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Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) — Aufbau, Beispiel und Verfahren einfach erklärt

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zeigt dir in einer einzigen Rechnung, ob dein Unternehmen im Geschäftsjahr Gewinn oder Verlust gemacht hat. Sie ist Teil des Jahresabschlusses und erklärt, wie das Ergebnis zustande kommt — also welche Erträge reinkommen und welche Aufwendungen abgehen.

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Die GuV ist die Erfolgsrechnung deines Unternehmens: Erträge minus Aufwendungen = Gewinn oder Verlust.
  • Nach HGB gibt es zwei zulässige Verfahren: Gesamtkostenverfahren (GKV) und Umsatzkostenverfahren (UKV).
  • Im GKV ordnest du nach Kostenarten (z. B. Material, Personal), im UKV nach Funktionen (z. B. Herstellung, Vertrieb, Verwaltung).
  • Die GuV gehört zusammen mit der Bilanz zum Jahresabschluss — beide erklären dieselbe Story aus zwei Blickwinkeln.
  • Ob du eine GuV erstellen musst, hängt vor allem davon ab, ob du kaufmännisch buchführungspflichtig bist und einen Jahresabschluss nach HGB aufstellst.

Was ist die Gewinn- und Verlustrechnung?

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Übersicht, die alle Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahrs gegenüberstellt und daraus den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag ableitet.

So kannst du die GuV in einem Satz lesen:

  • Erträge (z. B. Umsätze) 
  • minus Aufwendungen (z. B. Material, Löhne, Miete)
  • ergibt Gewinn oder Verlust

Was bedeutet „Erfolg“ in der GuV?

„Erfolg“ meint hier nicht „Marketing-Erfolg“, sondern das Jahresergebnis: Gewinn (= Überschuss) oder Verlust (= Fehlbetrag).

Aufbau der GuV nach HGB

Nach HGB wird die GuV in Staffelform aufgestellt und du darfst zwischen zwei Verfahren wählen: Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren.

Mini-Vergleich: GKV vs. UKV


Frage

Gesamtkostenverfahren (GKV)

Umsatzkostenverfahren (UKV)

Wie wird gegliedert?

Nach Kostenarten

Nach Funktionsbereichen

Was steht im Fokus?

Welche Kosten insgesamt angefallen sind

Welche Kosten in Herstellung/Vertrieb/Verwaltung stecken

Typisch für

Viele kleinere Unternehmen, Standard-Auswertungen

Größere Strukturen, Controlling-orientiert


Gesamtkostenverfahren — Gliederung nach Kostenarten

Beim Gesamtkostenverfahren gliederst du die GuV nach Kostenarten wie Materialaufwand, Personalaufwand oder Abschreibungen.

Das Kernprinzip: Du zeigst die gesamten im Zeitraum angefallenen Aufwendungen — unabhängig davon, ob die hergestellten Produkte schon verkauft wurden.

Praktisch erkennst du das oft an Posten wie:

  • Materialaufwand
  • Personalaufwand
  • Abschreibungen
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen

Umsatzkostenverfahren — Gliederung nach Funktionsbereichen

Beim Umsatzkostenverfahren ordnest du die Aufwendungen nach Funktionsbereichen wie Herstellung, Vertrieb und Verwaltung.

Das Kernprinzip: Du stellst den Umsätzen die Kosten der abgesetzten Leistungen gegenüber — also die Kosten, die zu den tatsächlich verkauften Produkten oder Dienstleistungen gehören.

Praktisch erkennst du das oft an Posten wie:

  • Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
  • Vertriebskosten
  • Allgemeine Verwaltungskosten

Welches Verfahren passt besser?

Wenn du vor allem eine „klassische“ Aufstellung nach Kostenarten brauchst, ist das GKV häufig am einfachsten. Wenn du Kosten stark nach Bereichen steuerst (z. B. eigener Vertrieb, eigene Produktion), kann das UKV mehr Aussagekraft haben.

Gewinn- und Verlustrechnung Beispiel — Schritt für Schritt

Eine GuV erstellst du, indem du Erträge sammelst, Aufwendungen sammelst und beides in eine klare Reihenfolge bringst. Hier ist ein vereinfachtes Beispiel im Stil des Gesamtkostenverfahrens.

Schritt-für-Schritt-Checkliste

  • Umsatzerlöse des Geschäftsjahrs erfassen.
  • Sonstige betriebliche Erträge hinzufügen (falls vorhanden).
  • Materialaufwand abziehen.
  • Personalaufwand abziehen.
  • Abschreibungen abziehen.
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen abziehen.
  • Ergebnis = Jahresüberschuss (oder Jahresfehlbetrag).

Mini-Beispiel (stark vereinfacht)


Position

Betrag

Umsatzerlöse

200.000 €

– Materialaufwand

60.000 €

– Personalaufwand

80.000 €

– Abschreibungen

10.000 €

– Sonstige betriebliche Aufwendungen

30.000 €

= Jahresüberschuss

20.000 €


Wichtig: In der echten GuV kommen je nach Unternehmen weitere Posten dazu (z. B. Zinsen, Steuern), und die Gliederung folgt den HGB-Posten.


Der häufigste Formfehler

Wenn die Tagesordnung zu unklar ist oder ein wichtiger Punkt „überraschend“ beschlossen wird, steigt das Risiko von Streit und Anfechtung.

GuV als Teil des Jahresabschlusses — Zusammenspiel mit der Bilanz

Die GuV erklärt, wie dein Ergebnis entsteht, und die Bilanz zeigt, was am Ende des Jahres da ist (Vermögen und Schulden).

So hängen beide zusammen:

  • GuV: Erträge und Aufwendungen → Ergebnis (Gewinn/Verlust)
  • Bilanz: Vermögen und Schulden → Eigenkapital am Stichtag

Wenn dein Unternehmen Gewinn macht, erhöht das (vereinfacht) dein Eigenkapital in der Bilanz. Wenn du Verlust machst, sinkt es.

Warum GuV und Bilanz immer zusammenpassen müssen

Bilanz und GuV sind zwei Teile desselben Jahresabschlusses. Wenn Zahlen nicht zusammenpassen, ist das ein Warnsignal — oft steckt dann ein Buchungs- oder Bewertungsfehler dahinter.

Wer muss eine GuV erstellen?

Eine GuV musst du erstellen, wenn du einen Jahresabschluss nach HGB aufstellen musst. Das betrifft typischerweise Unternehmen, die buchführungspflichtig sind und deshalb eine Bilanz und GuV erstellen.

In der Praxis häufig betroffen:

  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG)
  • Kaufleute im Sinne des HGB (mit Buchführungspflicht)

Nicht jeder Selbstständige erstellt automatisch eine HGB-GuV. Viele kleinere Betriebe arbeiten steuerlich mit der EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) — das ist eine andere Logik als die HGB-GuV.

FAQ zur Gewinn- und Verlustrechnung

Der Unterschied ist die Gliederung: Im Gesamtkostenverfahren sortierst du nach Kostenarten (z. B. Material, Personal), im Umsatzkostenverfahren nach Funktionsbereichen (z. B. Herstellung, Vertrieb, Verwaltung).

Ja, im Kern ist die GuV eine Erfolgsrechnung, weil sie den „Erfolg“ eines Geschäftsjahrs als Gewinn oder Verlust darstellt.

Als „Kleinunternehmer“ im umsatzsteuerlichen Sinn kannst du trotzdem buchführungspflichtig sein. Ob du auf eine GuV verzichten kannst, hängt deshalb nicht nur von der Kleinunternehmerregelung ab, sondern vor allem davon, ob du einen Jahresabschluss nach HGB erstellen musst oder ob bei dir eine EÜR reicht.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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