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Sachspenden steuerlich absetzen: So holst du dir einen Teil zurück

Du hast Kleidung, Möbel oder technische Geräte übrig und möchtest sie sinnvoll weitergeben? Wenn du diese an eine gemeinnützige Organisation spendest, kannst du dir unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen Teil der zu viel gezahlten Steuern zurückholen.

Was genau sind Sachspenden?

Im Gegensatz zu Geldspenden handelt es sich bei Sachspenden um materielle Güter – etwa Bücher, Elektrogeräte oder Kleidung. Sie gehen an Organisationen, Vereine oder Einrichtungen, die in Deutschland als gemeinnützig anerkannt sind und steuerbegünstigten Zwecken dienen.

Unser Tipp: Mit der Taxfix Steuer-App kannst du deine Spenden unkompliziert in der Steuererklärung angeben – ganz ohne Papierkram oder Steuerwissen. Steuererklärung starten

Wer kann Sachspenden absetzen?

Grundsätzlich können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen Sachspenden von der Steuer absetzen – sofern die Spende freiwillig, unentgeltlich und ohne Gegenleistung erfolgt. Wichtig: Die Empfängerorganisation muss in Deutschland steuerbegünstigt sein.

Unternehmen sollten beachten, dass bei Sachspenden aus dem Betriebsvermögen besondere umsatzsteuerliche Vorschriften greifen können. Bei Unsicherheiten lohnt sich der Blick in die Unterlagen des Bundesministeriums der Finanzen oder eine Rücksprache mit steuerlichem Fachpersonal.

Wann sind Sachspenden steuerlich absetzbar?

Damit das Finanzamt deine Sachspende anerkennt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Spende geht an eine steuerbegünstigte Organisation.

  • Du erhältst eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung).

  • Die Sachspende dient unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck.

  • Der Wert der Spende ist realistisch und nachvollziehbar ermittelt.

Besonders wichtig: Die Spende muss tatsächlich dem satzungsgemäßen Zweck der Organisation dienen.

Wie wird der Wert der Sachspende ermittelt?

Der Wert wird nach dem „gemeinen Wert“ bestimmt – also dem Marktwert zum Zeitpunkt der Spende:

  • Neuwaren: Der Kaufpreis laut Rechnung dient als Grundlage.

  • Gebrauchtgegenstände: Der Wert wird geschätzt – je nach Zustand, Alter und aktuellen Marktpreisen. Online-Plattformen oder Kleinanzeigen helfen bei der Orientierung.

  • Besondere Gegenstände: Bei teuren oder schwer bewertbaren Spenden ist ein Gutachten sinnvoll.

Was ist eine Zuwendungsbestätigung?

Die sogenannte Spendenquittung ist der offizielle Nachweis der Organisation über den Erhalt deiner Spende. Ohne sie kannst du deine Sachspende nicht steuerlich geltend machen.

Die Zuwendungsbestätigung muss dem amtlich vorgeschriebenen Muster entsprechen.

Was muss in der Zuwendungsbestätigung stehen?

Damit das Finanzamt die Spende akzeptiert, muss die Quittung folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Spenders

  • Genaue Beschreibung des gespendeten Gegenstands

  • Angabe des gemeinen Werts

  • Bestätigung der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit

  • Gemeinnütziger Verwendungszweck

  • Datum der Spende

Unterschrift eines vertretungsberechtigten Mitglieds der Organisation

Tipp

Bei mehreren Gegenständen empfiehlt sich eine Einzelauflistung mit separater Bewertung.


Häufige Fragen zu Sachspenden

Gibt es eine Höchstgrenze beim Absetzen?

Ja. Insgesamt kannst du Sachspenden – genau wie Geldspenden – bis zu 20 % deiner Einkünfte steuerlich geltend machen. Überschreitest du diesen Betrag, kannst du den Rest als Spendenvortrag in die Folgejahre übertragen.


Können auch gebrauchte Sachen gespendet werden?

Ja – wichtig ist nur, dass die Gegenstände noch einen wirtschaftlichen Wert besitzen und dem gemeinnützigen Zweck dienen können. Auch hier ist eine realistische Bewertung nötig.


Wie trägst du Sachspenden in der Steuererklärung ein?

In der Anlage „Sonderausgaben“ deiner Steuererklärung gibst du die Sachspende an. Wichtig: Die Zuwendungsbestätigung muss aufbewahrt werden. Für Spenden bis zu 300 Euro reicht oft ein vereinfachter Nachweis, z. B. ein Kontoauszug.

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Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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