Haustiere – Diese Kosten sind steuerlich absetzbar
Viele Menschen in Deutschland haben Haustiere und wissen, dass die Haltung teuer sein kann. Einige Leistungen kannst du jedoch teilweise oder sogar vollständig von der Steuer absetzen.
Das Wichtigste in Kürze
Das Halten von Haustieren ist eigentlich ein Privatvergnügen. Aus diesem Grund kannst du damit verbundene Kosten nicht in deine Steuererklärung einfließen lassen. Trotzdem gibt es einige Ausnahmen.
Welche Kosten sind absetzbar? Folgende Kosten kannst du steuerlich geltend machen:
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Haftpflichtbeiträge für deinen Hund oder dein Pferd kannst du komplett als Sonderausgaben absetzen. Du führst sie als Teil deiner privaten Versicherungen auf.
Besitzt du ein Versicherungspaket, welches aus mehreren Versicherungen für dein Haustier besteht, z. B. aus einer Tierhalterhaftpflicht- und Krankenversicherung, kannst du nur den Teil der Tierhalterhaftpflichtversicherung steuerlich geltend machen.
Tierfriseur*in
Die Rechnung von dem*der Tierfriseur*in ist nur in Ausnahmefällen absetzbar. Du kannst sie dann als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen, wenn die Leistung von dem*der Friseur*in in deinen eigenen vier Wänden ausgeführt wird. Gehst du mit deinem Haustier in einen Friseursalon, kann die Rechnung nicht abgesetzt werden.
Urlaubsversorgung durch Dritte
Du verreist und eine dritte Person kümmert sich um dein Haustier? Dann kannst du dies als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Jedoch nur, wenn dein Haustier in deinen vier Wänden versorgt wird. Dabei kannst du nur die Fahrt- und Arbeitskosten in die Steuererklärung eintragen. Unter Arbeitskosten versteht man alle Tätigkeiten, die normalerweise von dir ausgeführt werden. Futter und andere Materialien sind nicht von der Steuer absetzbar.
In einem Anwendungsschreiben hat das Bundesfinanzministerium die Steuerermäßigungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen erweitert. Es hat damit auf verschiedene Urteile des Bundesfinanzhofs reagiert. Das hat auch Auswirkungen auf die Betreuung von Haustieren.
Du kannst nun Kosten absetzen, die dir durch Tätigkeiten wie das Füttern, die Fellpflege, das Ausführen und die sonstige Beschäftigung des Tieres entstehen. Besonders das Ausführen wurde in der Vergangenheit selten anerkannt, da es nicht innerhalb des Haushalts erfolgte.
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Nicht absetzbare Kosten
Tierarztkosten
Die Rechnung von deinem*deiner Tierarzt*Tierärztin kannst du nicht von der Steuer absetzen. Selbst dann nicht, wenn es sich hierbei um einen Hausbesuch handelt. Tierarztkosten zählen folglich nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen. Ein entsprechendes Urteil hat das Finanzgericht Nürnberg im Oktober 2012 gefällt (4 K 1065/12).
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist nicht absetzbar. Sie gilt als private Ausgabe und zählt zu deinen Lebenshaltungskosten.
Arbeitstiere von der Steuer absetzen
Eine steuerliche Besonderheit sind so genannte Arbeitstiere. Darunter versteht man zur Leistung von Arbeit eingesetzte Tiere wie z. B. Blindenhunde.
Menschen, die auf die Hilfe eines Blindenhundes angewiesen sind, können alle Kosten, die durch die Haltung eines Blindenhundes entstehen, als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für Tiernahrung, Zubehör und Tierärztinrechnungen.
Wichtig ist, dass du alle Ausgaben in der Steuererklärung genau angibst. Ein Vermerk wie „Tierzubehör“ ist zu ungenau. Arbeitshunde sind zudem von der Hundesteuer befreit.
Ausgaben | Private Hunde | Gewerbliche Hunde |
Kosten für den Tierarzt | nicht absetzbar | absetzbar |
Hundesteuer | nicht absetzbar | keine Steuerpflicht |
Versicherung | absetzbar | absetzbar |
Futter | nicht absetzbar | absetzbar |
Zubehör (z.B. Spielzeug, Bürste, etc.) | nicht absetzbar | absetzbar |
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