit: 5 Minuten
Einspruchsfrist beim Steuerbescheid: Frist, Beginn & richtig Einspruch einlegen
Wenn du mit deinem Steuerbescheid nicht einverstanden bist, kannst du Einspruch einlegen - aber nur innerhalb einer festen Frist. Entscheidend ist, wann der Bescheid als „bekannt gegeben“ gilt, denn ab dann läuft die Uhr. Hier erfährst du einfach und Schritt für Schritt, wie lange du Zeit hast, ab wann die Einspruchsfrist beginnt und was du tun kannst, wenn du sie verpasst hast.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 23.02.2026
Aktualisiert am: 23.02.2026
Lesezeit: 5 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Du hast für den Einspruch gegen den Steuerbescheid in der Regel 1 Monat Zeit.
- Die Frist läuft ab der Bekanntgabe (nicht unbedingt ab dem Datum auf dem Bescheid).
- Bei Zustellung per Post gilt der Bescheid typischerweise 3-4 Tage nach Absendung als bekannt gegeben.
- Ein Einspruch kann kurz und formlos sein - Hauptsache, er ist schriftlich, fristgerecht und eindeutig.
- Verpasst du die Frist, solltest du trotzdem sofort handeln und das Finanzamt kontaktieren.
Was ist die Einspruchsfrist beim Steuerbescheid?
Die Einspruchsfrist ist der Zeitraum, in dem du gegen einen Steuerbescheid beim Finanzamt Einspruch einlegen kannst, damit der Bescheid noch geprüft und ggf. geändert wird.
Du nutzt sie, wenn dir im Steuerbescheid etwas falsch vorkommt - zum Beispiel bei Werbungskosten , Sonderausgaben , außergewöhnlichen Belastungen oder wenn Daten aus deiner Einkommensteuererklärung anders übernommen wurden.
Typische Gründe für einen Einspruch
- Kosten wurden nicht oder nur teilweise anerkannt (z. B. Arbeitsmittel , Homeoffice , Pendlerpauschale ).
- Angaben sind falsch erfasst (z. B. Zahlendreher)
- Es fehlen Nachweise, die du nachreichen möchtest.
- Du hast neue Informationen, die deine Steuerlast senken können.
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Wie lange ist die Einspruchsfrist?
Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel 1 Monat.
Wichtig für deine Planung: Es geht um einen Monat (Kalendermonat) - nicht „4 Wochen“. Wenn du die Frist nutzen willst, lege den Einspruch am besten frühzeitig ein und reiche Begründung/Belege bei Bedarf nach.
Mini-Check für dich
- Frist notieren (Kalender/Erinnerung).
- Einspruch rechtzeitig absenden - besser mit Puffer.
- Unterlagen sammeln und geordnet nachreichen.
Ab wann beginnt die Einspruchsfrist?
Die Einspruchsfrist beginnt ab dem Tag der Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Das Datum auf dem Bescheid ist dafür ein Hinweis, aber entscheidend ist, wann er dir rechtlich als zugegangen gilt.
Vergleich: Fristbeginn je nach Zustellung
Zustellung des Steuerbescheids | Wann gilt er als bekannt gegeben? | Ab wann läuft die Einspruchsfrist? |
Per Post (Inland) | Typischerweise 3-4 Tage nach Aufgabe zur Post | Ab dem Tag der (fiktiven) Bekanntgabe |
Elektronisch übermittelt | Typischerweise 3-4 Tage nach dem Absenden | Ab dem Tag der (fiktiven) Bekanntgabe |
Tatsächlich später angekommen | Dann zählt der spätere tatsächliche Zugang | Ab dem tatsächlichen Zugangstag |
„Bekanntgabe“ einfach erklärt
„Bekanntgabe“ bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt behandelt das Finanzamt den Bescheid so, als hättest du ihn erhalten. Ab dann startet die Einspruchsfrist.
Praxis-Tipp: Wenn du den Bescheid später bekommst (z. B. Postprobleme), sichere Nachweise (Umschlag, Screenshot im Portal, Datum der Abrufbarkeit) und reagiere sofort.
Wie legt man Einspruch gegen einen Steuerbescheid ein?
Du legst Einspruch ein, indem du dem Finanzamt klar mitteilst, dass du den Steuerbescheid (oder bestimmte Punkte daraus) überprüfen lassen willst - innerhalb der Frist.
Das geht in der Praxis oft auch kurz: Du musst nicht sofort alles „perfekt ausformulieren“, solange erkennbar ist, gegen welchen Bescheid sich dein Einspruch richtet.
Schritt-für-Schritt: So gehst du vor
- Steuerbescheid prüfen: Welche Position ist falsch oder fehlt? (z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben)
- Frist berechnen & notieren: Ab Bekanntgabe hast du in der Regel 1 Monat.
- Einspruch verfassen:
- Betreff: „Einspruch gegen den Steuerbescheid“
- Name, Adresse, Steuernummer oder Steuer-ID
- Datum des Bescheids
- Klarer Satz: „Hiermit lege ich Einspruch ein.“
- Welche Punkte sollen geprüft werden (stichpunktartig)
-> hier gibt es ein Musterformular zum downloaden
- Begründung/Belege (optional sofort): Wenn noch Unterlagen fehlen, kündige das an: „Begründung folgt.“
- An das richtige Finanzamt senden: Nutze den Kontaktweg, der für dich verlässlich ist, und bewahre Versand-/Sende-Nachweise auf.
Musterformulierung (kurz)
- “Hiermit lege ich Einspruch gegen den Steuerbescheid vom [Datum] aufgrund von [Grund, z.B. Nichtberücksichtigung bestimmter Kosten] ein. Entsprechende Belege reiche ich nach."
oder, wenn man den Grund erst noch nachreichen will:
"Hiermit lege ich Einspruch gegen den Steuerbescheid vom [Datum] ein. Eine entsprechende Begründung reiche ich nach."
Zeit sparen
Lege den Einspruch erst einmal fristwahrend ein (kurz und klar). Danach kannst du in Ruhe Belege sortieren und die Begründung nachreichen.
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Frist verpasst: Kann man noch was tun?
Wenn du die Einspruchsfrist verpasst hast, ist der Steuerbescheid in der Regel bestandskräftig. Das bedeutet: Eine normale Anfechtung ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Nur in Ausnahmefällen kann noch etwas erreicht werden – deshalb solltest du trotzdem sofort handeln.
In der Praxis kommen – je nach Einzelfall – nur noch folgende Schritte infrage:
- Sofort Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen: Kurz schildern, warum die Frist versäumt wurde (z. B. Krankheit) und welche Punkte möglicherweise fehlerhaft sind.
- Unterlagen schnell nachreichen: Wenn ein klarer Fehler vorliegt, sollte er gut belegt sein.
- Nach besonderen Korrekturmöglichkeiten fragen: Zum Beispiel, ob eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine andere gesetzliche Korrekturvorschrift greift.
Wichtig
Die Erfolgschancen sind nach Ablauf der Frist deutlich eingeschränkt. Je schneller du reagierst, desto eher kann geprüft werden, ob ausnahmsweise noch eine Änderung möglich ist.
FAQ: Häufige Fragen zum Einspruchsfrist beim Steuerbescheid
Ja, auch bei elektronischen Steuerbescheiden gilt eine Einspruchsfrist - entscheidend ist ebenfalls der Zeitpunkt der Bekanntgabe.
Ja, ein formloser Einspruch reicht in vielen Fällen aus, wenn er fristgerecht und schriftlich ist und klar erkennbar ist, gegen welchen Steuerbescheid du dich wendest.
Das Finanzamt prüft deinen Einspruch und kann dem Einspruch ganz oder teilweise abhelfen oder eine Entscheidung treffen, wenn es bei seiner Auffassung bleibt. Du bekommst danach eine Rückmeldung bzw. einen Bescheid zur Entscheidung.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.