Julian Schwarzmann
Lesezeit: 3 Minuten
Übernachtungskosten von der Steuer absetzen
Dienstreisen dauern schon einmal länger. Dann hast du beispielsweise auch Ausgaben für ein Hotel. Diese Aufwendungen kannst du in der Steuererklärung als Übernachtungskosten absetzen.
Julian Schwarzmann
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Erklärvideo
Belege aufbewahren!
Du kannst nur tatsächlich angefallene Übernachtungskosten absetzen. Darum möchte das Finanzamt manchmal einen Nachweis sehen. Die Belege über deine auswärtigen Aufenthalte solltest du also unbedingt aufheben.
Hat dein Arbeitgeber Übernachtungskosten erstattet?
Wenn dein Arbeitgeber alle Ausgaben erstattet hat, kannst du diese auch nicht mehr absetzen. Sollte er nur einen Teil übernommen haben, kannst du den Rest der Übernachtungskosten absetzen.
Achtung bei der Übernachtungskostenpauschale:
Laut Bundesfinanzministerium darfst du für das In- und Ausland nur tatsächlich angefallene Übernachtungskosten absetzen. Ausschließlich dein Arbeitgeber darf die Übernachtungskostenpauschale bei der Arbeitgebererstattung anwenden. Für auswärtige Übernachtungen in Deutschland beträgt diese Pauschale 20 Euro. Bei Übernachtungen während einer Dienstreise im Ausland fallen je nach Land und Region unterschiedliche Pauschalen an. Diese kannst du in der Übersicht für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten nachschlagen.
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Das richtige Formular: Anlage N
Damit du als Arbeitnehmer deine Übernachtungskosten absetzen kannst, brauchst du das Formular Anlage N in der Steuererklärung. Das besorgst du dir bei deinem Finanzamt, im Internet oder du nutzt ElsterFormular bzw. ElsterPortal.
Übernachtungskosten absetzen: Werbungskosten eintragen
In die Zeile 50 trägst du deine Übernachtungskosten ein. Du kannst die Summe aller Übernachtungskosten oder auch einzelne Posten angeben.
Falls dir dein Arbeitgeber Ausgaben ganz oder teilweise erstattet hat, darfst du auch nicht mehr die kompletten Übernachtungskosten absetzen. In Zeile 51 trägst du die vom Chef erstatteten Summen ein.
Hattest du noch weitere Ausgaben?
Eine Dienstreise besteht natürlich nicht nur aus einer Übernachtung. Folgende Ausgaben kannst du außerdem absetzen:
- Reisekosten
- Reisenebenkosten
- Verpflegung
Steuererklärung fertig? Abschicken!
Wenn du alle Angaben in deiner Steuererklärung gemacht hast, schickst du sie an das Finanzamt. Nach einigen Wochen erhältst du dann Post von den Finanzbeamten. Dort wird dir mitgeteilt, wie viel Steuern du sparen konntest und ob du eine Steuerrückerstattung erwartest.
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Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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