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Familienleistungsausgleich: So unterstützt dich der Staat finanziell

Familien zu unterstützen ist ein zentrales Ziel der Steuerpolitik. Der sogenannte Familienleistungsausgleich sorgt dafür, dass Eltern durch Steuerentlastungen und finanzielle Leistungen unterstützt werden. Dabei geht es nicht nur um das Kindergeld, sondern um ein ganzes System von Entlastungen.

In diesem Beitrag erfährst du, was der Familienleistungsausgleich genau bedeutet, welche Leistungen dazugehören und wie du davon profitierst.

Was ist der Familienleistungsausgleich?

Der Familienleistungsausgleich ist ein Konzept, das sicherstellen soll, dass Familien mit Kindern bei der Einkommensteuer und durch direkte staatliche Leistungen entlastet werden. Das Ziel: Familien sollen die gleichen Chancen haben wie Kinderlose, obwohl sie einen höheren finanziellen Aufwand für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder tragen.

Der Ausgleich erfolgt dabei auf zwei Wegen:

Unser Tipp: Den Familienleistungsausgleich musst du nicht selbst berechnen — das Finanzamt prüft bei deiner Steuererklärung automatisch, was für dich günstiger ist. 

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Welche Leistungen umfasst der Familienleistungsausgleich?

Zum Familienleistungsausgleich gehören insbesondere:

  • Kindergeld

  • Kinderfreibetrag

  • Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung

  • Sonderregelungen bei Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld )

Während das Kindergeld monatlich ausgezahlt wird, wirken die Freibeträge bei der Einkommensteuer und mindern dort dein zu versteuerndes Einkommen.

Was ist eine Günstigerprüfung?

Die sogenannte Günstigerprüfung entscheidet, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für dich finanziell vorteilhafter ist. Das Finanzamt führt diese Prüfung automatisch im Rahmen deiner Steuererklärung durch:

  • Kindergeld: Feste monatliche Zahlung (seit 2025: 255€ pro Kind)

  • Kinderfreibetrag: Steuerliche Entlastung, abhängig vom Einkommen

Kommt durch den Freibetrag eine höhere Entlastung als das bereits gezahlte Kindergeld heraus, wird die Differenz nachträglich erstattet.

Wieso startest du nicht gleich kostenlos? Mit Taxfix wird die Günstigerprüfung automatisch berücksichtigt – ohne dass du selbst rechnen musst.

Deine Checkliste für die Steuererklärung-Unterlagen

Öffne die Unterlagen-Checkliste über den Button und speichere das Dokument einfach auf deinem Rechner. Hinweis: Es kann sein, dass sich die benötigten Unterlagen mit der Zeit ändern.

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Wer hat Anspruch auf den Familienleistungsausgleich?

Anspruch haben grundsätzlich:

  • Eltern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

  • Pflegeeltern oder Großeltern, wenn sie das Kind dauerhaft betreuen

  • Auch Adoptiv- und Stiefeltern sind anspruchsberechtigt

Voraussetzung ist immer, dass das Kind kindergeldberechtigt ist – also grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, in vielen Fällen auch bis 25 Jahre (bei Ausbildung, Studium etc.).

FAQ: Häufige Fragen zum Familienleistungsausgleich

Wie hoch sind Kindergeld und Kinderfreibetrag aktuell?

  • Kindergeld:

    • Seit 2025 einheitlich: 255 € pro Kind monatlich

  • Kinderfreibetrag (2024):

    • Kinderfreibetrag: 6.672 € (pro Elternpaar, also 3.336 € je Elternteil)

    • Betreuungsfreibetrag: 2.928 € (pro Elternpaar)

Der genaue steuerliche Vorteil hängt von deinem Einkommen und Steuersatz ab.

Musst du Kindergeld und Kinderfreibetrag selbst beantragen?

  • Kindergeld: Ja, der Antrag muss bei der Familienkasse gestellt werden.

  • Kinderfreibetrag: Nein, dieser wird automatisch im Rahmen der Einkommensteuer berücksichtigt.

Wie wirkt sich der Familienleistungsausgleich auf Alleinerziehende aus?

Alleinerziehende profitieren zusätzlich vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende :

  • Grundbetrag: 4.260 € jährlich (seit 2023)

  • Für jedes weitere Kind: zusätzlich 240 € pro Jahr

Dieser Betrag wird direkt von der Steuer abgezogen und mindert das zu versteuernde Einkommen.


Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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