Fehler in der Steuererklärung – Was ist zu tun?

Du hast gerade deine Steuererklärung abgeschickt und bemerkst jetzt, dass du einen Fehler gemacht hast? Zum Beispiel hast du die Einnahmen des letzten Sommerjobs vergessen und nicht in deine Steuererklärung eingetragen. Was zu tun ist, erfährst du hier.

Fehler in der Steuererklärung

Tatsächlich aber hast du abschließend in deiner Steuererklärung unterschrieben, dass alle Angaben, die du gemacht hast, korrekt und vollständig sind. Der ehrliche Umgang ist in diesem Fall wichtig, denn schließlich verpflichtet dich die Abgabenordnung gesetzlich zu einer Richtigstellung.

So gehst du bei einem Fehler vor

Als Erstes solltest du ausmachen, welche Angaben genau falsch oder unvollständig waren. Wenn du sicher bist, dass und wo dir ein Fehler unterlaufen ist – egal, ob zu deinem Nachteil oder Vorteil – informierst du am besten direkt das Finanzamt. Das gilt auch für den Fall, dass es sich nicht um die letzte, sondern eine vorhergehende Steuererklärung handelt. In der Regel reagiert dein Sachbearbeiter dann mit einer Fristsetzung, innerhalb derer du die Korrektur vornehmen sollst.

Welche Fristen gelten rückwirkend für die Korrektur?

In § 169 der Abgabenverordnung wird die Festsetzungsfrist geregelt. Im Normalfall, also für kleine Unstimmigkeiten und niedrige Beträge gelten vier Jahre. Sieht das Finanzamt eine „leichtfertige Steuerverkürzung“ durch gröbere Fehler gegeben, besteht eine Frist von fünf Jahren. Bei der Steuerhinterziehung weitet sich dieser Zeitraum auf 10 Jahre aus. Das würde aber bedeuten, dass dir der Fehler quasi absichtlich unterlaufen ist und du nun die Sache wieder ins Reine bringen möchtest. Dazu hast du nur die Möglichkeit, solange keine Betriebsprüfung stattfindet, die eine straffreie Selbstanzeige vereiteln würde. Alle Fristen beginnen mit dem auf die jeweilige Steuererklärung folgenden Jahr.

Fehler zu deinen Lasten

Ging das Missgeschick, das dir in der Steuererklärung unterlaufen ist, zu deinen Lasten, hast du ebenfalls ein Recht auf Korrektur. Dies ist häufig der Fall, wenn verspätet irgendwelche Rechnungen wieder auftauchen, die beispielsweise Ausgaben in Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit oder deiner Gesundheit betreffen.

Du darfst dann innerhalb der letzten vier Jahre diese Fehler berichtigen. Voraussetzung ist aber, dass sich deine mangelnden Angaben aus nicht allzu groben Nachlässigkeiten (z. B. in der Buchführung) ergeben haben.

Der richtige Weg für die Korrektur

Es gibt vier unterschiedliche Möglichkeiten, auf fehlerhafte Steuererklärungen und Steuerbescheide zu reagieren.

Vor Erhalt des Steuerbescheids

Hast du den Steuerbescheid noch nicht erhalten, ist die Korrektur unkompliziert: Du kontaktierst ohne Umschweife deine*n Sachbearbeiter*in beim Finanzamt, damit dieser die Bearbeitung deiner Steuererklärung unterbrechen oder bis zum Eingang deiner Korrektur aufschieben kann. In der Regel erhältst du eine Frist und musst bis dahin die Korrektur nachreichen. Das darfst du in Form einer korrigierten Steuererklärung oder formlos tun.

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Dir wird erst mit Blick in den Steuerbescheid bewusst, dass da irgendwas schief gelaufen und einige Angaben falsch gewesen sein müssen? Innerhalb von vier Wochen kannst du nun Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Dieser umfasst eine Begründung, die natürlich am plausibelsten ist, wenn du deine Korrekturen gleichzeitig mit einreichst. Das bietet sich an, wenn du dir das Ergebnis des Bescheids überhaupt nicht erklären kannst. Das Finanzamt berechnet den Bescheid dann komplett neu.

Antrag auf schlichte Änderung des Steuerbescheids

Eine weitere Möglichkeit ist ein sogenannter Antrag auf schlichte Änderung des Steuerbescheids. Hierbei kannst du innerhalb von vier Wochen formlos eine Neubewertung beantragen. Der Unterschied zum Widerspruch liegt darin, dass nicht der gesamte Steuerbescheid, sondern nur der korrigierte Punkt erneut berechnet wird. In § 172 der Abgabenordnung wird die Reglung umrissen. Dabei liegt dein Vorteil darin, dass sich deine Situation nicht verschlechtern, sondern nur verbessern kann. Häufig wird dieser Weg genutzt, wenn Rechnungen, die du steuerlich geltend machen wolltest, verspätet bei dir eingegangen sind.

Rücknahme der Steuererklärung

Ausserdem besteht die Option zur Rücknahme der Steuererklärung. Entgegen deiner Erwartung kommt nicht ein Geldregen, sondern das Finanzamt fordert eine Nachzahlung. Und auch beim Überprüfen deines Steuerbescheids hast du den Eindruck, dass es keinen Fehler gibt, sondern das Finanzamt recht hat. In diesem Fall kannst du immer noch mit einem Einspruch deine Steuererklärung zurücknehmen.

Die Möglichkeit der Rücknahme gibt es nur, wenn es sich tatsächlich um eine freiwillige Steuererklärung handelt und sie innerhalb der Frist zurückgezogen wird. Kann das Finanzamt eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ausmachen, weil es z.B. doch Nebeneinkünfte gibt, die du bisher nicht deklariert hattest, zählt dein Rückzug leider nicht.

Generell gut zu wissen:

Erst, wenn falsche Angaben auf nachweisbarer Vorsätzlichkeit beruhen oder du sie nicht anzeigst, nachdem du sie entdeckt hast, machst du dich als Steuerpflichtige*r strafbar. Hier erfährst du mehr über die möglichen Konsequenzen.

DISCLAIMER

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