Wann ist man beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig?

Die Steuerpflicht in Deutschland unterscheidet sich je nach Wohnsitz und Aufenthalt: Wer in Deutschland lebt oder sich dort mehr als 183 Tage im Jahr aufhält, ist unbeschränkt steuerpflichtig und muss sein weltweites Einkommen versteuern. Ohne Wohnsitz, aber mit Einkünften aus Deutschland, gilt die beschränkte Steuerpflicht, die nur auf inländische Einkünfte abzielt. Aber was bedeuten diese Begriffe konkret, und wann trifft welcher Status auf dich zu? In diesem Blogartikel erklären wir dir einfach und verständlich die Unterschiede und was sie für deine Steuererklärung bedeuten.

1. Wann ist man unbeschränkt steuerpflichtig?

Unbeschränkt steuerpflichtig bist du in Deutschland, wenn du deinen Wohnsitz hier hast oder dich mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhältst. Sobald du eine dieser Bedingungen erfüllst, wirst du mit deinem gesamten Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig. Das bedeutet, dass nicht nur Einkünfte, die du in Deutschland erzielst, sondern auch solche aus dem Ausland in deiner Steuererklärung berücksichtigt werden müssen.

Beispiel:
Wenn du in Deutschland lebst, aber auch eine Immobilie in Frankreich vermietest, müssen die Mieteinnahmen aus dem Ausland in Deutschland versteuert werden.


2. Wann ist man beschränkt steuerpflichtig?

Beschränkt steuerpflichtig bist du, wenn du keinen Wohnsitz in Deutschland hast und dich weniger als 183 Tage im Jahr hier aufhältst. In diesem Fall besteuert Deutschland nur deine inländischen Einkünfte, also alle Einnahmen, die du aus Quellen innerhalb Deutschlands erzielst. Dies kann zum Beispiel Einkommen aus einer deutschen Immobilie oder aus einer Tätigkeit in Deutschland sein.

Beispiel:
Wenn du im Ausland lebst, aber in Deutschland eine Ferienwohnung vermietest, dann musst du nur die Mieteinnahmen aus dieser Wohnung in Deutschland versteuern.

3. Wichtige Unterschiede zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht

Der größte Unterschied zwischen den beiden Steuerpflichten besteht darin, dass bei der unbeschränkten Steuerpflicht das gesamte Welteinkommen besteuert wird, während bei der beschränkten Steuerpflicht nur die Einkünfte aus Deutschland relevant sind. Doch es gibt noch weitere Unterschiede, die du kennen solltest.

Wer unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Betriebsausgaben und Werbungskosten vollständig abziehen. Außerdem gelten Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, die in der Steuererklärung berücksichtigt werden können. Zudem profitierst du von einem Grundfreibetrag (2024 :

11.784€), der dafür sorgt, dass ein Teil deines Einkommens steuerfrei bleibt.

4. Steuererhebung und Tarifunterschiede

Ein weiterer Unterschied liegt in der Art der Steuererhebung. Bei der unbeschränkten Steuerpflicht erfolgt die Versteuerung durch eine Steuerveranlagung, was bedeutet, dass du jährlich eine Steuererklärung abgibst und deine Steuer auf dieser Grundlage berechnet wird. Bei der beschränkten Steuerpflicht hingegen wird die Steuer oft direkt durch Abzugs- oder Abgeltungssteuern an der Quelle erhoben, sodass du unter Umständen gar keine Steuererklärung abgeben musst.


5. Doppelbesteuerung vermeiden

Wer unbeschränkt steuerpflichtig ist und Einkünfte aus dem Ausland erzielt, muss oft in zwei Ländern Steuern zahlen – im Ausland und in Deutschland. Um eine Doppelbesteuerung zu verhindern, bestehen zwischen vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese Abkommen regeln, welches Land das Recht hat, bestimmte Einkünfte zu besteuern, und verhindern, dass dieselben Einkünfte doppelt besteuert werden. Entweder werden die im Ausland gezahlten Steuern in Deutschland angerechnet, oder die entsprechenden Einkünfte werden in Deutschland von der Besteuerung freigestellt.

Auch bei der beschränkten Steuerpflicht spielt die Doppelbesteuerung eine Rolle. Da hier nur Einkünfte aus Deutschland versteuert werden, besteht weiterhin die Möglichkeit, dass andere Länder diese ebenfalls besteuern. Auch in diesen Fällen greift das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen, um Konflikte zu vermeiden.

6. Der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht

Du hast die Möglichkeit, die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu beantragen, auch wenn du keinen festen Wohnsitz dort hast. Dadurch wirst du steuerlich so behandelt, als würdest du in Deutschland leben. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass der Großteil deiner Einkünfte aus Deutschland stammt.

7. Fazit

Egal, ob du beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig bist, die richtige Einstufung ist entscheidend für deine Steuerpflicht in Deutschland. Wenn du in Deutschland lebst oder dich mehr als 183 Tage pro Jahr dort aufhältst, wirst du als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt und musst dein gesamtes Welteinkommen versteuern. Bei beschränkter Steuerpflicht sind nur Einkünfte aus deutschen Quellen relevant. Beide Formen der Steuerpflicht unterscheiden sich zudem in Bezug auf Abzugsmöglichkeiten, Steuertarife und die Vermeidung von Doppelbesteuerung.