Julian Schwarzmann
Lesezeit: 3 Minuten
Wohnsitz im Ausland – Was bedeutet das für die Steuererklärung?
Du wohnst zeitweise im Ausland oder hast sogar deinen Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands? Das hat Auswirkungen auf deine Steuererklärung. Wir verraten dir, was du dabei beachten musst.
Julian Schwarzmann
Lesezeit: 3 Minuten
Arbeiten im Ausland
Arbeitest du in einem anderen Land, bist aber weiterhin in Deutschland gemeldet, hast du weiterhin deiner Steuerpflicht in Deutschland nachzugehen. Dafür musst du deine ausländischen Einnahmen in deiner Einkommensteuererklärung angeben.
Das Jahr des Wegzugs
Bist du aus Deutschland weggezogen, musst du im Jahr deines Wegzugs in deiner deutschen Steuererklärung deine ausländischen Einkünfte angeben, weil diese dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Ausländische Einkünfte gibst du in der Anlage AUS an:
Tipp:
Deine durch den Umzug entstandenen Kosten kannst du mit deiner Steuererklärung absetzen. Erfahre im folgenden Artikel mehr: Umzugskosten absetzen.
Beschränkte Steuerpflicht
Wenn du in Deutschland weder einen Wohnsitz noch deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, aber hier Einkünfte erzielst, bist du beschränkt steuerpflichtig.
Trifft das auf dich zu, musst du eine Steuererklärung über die im abgelaufenen Kalenderjahr erhaltenen inländischen Einkünfte abgeben.
Beispiel:
Der österreichische Unternehmer Elias hat weder seinen gewöhnlichen Aufenthalt noch seinen Wohnsitz in Deutschland. In der Nähe von Rosenheim unterhält er jedoch eine Betriebsstätte. Da diese in Deutschland liegt, erzielt Elias inländische Einkünfte, die beschränkt steuerpflichtig sind.
Einkünfte in mehreren Ländern - Doppelbesteuerung
Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn du in zwei verschiedenen Ländern Einkünfte erzielst. Die Besteuerung überschneidet sich, da der Staat, in dem du wohnst, dein Gesamteinkommen und der andere Staat die Einnahmen, die aus dem Land stammen, besteuert.
Damit deine Einkünfte nicht zweimal besteuert werden, hat Deutschland mit mehr als 100 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.
Dadurch musst du beispielsweise in in Deutschland keine Steuern mehr zahlen, wenn du in Österreich steuerpflichtig bist.
Die 183-Tage-Regelung
Die 183-Tage-Regelung ist Teil des Doppelbesteuerungsabkommens. Sie besagt, dass niemand Einkommensteuer zahlen muss, der sich weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in Deutschland aufhält.
Hast du keinen deutschen Wohnsitz mehr und über 183 Tage in einem anderen Land gelebt, bist du in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig. In diesem Fall gilt die Steuerpflicht des Landes, in dem du nun ansässig bist.
Ausnahme:
Hast du noch ein Haus oder eine Wohnung im Inland, bist du in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob du im Ausland deinen Erstwohnsitz hast.
DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Steuererklärung selbst erstellen
39,99 €
Kostenlos bis zur Berechnung der Erstattung, dann 39,99 € für die Übermittlung.
Verständliche Fragen
Automatische Plausibilitätsprüfung
Berechnung der voraussichtlichen Erstattung
Gemeinsam abgeben und 25% sparen (Paare zahlen zusammen nur 59,99€)
Mit Experten-Service machen lassen
Ab 69,99 €
Für 20% deiner Rückerstattung (Mindestgebühr 69,99 €).
Persönliche*r Ansprechpartner*in
Zertifizierte, unabhängige Steuerberater*innen
Berechnung der voraussichtlichen Erstattung