Fachliteratur von der Steuer absetzen

Benutzt du Fachbücher für die Arbeit, kannst du diese als Fachliteratur absetzen. Sie zählen zu den Arbeitsmitteln und sind bei der Steuererklärung als Werbungskosten voll abzugsfähig. Doch aufgepasst: nicht alle Bücher gelten als Arbeitsmittel.

1. Was kann ich als Fachliteratur absetzen?

Die Zahl an Büchern und Zeitschriften ist unüberschaubar. Als Werbungskosten lässt sich bei der Steuererklärung aber nur Fachliteratur absetzen, die auch wirklich etwas mit dem ausgeübten Beruf zu tun hat. Krimis oder Tageszeitungen sind nicht absetzbar.
Fachliteratur-exemplarische-Beispiele
Fachliteratur muss im klaren Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen.

2. Überwiegend berufliche Nutzung nachweisen

Es ist wichtig dass die Quittungen für gekaufte Fachliteratur den Titel, Autor und Verlag des gekauften Buches enthalten. Man kann diese aber auch handschriftlich nachtragen, also glaubhaft machen.

Aus dem Titel sollte hervorgehen, dass es sich um berufsbezogene Fachliteratur handelt. Es wird auch toleriert, dass eine teilweise private Nutzung stattfindet. Aber in jedem Fall darf diese die berufliche Nutzung nicht übersteigen!

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3. In Mein Elster die richtige Anlage hinzufügen oder entsprechendes Papierformular ausfüllen

Das Formular Anlage N findest du im Online-Programm Mein Elster auf der linken Seite im Menü.

Du fügst es einfach deiner Steuererklärung hinzu und bearbeitest es anschließend.

Alternativ dazu findest du die Formulare als PDF für das Bearbeiten am PC oder in ausgedruckter Form auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

So oder so ähnlich sehen die passenden Formulare aus:
Kopf-Anlage-N-Steuererklärung (1)

4. Anschaffungskosten der Fachliteratur als Werbungskosten eintragen

Einfach in der Anlage N unter „Werbungskosten: Aufwendungen für Arbeitsmittel“ die Summe des Kaufwertes der Fachliteratur eintragen.

Als Art des Arbeitsmittels kannst du beispielsweise Fachbuch oder Fachzeitschrift eintragen.
Aufwendungen-für-Arbeitsmittel-Steuerformular-wie-ELSTER-Taxfix

5. Quittungen aufheben

Die Quittungen und Belege für gekaufte Fachliteratur müssen nicht mit der Steuererklärung abgeschickt werden. Nur wenn das Finanzamt Rückfragen hat und die Belege anfordert, reichst du sie nach. Also unbedingt die Quittungen aufheben!

6. Fachliteratur absetzen – Steuern gesenkt

Das ist es auch schon! Fachliteratur ist oft teuer. Wer sich in seinem Beruf durch Bücher und Fachzeitschriften viel weiterbildet, kann durch das Absetzen dieser Kosten seine Steuern senken.

Wenn du die Steuererklärung abgegeben hast, zieht das Finanzamt den Kaufbetrag der Fachliteratur als Werbungskosten von deinem zu versteuernden Einkommen ab und berechnet deine Steuerlast. Das Prinzip ist: je mehr Werbungskosten du geltend machst, desto geringer ist die zu zahlende Steuer.

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