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Fünftelregelung bei Betriebsrenten: Steuerlast aufteilen und sparen

Wenn Rentner*innen eine Betriebsrente auf einen Schlag ausgezahlt bekommen, kann das steuerlich teuer werden. Die sogenannte Fünftelregelung sorgt dafür, dass die Steuerlast fairer verteilt wird – und nicht alles auf einmal zum Spitzensteuersatz versteuert wird. In diesem Artikel erfährst du, wie das Verfahren funktioniert, wer es nutzen kann und was du dabei beachten solltest.

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung ist ein steuerliches Verfahren, das dazu dient, die Steuerlast bei außerordentlichen Einkünften zu senken. Bei Einmalzahlungen – wie einer ausgezahlten Betriebsrente – kann sie dafür sorgen, dass der Betrag nicht voll dem Spitzensteuersatz unterliegt.


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Für wen ist die Fünftelregelung gedacht?

Die Regelung richtet sich an Personen, die einmalige Leistungen erhalten, z. B.:

  • eine Kapitalauszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge

  • eine Abfindung

  • bestimmte Nachzahlungen

Sie ist also besonders relevant für Rentner*innen, die sich ihre betriebliche Altersversorgung auf einen Schlag auszahlen lassen.


Welche Voraussetzungen müssen für die Fünftelregelung erfüllt sein?

Damit die Regelung greift, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Auszahlung muss außerordentlich sein (nicht regelmäßig)

  • Sie erfolgt in einem Kalenderjahr

  • Es liegt eine Zusammenballung von Einkünften vor (also zusätzlich zum laufenden Einkommen)

Nicht alle Versorgungsformen sind automatisch begünstigt – z. B. gelten Einschränkungen bei Pensionskassen und Direktversicherungen.

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Öffne die Unterlagen-Checkliste über den Button und speichere das Dokument einfach auf deinem Rechner. Hinweis: Es kann sein, dass sich die benötigten Unterlagen mit der Zeit ändern.

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Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Das Finanzamt teilt die erhaltene Einmalzahlung fiktiv durch fünf und rechnet ein Fünftel zum regulären Einkommen dazu. Die darauf entfallende Steuer wird anschließend verfünffacht. Dadurch wird die Progression geglättet, und es fällt insgesamt weniger Einkommensteuer an.

FAQ: Häufige Fragen zur Fünftelregelung

Gilt die Fünftelregelung automatisch?

Nein. Du musst sie in der Steuererklärung beantragen, konkret in der Anlage N oder R , je nach Einkunftsart. Sie wird nicht automatisch berücksichtigt.

Was passiert, wenn du die Fünftelregelung nicht beantragst?

Dann wird der volle Auszahlungsbetrag mit deinem regulären Steuersatz versteuert – was oft zu einer höheren Steuerlast führt. Eine nachträgliche Korrektur ist nur in engen Grenzen möglich.

Kannst du die Fünftelregelung auch für andere Einkünfte nutzen?

Ja. Sie gilt auch für:

  • Abfindungen

  • Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten

  • nachgezahlte Honorare oder Tantiemen

Wichtig ist immer, dass es sich um außerordentliche Einkünfte handelt, die nicht jährlich wiederkehren.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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