Anlage Vorsorgeaufwand – Versicherungen & Co.
Die Anlage Vorsorgeaufwand ist ein wichtiger Teil der Steuererklärung, denn hier können Versicherungsbeiträge, die der Altersvorsorge und anderen Vorsorgeaufwendungen dienen, steuerlich geltend gemacht werden. Welche Versicherungen können hier abgesetzt werden, und worauf sollte man beim Ausfüllen achten? In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige zur Anlage Vorsorgeaufwand.
1. Was ist die Anlage Vorsorgeaufwand?
Was ist die Anlage Vorsorgeaufwand?
Die Anlage Vorsorgeaufwand ist ein Formular der Einkommensteuererklärung, das für die Angabe von Beiträgen zu verschiedenen Versicherungen dient. Diese Versicherungsbeiträge werden als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt. Zu den typischen Versicherungen, die du hier absetzen kannst, gehören:
Gesetzliche Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung (gesetzlich und privat)
Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
Unfall- und Haftpflichtversicherungen
Das Ziel der Anlage Vorsorgeaufwand ist es, Versicherungen, die zur Altersvorsorge oder zur Absicherung gegen andere Risiken abgeschlossen wurden, steuerlich abzusetzen und so deine Steuerlast zu senken.
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Höchstbeträge für den Abzug: Es gibt Höchstbeträge für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen:
Für Arbeitnehmer liegt der maximale absetzbare Betrag bei 1.900 Euro.
Selbstständige können bis zu 2.800 Euro absetzen.
Bei Ehepaaren werden die Höchstbeträge beider Partner zusammengerechnet.
Wichtig zu wissen: Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung werden immer vollständig berücksichtigt, auch wenn sie den Höchstbetrag überschreiten. Wenn dieser Höchstbetrag dadurch ausgeschöpft ist, können zusätzliche Versicherungen wie eine Zusatz-Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden.
3. Was wird in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen?
Die Anlage Vorsorgeaufwand ist in verschiedene Abschnitte unterteilt, in denen unterschiedliche Arten von Versicherungen eingetragen werden:
Altersvorsorgeaufwendungen (Zeilen 4–10):
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Beiträge zu privaten Rentenversicherungen wie der Rürup-Rente.
Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse oder berufsständischen Versorgungseinrichtungen.
Kranken- und Pflegeversicherungen (Zeilen 11–42):
Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
Beiträge zur Pflegepflichtversicherung.
Beiträge für Versicherungen von anderen Personen (z. B. Kinder), wenn du Versicherungsnehmer bist.
Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen (Zeilen 43–48):
Beiträge zu Wahlleistungen bei Krankheit, Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall-, Risiko- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.
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Die Beiträge zur Altersvorsorge können bis zu einem Höchstbetrag von 26.527 Euro (bei Einzelveranlagung) oder 53.054 Euro (bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren) geltend gemacht werden. Das Finanzamt berechnet den genauen Betrag und berücksichtigt dabei, wie viel du maximal absetzen kannst.
Falls du zusätzlich zur Basisversorgung noch eine Riester-Rente hast, kannst du diese mit der Anlage AV absetzen und einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen.
5. Elektronische Meldungen
Viele Versicherungen melden die Beiträge direkt elektronisch an die Finanzverwaltung. Diese Daten musst du nicht erneut eintragen, es sei denn, sie weichen von den gemeldeten Beträgen ab. Achte darauf, dass du nur abweichende Werte manuell in die Steuererklärung einträgst.
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6. Fazit
Die Anlage Vorsorgeaufwand ermöglicht es dir, deine Versicherungsbeiträge steuerlich geltend zu machen. Altersvorsorgebeiträge haben dabei einen deutlich höheren Höchstbetrag (26.527 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 53.054 Euro bei Zusammenveranlagung). Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden immer vollständig berücksichtigt, selbst wenn sie den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 1.900 Euro (für Arbeitnehmer) oder 2.800 Euro (für Selbstständige) überschreiten. Ehepaare können durch eine Zusammenveranlagung den doppelten Höchstbetrag geltend machen.