Versteuerung von Halbwaisenrenten und Vollwaisenrenten

Der Staat unterstützt hinterbliebene Kinder mit der Halbwaisenrente, wenn ein Elternteil stirbt oder mit der Vollwaisenrente, wenn beide Eltern sterben. Diese Zuwendungen werden genauso besteuert wie die Altenrente.

Was ist die Vorraussetzung für die Halbwaisen- bzw. Vollwaisenrente?

Voraussetzung für die Waisenrente ist, dass der verstorbene Elternteil mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat, sofern es sich bei seinem Tod nicht um einen Arbeitsunfall handelt.

Der Rentenanspruch gilt dann für leibliche Kinder (ehelich und unehelich), Adoptivkinder sowie Stiefkinder, Pflegekinder, Enkelkinder und Geschwister, die im Haushalt lebten und überwiegend von dem*der Verstorbenen unterhalten wurden. Die Halb- und Vollwaisenrente gehört wie die Witwenrente und die Erziehungsrente zu den Hinterbliebenenrenten und wird anhand des Rentenanspruchs des*r Verstorbenen berechnet.

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Höhe und Antrag der Waisenrente

Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent der Rente, auf die der*die Verstorbene Anspruch gehabt hätte. Die Vollwaisenrente beträgt 20 Prozent der Versichertenrente desjenigen Elternteils, der den höheren Rentenanspruch gehabt hätte. Darauf wird dann noch einmal ein kompliziert berechneter Zuschlag oder Abschlag angerechnet, der sich aus den Rentenzeiten des Verstorbenen ergibt.

Die Waisenrente muss bei der Renten- oder Unfallversicherung beantragt werden. Das sollte man innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod des Elternteils machen, da rückwirkend nur bis zu 12 Monate des vergangenen Anspruchszeitraums ausbezahlt werden.

Wie lange wird Waisenrente bezahlt?

Die Rente wird bis zum 18. Lebensjahr ausbezahlt. Nach der Volljährigkeit bleibt der Rentenanspruch nur dann erhalten, wenn

  • das Kind noch in einer schulischen, beruflichen oder akademischen Ausbildung ist,
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet, oder
  • sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen kann oder
  • das Kind sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen einem Freiwilligendienst und dem Ausbildungsbeginn.

Nach dem 27. Lebensjahr erlischt der Anspruch auf Halbwaisenrente in jedem Fall.

Steuern bei Halbwaisenrente und Vollwaisenrente

Waisenrenten sind Einkünfte und werden genauso besteuert wie Altersrenten. Generell gilt in Deutschland für jeden Menschen, egal wie alt er ist, ein Steuerfreibetrag. Die Höhe dieses Grundfreibetrags findest du in der folgenden Tabelle:

Steuerjahr

Grundfreibetrag

2019

9.168 €

2020

9.408 €

2021

9.744 €

2022

10.347 €

2023

10.908 €

Erst wenn das Einkommen, in diesem Fall die Waisenrente, darüber liegt, werden Steuern fällig, auch für Kinder. In den meisten Fällen liegen die Halbwaisenrente und Vollwaisenrente aber unter dem Steuerfreibetrag.

Zudem gilt der Freibetrag des Renteneintrittsjahres, der jedes Jahr ein wenig schrumpft:

  • 2018: 24 Prozent
  • 2019: 22 Prozent
  • 2020: 20 Prozent
  • 2021: 19 Prozent
  • 2022: 18 Prozent
  • 2023: 17 Prozent

Ab 2020 fällt der Freibetrag bis 2040 jährlich um einen Prozentpunkt. Somit liegt er im Jahr 2040 bei 0 Prozent.

Eine Steuererklärung muss abgegeben werden , wenn die Einkünfte nach Abzug des Rentenfreibetrags den Steuerfreibetrag überschreiten.

Beispiele:

  • Wenn du Waisenrente in Höhe von 360 Euro pro Monat erhältst (4.320 Euro im Jahr) und keine weiteren Einkünfte hast, dann liegst du mit der Waisenrente ohnehin unter dem Steuerfreibetrag von 11.784 Euro (für das Steuerjahr 2024).
  • In 2021: Wenn du Waisenrente in Höhe von 360 Euro pro Monat erhältst (4.320 Euro im Jahr) und 450 Euro im Monat (5.400 Euro pro Jahr) dazu verdienst, dann liegen deine Jahreseinkünfte bei 9.720 Euro. Da der Rentenfreibetrag 2021 bei 19 Prozent lag, sind 821 Euro von den 4.320 Euro Waisenrente steuerfrei. Statt 9.720 Euro werden also nur 8.899 Euro steuerlich berücksichtigt. Dieser Betrag liegt unter dem Steuerfreibetrag von 9.744 Euro. Der Rentenfreibetrag wird übrigens nur einmal festgelegt und gilt bis zum Ende der Rente (in unserem Beispiel 821 Euro).
  • Liegt dein Jahreseinkommen und deine Rente nach Abzug deines Rentenfreibetrags über dem Steuerfreibetrag von 11.784 Euro (Steuerjahr 2024), dann werden Steuern fällig. Diese Steuerlast kannst du über Werbungskosten und Sonderausgaben mindern.
  • Machst du in 2021 eine Ausbildung und bekommst eine Lohnsteuerbescheinigung? Sobald deine steuerpflichtigen Renteneinkünfte im Steuerjahr über 420 Euro liegen, musst du eine Steuererklärung abgeben.

Hinweis:

Weitere Einkommen werden nicht auf die Halbwaisen- und Vollwaisenrente angerechnet. Allerdings wird die Waisenrente als Einkommen auf den BaföG-Bedarf angerechnet.

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