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Gewinnausschüttung GmbH — Gewinnverteilung, Thesaurierung und verdeckte Gewinnausschüttung

Eine Gewinnausschüttung ist die Auszahlung von GmbH-Gewinnen an dich als Gesellschafter. Ob und wie viel ausgeschüttet wird, entscheidet ihr mit einem Gesellschafterbeschluss — alternativ können Gewinne auch thesauriert (in der GmbH belassen) werden. Wichtig ist, dass Ausschüttungen und auch „versteckte Vorteile“ sauber gestaltet sind, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) entsteht.

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine GmbH kann Gewinne ausschütten oder thesaurieren (im Unternehmen lassen) — beides braucht klare Beschlüsse.
  • Die Gewinnverteilung folgt grundsätzlich den Geschäftsanteilen, kann aber im Gesellschaftsvertrag abweichend geregelt sein.
  • Für die Ausschüttung brauchst du in der Praxis einen Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafter.
  • Beim Gesellschafter wird die Ausschüttung meist mit Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) besteuert oder fällt unter das Teileinkünfteverfahren.
  • Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die GmbH einem Gesellschafter (oder nahestehenden Personen) einen Vorteil zu nicht fremdüblichen Bedingungen gewährt.

Wie funktioniert die Gewinnausschüttung in der GmbH?

1. Wie funktioniert die Gewinnausschüttung in der GmbH?

Die Gewinnausschüttung funktioniert so, dass die GmbH nach Feststellung des Jahresergebnisses per Gesellschafterbeschluss entscheidet, welcher Betrag an die Gesellschafter ausgeschüttet wird.

Typischer Ablauf in der Praxis:

  • Jahresabschluss wird erstellt.
  • Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss fest.
  • Gesellschafter fassen den Beschluss über die Ergebnisverwendung (Ausschüttung, Rücklagen, Gewinnvortrag).
  • Auszahlung an die Gesellschafter nach Quote oder nach vereinbarter Verteilung.

Offene vs. verdeckte Ausschüttung

Offene Ausschüttung ist die „normale“ Dividende auf Basis eines Beschlusses. Verdeckte Ausschüttung passiert, wenn Vorteile außerhalb der offenen Ausschüttung gewährt werden (z. B. zu hohes Gehalt, private Kosten über die GmbH).

Gewinnverteilung GmbH — nach Gesellschaftsanteilen oder abweichend?

Die Gewinnverteilung erfolgt grundsätzlich nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt. Abweichungen sind möglich, müssen aber rechtssicher im Gesellschaftsvertrag (und/oder im Beschlussrahmen) abgebildet sein.

Typische Varianten:

  • Quotale Verteilung nach Anteilen (Standard)
  • Abweichende Verteilung nach Satzung (z. B. Vorabgewinn, disquotale Verteilung)
  • Thesaurierung statt Verteilung (Gewinn bleibt in der GmbH)

Gesellschafterbeschluss zur Gewinnverwendung

Ein Auszahlungsanspruch entsteht in der Praxis erst, wenn die Gesellschafter einen Gewinnverwendungsbeschluss fassen. Darin steht z. B.:

  • wie viel ausgeschüttet wird,
  • ob (und wie viel) in Rücklagen eingestellt wird,
  • ob ein Gewinnvortrag erfolgt,
  • wann ausgezahlt wird.

Formulierungen, die in der Praxis helfen

Halte im Beschluss immer auch den Auszahlungszeitpunkt fest (z. B. „Auszahlung binnen 10 Bankarbeitstagen“). Das vermeidet später Streit und hilft bei der sauberen Buchung.

Gewinnthesaurierung — Gewinne in der GmbH belassen

Gewinnthesaurierung bedeutet, dass ihr Gewinne nicht an die Gesellschafter auszahlt, sondern in der GmbH belässt (z. B. als Rücklage oder Gewinnvortrag). Das kann sinnvoll sein, wenn ihr investieren wollt oder Liquidität im Unternehmen braucht.

Typische Gründe:

  • Finanzierung von Wachstum (Personal, Produkte, Maschinen)
  • Puffer für schwankende Umsätze
  • Stärkung der Eigenkapitalbasis (z. B. für Bankgespräche)

Steuerliche Vorteile der Thesaurierung

Ein steuerlicher Vorteil der Thesaurierung ist, dass bei einer Nicht-Ausschüttung keine Besteuerung auf Gesellschafterebene für die Ausschüttung anfällt. Du verschiebst die „Privatbesteuerung“ also zeitlich nach hinten.

Wichtig: Die GmbH zahlt auf ihren Gewinn trotzdem Unternehmenssteuern (z. B. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer). Thesaurierung ändert vor allem, ob zusätzlich eine Ausschüttungsbesteuerung beim Gesellschafter entsteht.

Besteuerung der Gewinnausschüttung beim Gesellschafter

Als Gesellschafter wird eine Gewinnausschüttung grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt. Welche Steuerlogik greift, hängt u. a. davon ab, ob du privat hältst oder im Betriebsvermögen und wie hoch deine Beteiligung ist.

Abgeltungssteuer vs. Teileinkünfteverfahren

  • Abgeltungsteuer: Häufigster Fall bei privaten Beteiligungen — pauschal 25 % Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die GmbH führt die Steuer meist direkt ab.
  • Teileinkünfteverfahren: In bestimmten Fällen (z. B. bei Beteiligungen im Betriebsvermögen oder bei bestimmten Beteiligungsquoten/Optionen) sind 40 % der Dividende steuerfrei, dafür sind Werbungskosten/Betriebsausgaben nur teilweise abziehbar.

Warum es zwei Systeme gibt

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Quellensteuer für viele private Kapitalerträge. Das Teileinkünfteverfahren ist eine Sonderlogik, wenn Kapitalerträge „unternehmernäher“ sind.

Verdeckte Gewinnausschüttung — Risiken und typische Fälle

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die GmbH das Einkommen durch Vorteile an Gesellschafter (oder nahestehende Personen) mindert, ohne dass dies einem Fremdvergleich standhält.

Typische vGA-Fälle in der GmbH:

  • Überhöhtes Geschäftsführergehalt oder unangemessene Tantieme
  • Private Kosten über die GmbH (z. B. Reisen, Auto, Bewirtung ohne betrieblichen Anlass)
  • Darlehen an Gesellschafter ohne marktübliche Zinsen/Sicherheiten
  • Vermietung/Verkauf zwischen Gesellschafter und GmbH zu nicht marktüblichen Preisen

Warum das riskant ist:

  • Die Ausgabe kann steuerlich nicht anerkannt werden (Gewinnkorrektur bei der GmbH).
  • Beim Gesellschafter kann eine Besteuerung wie bei einer Ausschüttung ausgelöst werden.

vGA-Risiko früh senken

Dokumentiere bei Geschäften mit Gesellschaftern immer den Fremdvergleich: schriftlicher Vertrag, marktübliche Konditionen, klare Zahlungsflüsse und Beschlüsse.

Verdeckte Einlage — das Gegenstück zur vGA

Eine verdeckte Einlage ist das Gegenstück zur vGA: Du als Gesellschafter wendest der GmbH einen Vorteil zu, der gesellschaftlich veranlasst ist, ohne dass es eine offene Einlage (z. B. Kapitalerhöhung) ist.

Typische Beispiele:

  • Du verzichtest auf eine Forderung gegen die GmbH.
  • Du stellst der GmbH etwas dauerhaft zur Verfügung, ohne angemessenes Entgelt.

Wichtig ist der Unterschied:

  • vGA: Vorteil von der GmbH zum Gesellschafter
  • Verdeckte Einlage: Vorteil vom Gesellschafter zur GmbH

FAQ zur Gewinnausschüttung

In der Praxis entsteht eine Gesamtbelastung oft auf zwei Ebenen: zuerst Unternehmenssteuern in der GmbH auf den Gewinn, danach (bei Ausschüttung) die Besteuerung beim Gesellschafter, meist über Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) oder über das Teileinkünfteverfahren.

Ja, das kann sie, wenn der Gesellschaftsvertrag eine abweichende Gewinnverteilung zulässt oder entsprechende Regelungen enthält. Ohne solche Grundlage wird in der Regel nach Geschäftsanteilen verteilt.

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die GmbH einem Gesellschafter oder einer nahestehenden Person einen Vorteil gewährt, den ein fremder Dritter so nicht bekommen hätte — und dadurch der Gewinn der GmbH sinkt.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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