Muss ich bei Verkäufen auf eBay, Vinted und Co. Steuern zahlen?
Du verkaufst ab und an mal was auf Online-Plattformen? Dann musst du dir in den meisten Fällen steuerlich keine Gedanken machen. Es gibt jedoch Fälle, bei denen die Steuer doch ins Spiel kommt. Aber keine Sorge! Wir zeigen dir nachfolgend, wann das der Fall sein kann.
Private Veräußerungsgeschäfte über eBay, Vinted und Etsy
Kaufst und verkaufst du sogenannte andere Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Überwiegend geht es hierbei um den Verkauf von Schmuck, Edelmetallen oder Antiquitäten. Aber auch dann, wenn du ein Fußball-Ticket oder eine aktuelle Playstation beispielsweise über eBay Kleinanzeigen verkaufst, kann das steuerpflichtig sein. Vorausgesetzt, der zu verkaufende Gegenstand hat ein gewisses Wertsteigerungspotential.
Damit fällt auch gelegentliches „Reselling“ zunächst in den Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte. Beim „Reselling” geht es um nichts anderes als das „Wiederverkaufen”. Es werden Produkte eingekauft, um diese dann zu einem höheren Preis an jemand anderen weiterzuverkaufen. Das können Raritäten und Sammlerstücke, aber auch limitierte Artikel mit hoher Nachfrage sein (zum Beispiel Handtaschen oder Sneaker).
Dinge des täglichen Gebrauchs kannst du steuerfrei verkaufen. Der Verkauf von Kinderkleidung, Büchern oder des Privatautos bleiben also steuerfrei. Zumindest dann, wenn du es nur in einem üblichen Rahmen machst. Entrümpelst du beispielsweise deinen Keller und findest ein paar Schätze, die du verkaufen möchtest, kannst du das ohne Probleme machen.
Steuererklärung selbst erstellen
39,99 €
Kostenlos bis zur Berechnung der Erstattung, dann 39,99 € für die Übermittlung.
Verständliche Fragen
Automatische Plausibilitätsprüfung
Berechnung der voraussichtlichen Erstattung
Gemeinsam abgeben und 25% sparen (Paare zahlen zusammen nur 59,99€)
Mit Experten-Service machen lassen
Ab 89,99€
Für 20% deiner Rückerstattung (Mindestgebühr 89,99€).
Zertifizierte, erfahrene, unabhängige Steuerberater*innen
Detaillierte Vorbereitung der Steuererklärung
Sicherer Dokumenten-Upload
Abgeben, bezahlen, entspannen.
eBay-Einnahmen versteuern: Was ist zu beachten?
Hast du innerhalb von 12 Monaten einen entsprechenden Gegenstand ge- und wieder verkauft, führt dieser Verkauf zu sonstigen Einkünften. Steuerpflichtig sind diese aber erst dann, wenn du mit allen Verkäufen, die du in einem Jahr getätigt hast, insgesamt mindestens 600 Euro Gewinn gemacht hast. Dieser Betrag ist eine Freigrenze. Ist diese Schwelle erreicht, muss dein gesamter Gewinn versteuert werden, nicht nur der Teil, der die 600 Euro überschreitet.
Hinweis:
Die 600 Euro gelten pro Person. Zusammen veranlagte Ehepaare können ihn also doppelt nutzen. Wenn jede*r Ehepartner*in beispielsweise einen Gegenstand verkauft und der Gewinn daraus unter 600 Euro bleibt, sind die Gewinne steuerfrei.
Deine privaten Veräußerungsgeschäfte von eBay oder Vinted kannst du in der Taxfix Steuer-App einfach eintragen. Lege gleich los und überprüfe wie viel Steuerrückerstattung du vom Finanzamt erhältst. Jetzt kostenlos starten
Gewerbliche Tätigkeit
Verkaufst du regelmäßig über das Jahr verteilt Gegenstände auf Internetportalen, kannst du als Gewerbetreibende*r angesehen werden. Damit hast du dann auch steuerlich weitere Pflichten. Es ist jedoch nicht so einfach festzulegen, wann deine private Tätigkeit endet und der gewerbliche Handel beginnt. Es kommt auf deinen individuellen Einzelfall an.
Hast du beispielsweise eine Sammlung, die du versteigerst, weil du das Hobby aufgeben möchtest, kann das trotzdem noch privat und damit steuerfrei sein.
Es gibt jedoch Indizien, die für gewerblichen Handel sprechen:
- die Plattform über die du verkaufst
Da sich auf Etsy eher professionelle Händler*innen finden lassen, würde man bei deinem Verkauf über diese Plattform also auch von einer gewerblichen Absicht ausgehen. - die Art der Waren, die du verkaufst
Bei Neuwaren wird schneller von einem Gewerbe ausgegangen. - die Anzahl deiner Verkäufe
Verkaufst du regelmäßig über das Jahr hinweg und nicht nur gelegentlich, bist du vermutlich gewerblich tätig. - du machst gezielt Gewinne mit deinen Verkäufen
Hast du über eBay im letzten Jahr 22.000 Euro brutto verdient, wird Umsatzsteuer fällig. Du bist dann kein*e Kleinunternehmer*in mehr und musst auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) ausweisen und diese auch versteuern.
Die Mehrwertsteuer beträgt je nach Verkaufsartikel 19 oder 7 Prozent des Rechnungsbetrags. Einzige Ausnahme: Wer ins Ausland verkauft, darf keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen.
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer
Egal ob Klein- oder Großunternehmer*in: Du brauchst als Händler:in eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, die das Finanzamt vergibt. Diese muss dann zusammen mit einer fortlaufenden Rechnungsnummer alle Rechnungen zieren, die du den Sendungen an deine Kund:innen beilegst.
Hinweis:
Wenn du nur Verluste machst und du generell mit den Verkäufen kein Geld verdienen möchtest, dann geht das Finanzamt von Liebhaberei aus. Hast du beispielsweise ein Hobby, bei dem du Dinge fertigst, die du dann zum Selbstkostenpreis online anbietest, liegt keine gewerbliche Tätigkeit vor. Hieraus entstehende Verluste können in der Steuererklärung dann aber auch nicht berücksichtigt werden.
eBay-Verkäufe und Vinted-Handel: Welche steuerlichen Vorschriften gibt es?
Ab einem Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag fällt Einkommensteuer an. Der liegt im Steuerjahr 2023 (also für die Steuererklärung, die ab 2024 gemacht werden kann) bei 10.908 Euro. Zu deinem Gesamteinkommen (auch: zu versteuerndes Einkommen) zählen neben deinem Gehalt unter anderem auch die Einnahmen aus deinen gewerblichen Verkäufen.
Bist du Arbeitnehmer*in, kannst du bis zu 410 Euro Gewinn pro Jahr steuerfrei aus deinen Nebentätigkeiten einnehmen. Hier musst du aber an alle Nebeneinkünfte denken. Nimmst du mehr ein, musst du dies in deiner Steuererklärung angeben.
Betreibst du den Handel auf den genannten Plattformen tatsächlich gewerblich? Dann kommen weitere steuerliche Verpflichtungen auf dich zu:
- die gewerblichen Einnahmen müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden
- du musst eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln
- möglicherweise musst du Umsatz- und/oder Gewerbesteuer zahlen. Informiere dich über deine Möglichkeiten und Pflichten und kümmere dich darum
Beispiel:
Wer in Berlin etwa 25.000 Euro Gewinn macht, zahlt jährlich 3.588 Euro Gewerbesteuer. In München wären es 4.288 Euro Gewerbesteuer.
Exkurs: Kleinunternehmer-Regelung
Wenn du gewerblich tätig bist, musst du dich mit dem Thema Umsatzsteuer beschäftigen.
Du kannst die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. Das ist möglich, wenn
- dein Bruttoumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr unter 22.000 Euro lag und
- er im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird
Den Antrag dafür stellst du über den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” beim Finanzamt. Der Fragebogen wird dir normalerweise zugeschickt, sobald du ein Gewerbe gründest.
Vorteile: Du musst keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen für das Finanzamt entfallen ebenfalls.
Hinweis:
Bei hohen Ausgaben kann es sich aber auch lohnen, normal Umsatzsteuer zu zahlen. So kannst du dir nämlich die Umsatzsteuer aus deinen Anschaffungen als sogenannte Vorsteuer zurückholen. Wenn du Kleinunternehmer*in bist, geht das nicht. Natürlich hast du damit noch weitere Verpflichtungen, die du kennen musst.
Vermeide Strafen und trage deine privaten Veräußerungsgeschäfte von eBay oder Vinted einfach in der Taxfix Steuer-App ein. Lege gleich los und überprüfe wie viel Steuerrückerstattung du vom Finanzamt erhältst. Jetzt kostenlos starten
Was passiert, wenn Händler*innen keine Steuern zahlen?
Steuersünder*innen drohen erhebliche Strafen. Sogar Haft (bis zu 10 Jahre) ist nicht ausgeschlossen. Faustregel: Je höher die Steuerschulden, desto höher die Strafe. Du solltest deine steuerlichen Pflichten also kennen und ernst nehmen.
Mit Spyware Betrüger*innen finden
XPIDER heißt die Suchmaschine, mit der Steuerfahnder*innen im Internet gezielt Schleichhändler*innen aufspüren.
Das kann XPIDER:
- Sie nimmt Online-Anbieter*innen ins Visier, die viele Bewertungen von Käufer*innen aufweisen, aber beim Finanzamt nicht als Gewerbetreibende registriert sind.
- Bei gewerblichen Händler*innen wird die Umsatzsteuer-ID-Nummer geprüft. Ist sie gefälscht oder fehlt, schlägt der Web-Crawler Alarm. Wiederverkäufe fischt XPIDER mit gezielter Parametersuche (Wörter wie Neu, Originalverpackt etc.) aus dem Netz.
- Hat man die Verkäufe nicht in seiner Steuererklärung in der Anlage SO für sonstige Einkünfte deklariert, gibt es Ärger.
Portalbetreibende müssen im Verdachtsfall dem Finanzamt Namen, Anschrift und Bankverbindung sowie eine Auflistung aller Verkäufe nennen.
FAQ Onlineverkauf:
Wann sind Privatverkäufe steuerpflichtig?
Einzelverkäufe sind in der Regel steuerfrei. Wer häufiger etwas verkauft, muss in bestimmten Fällen Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer zahlen. Allerdings gibt es Freigrenzen und Freibeträge. Finanzbeamte überwachen gezielt den Internet-Handel und können von den Plattformen Daten über die Verkäufer verlangen. Wer als gewerblicher Gewerbetreibender gilt, hat neben den steuerlichen Pflichten auch rechtliche Verpflichtungen. Er muss dann zum Beispiel Garantien für die verkauften Waren geben.
Wie viel darf ich steuerfrei verkaufen?
Verkaufst du nur gelegentlich etwas, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Erst wenn dein Gewinn die Freigrenze von 600 Euro übersteigt, musst du den gesamten Betrag versteuern.
Was meldet Ebay ans Finanzamt?
Seit 2013 müssen Portalbetreiber wie ebay, Vinted oder mobile.de auf Anfrage des Finanzamtes nicht nur Name, Anschrift und Bankverbindung des Verkäufers angeben, sondern auch alle Verkäufe auflisten. Ermöglicht wird dies durch die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az. II R 15/12).
Kann man eBay Kleinanzeigen Käufe steuerlich absetzen?
Ja. Wichtig ist nur, ob das gekaufte Objekt privat oder beruflich genutzt wird. Wird es überwiegend beruflich genutzt, kannst du es absetzen. Das Finanzamt macht zwischen gebrauchter und neuer Ware keinen Unterschied.
Hier geht’s zur Taxfix Steuer-App.
DISCLAIMER Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Verlängere die Frist mit dem Experten-Service
Steuerfrist verpasst? Lass deine Steuer von einem unserer unabhängigen Steuerprofis erledigen und verschaff dir mehr Zeit.
Jetzt starten