Erika Küspert
Veröffentlicht am: 27.03.2025
Aktualisiert am: 27.03.2025
Lesezeit: 5 Minuten
Die Dienstwohnung und Steuern – Dein kompakter Überblick
Eine Dienstwohnung kann dir nicht nur den Arbeitsalltag erleichtern, sondern auch steuerlich relevant sein. Doch wann genau wird’s steuerpflichtig – und wann nicht? Wir klären, worauf es ankommt.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 27.03.2025
Aktualisiert am: 27.03.2025
Lesezeit: 5 Minuten
Was ist eine Dienstwohnung?
Kurz gesagt: Eine Dienstwohnung wird dir vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt – und zwar wegen deiner beruflichen Tätigkeit. Sie kann direkt auf dem Firmengelände liegen oder in unmittelbarer Nähe – Hauptsache, sie ist an deinen Job gebunden.
Typische Beispiele für Dienstwohnungen:
- Werkswohnungen innerhalb von Industrieanlagen
- Hausmeisterwohnungen auf Schulgeländen oder in Wohnanlagen
- Unterkünfte für Krankenhauspersonal mit Schichtdiensten
- Monteurswohnungen bei längerfristigen Einsätzen
Wichtig: Meist endet das Wohnrecht mit dem Job. Verlässt du das Unternehmen, musst du die Wohnung ebenfalls verlassen.
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Wie wird eine Dienstwohnung steuerlich behandelt?
In vielen Fällen gilt eine Dienstwohnung als geldwerter Vorteil – also als eine Art „zusätzliches Gehalt“, das du in Form einer vergünstigten Unterkunft bekommst. Und genau das wird vom Finanzamt geprüft.
1. Sachbezugswert – die pauschale Lösung
Zahlst du keine oder eine deutlich geringere Miete (unter zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete), greift die sogenannte Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt" (SvEV)
Für 2025 bedeutet das:
- 282 € monatlich gelten als geldwerter Vorteil für eine Unterkunft.
- Für mitwohnende Familienmitglieder kommen Abzüge hinzu
2. Bewertung nach tatsächlichem Mietvorteil
Liegt deine Miete über dem Sachbezugswert, aber immer noch unter der ortsüblichen Miete, wird die Differenz als geldwerter Vorteil versteuert. Das ist z. B. bei hochwertigeren Wohnungen gängige Praxis.
3. Steuerfreie Überlassung – möglich bei betrieblichem Interesse
Keine Steuerpflicht besteht, wenn dein Arbeitgeber die Dienstwohnung aus überwiegend betrieblichem Interesse bereitstellt. Das gilt etwa:
- Bei ständiger Rufbereitschaft
- Im Schichtdienst mit fehlendem Wohnraum in der Nähe
- Bei Notfalldiensten, z. B. im Krankenhaus
Beispiel: Eine Krankenschwester mit Nachtdiensten wohnt im Krankenhaus – dann kann die Unterkunft steuerfrei bleiben.
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Welche weiteren geldwerten Vorteile gibt es?
Dienstwohnungen sind nur ein Beispiel. Weitere häufige geldwerte Vorteile sind:
Vorteil | Steuerpflicht? | Besonderheiten |
Ja | 1-%-Regel oder Fahrtenbuch | |
Nein (steuerfrei möglich) | Gilt für Fahrten zur Arbeitsstätte und auch für andere (private) Fahrten im öffentlichen Nahverkehr, keine Flugreisen oder Taxis | |
Essensgutscheine | Bis 50 €/Monat steuerfrei | Nur bei Einhaltung gesetzlicher Bedingungen |
Meist steuerfrei | Im Rahmen der Reisekostenregelung | |
Nein | Nur bei ausschließlicher beruflicher Nutzung |
Unser Hinweis: Jeder geldwerte Vorteil muss grundsätzlich versteuert werden – außer, eine gesetzliche Ausnahme oder Freigrenze greift.
FAQ
Werden alle geldwerten Vorteile steuerlich gleich behandelt?
Nein, die steuerliche Behandlung hängt stark von Art, Zweck und Ausgestaltung des Vorteils ab. Besonders wichtig sind drei Aspekte:
1. Steuerpflicht ja oder nein?
Einige Vorteile sind immer steuerpflichtig, z. B.:
- Dienstwagen zur Privatnutzung
- Dienstwohnungen ohne betriebliches Interesse
- Gehaltsumwandlungen (z. B. Zuschüsse statt Lohnerhöhung)
Andere Leistungen können steuerfrei oder pauschal besteuert werden – wenn gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Wie wird der Vorteil bewertet?
Je nach Art des Vorteils gelten unterschiedliche Bewertungsmethoden:
- Sachbezugswert: Pauschal, z. B. 278 € monatlich für Unterkunft (2024)
- Vergleichsmiete: Differenz zur ortsüblichen Miete (z. B. bei hochwertiger Wohnung)
- Listenpreis: Bei Firmenwagen gilt der Bruttolistenpreis
- Zuschusswert: Freigrenzen bei Gutscheinen oder Jobtickets (bis 50 €)
3. Liegt ein betriebliches Interesse vor?
Leistungen im überwiegenden betrieblichen Interesse sind in der Regel steuerfrei – zum Beispiel:
- Wohnraum bei Rufbereitschaft
- Unterkunft für Notfalldienste
Wer trägt die Kosten der Dienstwohnung?
Grundsätzlich liegt die Instandhaltung beim Arbeitgeber, es sei denn, es ist etwas anderes im Vertrag geregelt.
Typische Kostenregelungen:
- Nebenkosten können anteilig umgelegt werden
- Kleinreparaturen oft über Pauschalen gedeckt
- Bei grober Fahrlässigkeit kann der Arbeitnehmer haften
Haben Arbeitnehmer steuerliche Vorteile durch eine Dienstwohnung?
Ja – und nicht nur steuerlich. Auch finanziell kann sich das Modell lohnen:
- Weniger Wohnkosten im Vergleich zum freien Wohnungsmarkt
- Steuerfreie Nutzung bei betrieblicher Notwendigkeit
- Keine eigenen Nebenkostenverträge oder Vermieterpflichten
Beispiel: Ein alleinstehender Hausmeister wohnt mietfrei auf dem Gelände einer Wohnanlage. Wenn seine Anwesenheit zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist, bleibt die Wohnung steuerfrei
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