Elterngeld 2024: Diese Änderungen treten ab dem 1. April in Kraft

Ab dem 1. April 2024 treten in Deutschland neue Regelungen für das Elterngeld in Kraft. Diese Änderungen betreffen vor allem die Einkommensgrenzen und den parallelen Bezug von Elterngeld. In diesem Blogartikel erklären wir dir, welche Änderungen auf dich zukommen und was du beachten solltest, um auch weiterhin vom Elterngeld zu profitieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wie hoch ist die neue Einkommensgrenze ab April 2024? Für Geburten ab dem 1. April 2024 liegt die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

2. Kann ich weiterhin ElterngeldPlus beantragen? Ja, die Regelungen für ElterngeldPlus bleiben unverändert. Du kannst weiterhin in Teilzeit arbeiten und ElterngeldPlus erhalten.

3. Was passiert, wenn mein Einkommen über der neuen Grenze liegt? Liegt dein zu versteuerndes Einkommen über der neuen Grenze, entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Dies gilt ab 2024 für Einkommen über 200.000 Euro und ab 2025 für Einkommen über 175.000 Euro.

4. Gibt es Ausnahmen für den parallelen Bezug von Elterngeld? Ja, Eltern von Frühgeborenen, Mehrlingen oder Kindern mit Behinderung können weiterhin mehr als einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen.


01.

Neue Einkommensgrenze ab April 2024

Eine der größten Änderungen beim Elterngeld betrifft die Einkommensgrenze. Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt eine neue, niedrigere Grenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt:

  • Für Paare : Die neue Grenze liegt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro.
  • Für Alleinerziehende : Die Einkommensgrenze sinkt ebenfalls auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen.

Bislang lag die Grenze bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Diese Reduktion wurde im Rahmen von Sparmaßnahmen der Bundesregierung eingeführt, um den Bundeshaushalt zu entlasten.

Was bedeutet zu versteuerndes Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Bruttoeinkommen. Es setzt sich aus den Gesamteinkünften abzüglich Sonderausgaben , Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnlichen Belastungen zusammen. Dies bedeutet, dass dein Bruttoeinkommen durchaus höher sein kann, während du dennoch unter der neuen Einkommensgrenze für das Elterngeld bleibst..

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02.

Weitere Senkung der Einkommensgrenze ab April 2025

Die Einkommensgrenze wird ab dem 1. April 2025 erneut gesenkt:

  • Für Paare und Alleinerziehende gilt dann eine neue Grenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Dies bedeutet, dass noch weniger Eltern Anspruch auf Elterngeld haben werden, wenn sie diese Einkommensgrenze überschreiten.

03.

Änderung des parallelen Bezugs von Elterngeld

Eine weitere wichtige Änderung betrifft den parallelen Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile. Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt:

  • Beide Elternteile können das Basiselterngeld nur noch einen Monat lang gleichzeitig beziehen. Dies muss innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes geschehen.

Bisher war es möglich, dass beide Eltern für bis zu zwei Monate gleichzeitig Elterngeld erhalten. Diese Änderung soll dazu beitragen, die Haushaltskosten zu reduzieren und gleichzeitig die Partnerschaftlichkeit bei der Erziehung zu fördern.

Ausnahmen beim parallelen Bezug

Es gibt jedoch Ausnahmen für Eltern von:

  • Frühgeborenen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren wurden,
  • Mehrlingen (Zwillinge, Drillinge etc.),
  • Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, die den Geschwisterbonus erhalten.

In diesen Fällen können Eltern weiterhin mehr als einen Monat lang gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

04.

ElterngeldPlus bleibt unverändert

Die Regelungen für das ElterngeldPlus bleiben bestehen. Eltern, die während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeiten, können weiterhin vom ElterngeldPlus profitieren. Ein Monat Basiselterngeld entspricht hierbei zwei Monaten ElterngeldPlus. Die Regelung zielt darauf ab, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken.

05.

Auswirkungen auf Familien

Die neuen Regelungen zum Elterngeld werden vor allem Familien mit höherem Einkommen betreffen. Bisherige Berechnungen des Bundesfamilienministeriums zeigen, dass etwa 7.000 Paare von der Absenkung der Einkommensgrenze betroffen sein werden. Auch der verkürzte parallele Bezug von Basiselterngeld könnte für viele Familien eine Herausforderung darstellen.

06.

Fazit: Was du für das Elterngeld 2024 wissen musst

Die Änderungen ab April 2024 bedeuten vor allem eine Senkung der Einkommensgrenze und eine Einschränkung des parallelen Bezugs von Basiselterngeld. Familien mit einem zu versteuernden Einkommen über 200.000 Euro (ab 2025: 175.000 Euro) werden keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben.

Eltern, die vom Elterngeld profitieren möchten, sollten frühzeitig prüfen, ob sie die neuen Einkommensgrenzen einhalten und ihre Elternzeit entsprechend planen. Die Möglichkeit, das ElterngeldPlus zu nutzen, bleibt weiterhin eine Option, um die finanzielle Belastung nach der Geburt eines Kindes abzufedern.

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