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Julian Schwarzmann

Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 16.01.2025

Aktualisiert am: 08.07.2025

Lesezeit: 2 Minuten

Sonderausgaben: Kirchensteuer absetzen

Wer in Deutschland Mitglied einer Kirche ist, muss bis zu 9 Prozent Kirchensteuer zahlen. Das Gute: Du kannst die Kirchensteuer absetzen. Wir erklären dir wie – in 3 Schritten.

1. Welche Religionsgemeinschaft habe ich?

Nur als Mitglied einer staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften zahlst du in Deutschland Kirchensteuer. Dies sind folgende:

  • Alt-Katholische Kirche
  • Freie Religionsgemeinschaft Alzey
  • Freireligiöse Landesgemeinde Baden
  • Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz
  • Freireligiöse Gemeinde Mainz
  • Freireligiöse Gemeinde Offenbach
  • Israelitische Religionsgemeinschaft Baden
  • Israelitische Kultussteuer Land Hessen
  • Israelitische Bekenntnissteuer (Bayern)
  • Israelitische Kultussteuer Frankfurt
  • Jüdische Kultusgemeinden Koblenz und Bad Kreuznach
  • Synagogengemeinde Saar
  • Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs
  • Jüdische Kultussteuer (NRW)
  • Jüdische Kultussteuer (Hamburg)

Übrigens: Nur wer sie zahlt, kann auch Kirchensteuer absetzen.

2. Kirchensteuer in der Anlage Sonderausgaben eintragen

In der Anlage Sonderausgaben findest du die Zeile für die Angabe der gezahlten Kirchensteuer.

Im ersten Feld trägst du die gezahlte Kirchensteuer für das jeweilige Jahr ein, im zweiten den erstatteten Kirchensteuerbetrag.

Formularkopf Anlage Sonderausgaben mit Feldern für Name, Steuernummer und gezahlte sowie erstattete Kirchensteuer.


1.) Die gezahlte Kirchensteuer findest du auf der Lohnsteuerbescheinigung, die du jedes Jahr von deinem Arbeitgeber ausgehändigt bekommst.

Ausschnitt der Lohnsteuerbescheinigung 2021 mit Angabe zur einbehaltenen Kirchensteuer beim Arbeitgeber.

2.) Falls Kirchensteuer erstattet wurde, hast du schon einmal eine Steuererklärung gemacht und zu viel gezahlte Kirchensteuer wiederbekommen. Den Beleg dafür findest du auf dem Steuerbescheid des Vorjahres des für deine jetzige Steuererklärung relevanten Steuerjahres. Den Steuerbescheid hast du jedoch im Veranlagungszeitraum vom Finanzamt erhalten.
Die Angaben zur erstatteten Kirchensteuer trägst du nun in das entsprechende Feld in die Steuererklärung ein.

3. Steuererklärung abgeben

Hast du nun alle für deinen Steuerfall relevanten Angaben inklusive der Einträge über deine Kirchensteuer gemacht, sendest du die fertige Steuererklärung an dein Finanzamt. Die gezahlte Kirchensteuer verringert als Sonderausgaben den Gesamtbetrag der Einkünfte. Du sparst also ein wenig mehr Steuern, wenn du Kirchensteuer absetzen kannst.

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