Die Dienstwohnung und Steuern – Dein kompakter Überblick

Eine Dienstwohnung kann dir nicht nur den Arbeitsalltag erleichtern, sondern auch steuerlich relevant sein. Doch wann genau wird’s steuerpflichtig – und wann nicht? Wir klären, worauf es ankommt.

Was ist eine Dienstwohnung?

Kurz gesagt: Eine Dienstwohnung wird dir vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt – und zwar wegen deiner beruflichen Tätigkeit. Sie kann direkt auf dem Firmengelände liegen oder in unmittelbarer Nähe – Hauptsache, sie ist an deinen Job gebunden.

Typische Beispiele für Dienstwohnungen:

  • Werkswohnungen innerhalb von Industrieanlagen

  • Hausmeisterwohnungen auf Schulgeländen oder in Wohnanlagen

  • Unterkünfte für Krankenhauspersonal mit Schichtdiensten

  • Monteurswohnungen bei längerfristigen Einsätzen

Wichtig: Meist endet das Wohnrecht mit dem Job. Verlässt du das Unternehmen, musst du die Wohnung ebenfalls verlassen.

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Wie wird eine Dienstwohnung steuerlich behandelt?

In vielen Fällen gilt eine Dienstwohnung als geldwerter Vorteil – also als eine Art „zusätzliches Gehalt“, das du in Form einer vergünstigten Unterkunft bekommst. Und genau das wird vom Finanzamt geprüft.

1. Sachbezugswert – die pauschale Lösung

Zahlst du keine oder eine deutlich geringere Miete (unter zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete), greift die sogenannte Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt" (SvEV)

Für 2025 bedeutet das:
282 € monatlich gelten als geldwerter Vorteil für eine Unterkunft.
-  Für mitwohnende Familienmitglieder kommen Abzüge hinzu

2. Bewertung nach tatsächlichem Mietvorteil

Liegt deine Miete über dem Sachbezugswert, aber immer noch unter der ortsüblichen Miete, wird die Differenz als geldwerter Vorteil versteuert. Das ist z. B. bei hochwertigeren Wohnungen gängige Praxis.

3. Steuerfreie Überlassung – möglich bei betrieblichem Interesse

Keine Steuerpflicht besteht, wenn dein Arbeitgeber die Dienstwohnung aus überwiegend betrieblichem Interesse bereitstellt. Das gilt etwa:

  • Bei ständiger Rufbereitschaft

  • Im Schichtdienst mit fehlendem Wohnraum in der Nähe

  • Bei Notfalldiensten, z. B. im Krankenhaus

Beispiel: Eine Krankenschwester mit Nachtdiensten wohnt im Krankenhaus – dann kann die Unterkunft steuerfrei bleiben.

Unser Tipp: Mit der Taxfix Steuer-App kannst du solche Sonderfälle direkt berücksichtigen – ohne komplizierte Steuerformulare oder Fachwissen. Starte gleich hier und sichere dir deine mögliche Rückerstattung!

Welche weiteren geldwerten Vorteile gibt es?

Dienstwohnungen sind nur ein Beispiel. Weitere häufige geldwerte Vorteile sind:

Vorteil

Steuerpflicht?

Besonderheiten

Dienstwagen

Ja

1-%-Regel oder Fahrtenbuch

Jobticket

Nein (steuerfrei möglich)

Gilt für Fahrten zur Arbeitsstätte und auch für andere (private) Fahrten im öffentlichen Nahverkehr, keine Flugreisen oder Taxis

Essensgutscheine

Bis 50 €/Monat steuerfrei

Nur bei Einhaltung gesetzlicher Bedingungen

Verpflegung/Unterkunft bei Dienstreisen/Fahrtkosten

Meist steuerfrei

Im Rahmen der Reisekostenregelung

Diensthandy/Laptop

Nein

Nur bei ausschließlicher beruflicher Nutzung

Unser Hinweis: Jeder geldwerte Vorteil muss grundsätzlich versteuert werden – außer, eine gesetzliche Ausnahme oder Freigrenze greift.

FAQ

Werden alle geldwerten Vorteile steuerlich gleich behandelt?

Nein, die steuerliche Behandlung hängt stark von Art, Zweck und Ausgestaltung des Vorteils ab. Besonders wichtig sind drei Aspekte:

1. Steuerpflicht ja oder nein?

Einige Vorteile sind immer steuerpflichtig, z. B.:

  • Dienstwagen zur Privatnutzung
  • Dienstwohnungen ohne betriebliches Interesse
  • Gehaltsumwandlungen (z. B. Zuschüsse statt Lohnerhöhung)

Andere Leistungen können steuerfrei oder pauschal besteuert werden – wenn gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Wie wird der Vorteil bewertet?

Je nach Art des Vorteils gelten unterschiedliche Bewertungsmethoden:

  • Sachbezugswert: Pauschal, z. B. 278 € monatlich für Unterkunft (2024)
  • Vergleichsmiete: Differenz zur ortsüblichen Miete (z. B. bei hochwertiger Wohnung)
  • Listenpreis: Bei Firmenwagen gilt der Bruttolistenpreis
  • Zuschusswert: Freigrenzen bei Gutscheinen oder Jobtickets (bis 50 €)

3. Liegt ein betriebliches Interesse vor?

Leistungen im überwiegenden betrieblichen Interesse sind in der Regel steuerfrei – zum Beispiel:

  • Wohnraum bei Rufbereitschaft
  • Unterkunft für Notfalldienste


Wer trägt die Kosten der Dienstwohnung?

Grundsätzlich liegt die Instandhaltung beim Arbeitgeber, es sei denn, es ist etwas anderes im Vertrag geregelt.

Typische Kostenregelungen:

  • Nebenkosten können anteilig umgelegt werden
  • Kleinreparaturen oft über Pauschalen gedeckt
  • Bei grober Fahrlässigkeit kann der Arbeitnehmer haften


Haben Arbeitnehmer steuerliche Vorteile durch eine Dienstwohnung?

Ja – und nicht nur steuerlich. Auch finanziell kann sich das Modell lohnen:

  • Weniger Wohnkosten im Vergleich zum freien Wohnungsmarkt
  • Steuerfreie Nutzung bei betrieblicher Notwendigkeit
  • Keine eigenen Nebenkostenverträge oder Vermieterpflichten

Beispiel: Ein alleinstehender Hausmeister wohnt mietfrei auf dem Gelände einer Wohnanlage. Wenn seine Anwesenheit zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist, bleibt die Wohnung steuerfrei

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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