Julian Schwarzmann
Lesezeit: 5 Minuten
Steuerklasse 5: Vorteile für Ehepaare
Die Steuerklasse 5 gilt ausschließlich in Kombination mit der Steuerklasse 3. Welche Vor- und Nachteile bietet sie für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften? Wann ist ein Wechsel für deine*n Partner*in und dich sinnvoll? Das erfährst du hier.
Julian Schwarzmann
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Für wen gilt die Steuerklasse 5?
Wann lohnt sich die Steuerklasse 5?
Die Steuerklasse 5 lohnt sich einzeln betrachtet nie. Denn es wird immer ein höherer Anteil des Gehaltes besteuert als in allen anderen Steuerklassen.
Ein Vorteil kann jedoch entstehen, wenn ein Eheteil deutlich mehr verdient als der andere. In der Regel macht ein Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5 nur dann Sinn, wenn einer mindestens 60 % und der andere nur 40 % der Haushaltseinkünfte beisteuert. Zwar bezahlt dann der Teil mit dem niedrigeren Einkommen mehr Steuern, aber zusammengerechnet steht beiden am Ende ein höheres Nettoeinkommen zur Verfügung. Denn das Finanzamt rechnet alle gültigen Freibeträge des Paares auf das bessere Gehalt in der Steuerklasse 3 an.
Steuerklasse-Rechner: Wann lohnt sich die Steuerklasse 5 mit 3
Mit unserem Brutto-Netto-Rechner findest du heraus, wie sehr sich für dich und dein*e Partner*in ein Wechsel in die Steuerklassen 5 und 3 lohnt. Probiere einfach aus, wie sich dein Steuerergebnis verändert, wenn du die verschiedenen Klassen als Eingabe wählst.
Wie kommt dieser Vorteil zustande?
Die Vorteile für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften sind groß: Der Grundfreibetrag liegt für das Jahr 2023 bei der doppelten Summe von 10.908 Euro und der Kinderfreibetrag bei 9312 Euro. Dazu kommen Werbungskostenpauschale (2 x 1.230 Euro) und die Pauschale für Sonderausgaben (72 Euro).
Nur für den Teil des Jahreseinkommens, der die Summe der beiden Freibeträge überschreitet, fallen Steuern an. Dadurch setzt die Steuerprogression entsprechend spät ein, und zwar deutlich später als das z. B. in Steuerklasse 1 oder 4 der Fall wäre.
Wird dein Gehalt über die Steuerklasse 5 veranlagt, zahlst du andersherum deutlich mehr Steuern, denn hier gelten dann keine Freibeträge mehr.
Die Besteuerung geschieht prozentual. Es entsteht eine Differenz zwischen der Steuerlast für das höhere Einkommen oberhalb der Freibeträge und dem geringeren Einkommen ohne Freibeträge im Vergleich zur Steuerlast, die sich aus einer gleichwertigen Besteuerung der beiden Gehälter ergeben würde.
Kurz gesagt: Genau davon können Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften schließlich profitieren – das hängt eben vor allem von der Differenz der einzelnen Gehälter ab.
Was sollte man bei der Kombination der Steuerklassen 3 und 5 beachten?
Möchtest du nach der Hochzeit mit deinem*r Partner*in in die Steuerklassen 3 und 5 wechseln, solltest du ein paar Dinge beachten:
- So sollte kein kurzfristiger Jobwechsel anstehen, der noch einmal die Einkommensverhältnisse zwischen dir und deinem*r Partner*in verschieben könnte. Der Antrag ist beim Finanzamt also am besten dann zu stellen, wenn klar ist, dass die Situation für einige Zeit so bestehen bleiben wird.
- Wenn du in die Steuerklasse 5 eintrittst, musst du dir im Klaren darüber sein, dass die Freibeträge, die eigentlich dir zustehen, zu deinem*r Liebsten abwandern. Genau wie in Steuerklasse 6, die für Zweitjobs gilt, wird ab dem ersten Euro besteuert. Damit sinkt dein Nettoeinkommen deutlich und das kann in der Folge ggf. auch Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen haben.
- Möchtest du in absehbarer Zeit Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder ähnliches beziehen, musst du vorher gut abwägen, ob ein Wechsel sich dann noch rechnet.
- Zusätzlich solltest du dabei im Blick haben, dass bürokratische Änderungen immer eine gewisse Vorlaufzeit benötigen und dass diese euch dazu verpflichten könnten, jährlich eine Steuererklärung einzureichen.
Wie wechselt man in die Steuerklasse 5?
Der Wechsel ist einmal im Jahr möglich und muss bis zum 30. November erfolgen. Um die neue Einordnung zu erhalten, stellst du zusammen mit deinem Partner beim zuständigen Finanzamt den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“. Dieser muss unbedingt von beiden Ehepartner*innen unterschrieben werden.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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