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Liebe lohnt sich – auch bei der Steuer
Eine Hochzeit hat nicht nur Auswirkungen auf den Familienstand. Auch die steuerlichen Änderungen sind sehr stark. Der so genannte Splittingvorteil ist der Grund, warum viele wegen der Steuer heiraten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Ehepaare können eine gemeinsame Steuererklärung (Zusammenveranlagung) abgeben, wenn sie im Steuerjahr mindestens an einem Tag verheiratet waren. Das ist häufig steuerlich günstiger – besonders bei unterschiedlich hohen Einkommen.
- Bei der Zusammenveranlagung wird das Ehegattensplitting automatisch angewendet: Das gemeinsame Einkommen wird rechnerisch auf zwei Personen verteilt, wodurch die Steuerprogression oft günstiger wirkt.
- Alternativ können Ehepaare auch eine getrennte Steuererklärung abgeben, verzichten dann aber auf die Vorteile des Ehegattensplittings.
- Ehepaare können grundsätzlich die gleichen Kosten absetzen wie Singles, etwa Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen.
- Unverheiratete Paare müssen ihre Steuererklärungen getrennt abgeben und können kein Ehegattensplitting nutzen. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden steuerlich wie Ehen behandelt.
01.
Steuererklärung für Ehepaare: das Ehegattensplitting
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können gemeinsam Steuererklärungen abgeben oder zwei getrennte Steuererklärungen wählen. Wenn ihr euch für eine gemeinsame Veranlagung entscheiden, gilt für euch das Ehegattensplitting. Dadurch ergeben sich häufig Steuervorteile gegenüber Einzelveranlagungen.
Auf dieser Seite zeigen wir dir, welche steuerlichen Vorteile eine Zusammenveranlagung mit sich bringt, wie das geht und wie du die bei der Steuererklärung jede Menge Zeit und Nerven sparst.
Folgendes solltet ihr dabei beachten:
- Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
- Ihr müsst mindestens einen Tag im Jahr verheiratet gewesen sein.
- Je höher eure Einkommensdifferenz, umso größer der finanzielle Vorteil.
- Ihr erhaltet als Paar einen gemeinsamen Steuerbescheid.
02.
So funktioniert das Ehegattensplitting
Entscheidest du dich mit deinem*r Partner*in für die gemeinsame Verlangung, könnt ihr das Ehegattensplitting nutzen. Dieses gilt auch für eingetragene Lebenspartner*innen. Ausschlaggebend ist die standesamtliche Trauung oder das Eingehen einer Lebenspartnerschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren.
Beim Splitting addiert das Finanzamt dein Einkommen mit dem deines*r Partner*in und teilt diese Summe durch zwei. Für dieses Ergebnis wird dann die Einkommensteuer berechnet. Diese wird nun wieder verdoppelt. Dies ist die Einkommensteuer, die ihr als Ehepaar zahlen müsst.
Das lohnt sich vor allem dann, wenn der Einkommensunterschied zwischen dir und deinem*r Partner*in besonders groß ist.
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03.
Diese Vorteile bietet eine gemeinsame Veranlagung
Wer heiratet, bekommt steuerliche Vorteile. Kling erstmal schön und gut, aber wie genau wirkt sich das für dich aus? Ob ihr in den Genuss dieser Vorteile kommst, hängt letztendlich davon ab, wie viel ihr verdient und vor allem, ob es bei der Höhe des Einkommens Unterschiede gibt.
Einige Vorteile, die sich daraus ergeben, können sein:
- Weniger Aufwand: Ihr könnt zusammen auf Wunsch nur noch eine Steuererklärung einreichen
- Steuerliche Vorteile: Ihr werdet zusammen veranlagt und könnt dadurch Steuern sparen
- Höhere Freibeträge zu euren Gunsten, da sich viele Freibeträge nach einer Hochzeit verdoppeln
04.
Welche Steuerklassen können Verheiratete nutzen?
Eine gemeinsame Veranlagung bietet viele Vorteile. Welche Steuerklassen-Kombinationen dabei zur Verfügung stehen, zeigen wir dir hier:
- Beide Steuerklasse IV : Nach der Hochzeit ordnet euch das Finanzamt automatisch in die Steuerklasse IV ein, und zwar auch, wenn nur einer von euch ein Einkommen hat. Diese Kombination ist besonders sinnvoll, wenn ihr beide berufstätig seid und auch in etwa das gleich verdient. Die Pflicht für eine Steuererklärung besteht hier nicht, ist aber sinnvoll, um von allen Frei- und Pauschbeträgen zu profitieren.
- Steuerklasse IV mit Faktor : In dieser Steuerklassen-Kombination profitiert ihr bereits während des Jahres vom Splittingvorteil. Dennoch ist die Lohnsteuer für euch beide in dieser Kombination insgesamt höher als in der Kombination 3 /5. Dafür vermeidet ihr eine Steuernachzahlung. Im Splittingverfahren berechnet das Finanzamt eure gemeinsame voraussichtliche Lohnsteuer. Dadurch könnt ihr schon während des Jahres von einer geringeren Lohnsteuerbelastung profitieren. Die Einreichung einer Steuererklärung ist hier allerdings verpflichtend.
- Steuerklasse III und Steuerklasse V : Bei Variante 2 werden die Steuerklassen III und V zusammengelegt. Besonders sinnvoll ist das, wenn einer von euch mindestens 60% eures gemeinsamen Einkommens verdient. Wer von euch mehr verdient, wird in Klasse III besteuert: Sein/ihr Nettogehalt ist deutlich höher, weil der Grundfreibetrag in dieser Steuerklasse doppelt angerechnet wird. Im Gegenzug muss der*die Partner*in mit weniger Einkommen mehr Lohnsteuer zahlen und hat keine Freibeträge. In dieser Kombination besteht allerdings die Pflicht einer (gemeinsamen) Steuererklärung.
Hier zeigen wir dir alle Steuerklassen in der Übersicht.
Hinweis:
Der Splitting-Vorteil gilt immer rückwirkend für das ganze Jahr. Wenn ihr also am 31. Dezember geheiratet habt, seid ihr aus steuerlicher Sicht seit Jahresbeginn verheiratet.
05.
Eingetragene Lebenspartnerschaft: Steuerliche Besonderheiten
Ehepaare nutzen das Splitting und sparen dadurch mehr Steuern. Doch wie sieht das bei Paaren aus, die nicht verheiratet sind?
Eingetragene Lebenspartnerschaft für Mann und Frau?
Viele fragen sich immer wieder: Ist eine heterosexuelle Partnerschaft auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft? Dies ist mit Hinblick auf Steuern ein besonderes Thema. Denn Mann und Frau können nur in der Ehe Steuervorteile genießen: Das Splitting. Wenn in Gesetzen und auf Ämtern von einer Lebenspartnerschaft gesprochen wird, ist auch immer die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare gemeint.
In vielen anderen Ländern der Welt können auch Mann und Frau in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Jedoch bildet Deutschland mit seiner steuerrechtlichen Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft durch das Nutzen des Splittingvorteils bis heute eine Ausnahme.
Eingetragene Lebenspartnerschaften sind Ehen gleichgestellt
Seit 2001 können sich gleichgeschlechtliche Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften verbinden. Rein formal sollten sie damit einer Ehe gleichgestellt werden. Doch der Bund wollte das mit Blick auf die Steuern nicht. Eingetragene Lebenspartner durften das Splitting nicht nutzen.
Erst 2013 entschied das Bundesverfassungsgericht , dass das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten muss. Die Ungleichbehandlung war verfassungswidrig. Damit durften gleichgeschlechtliche Paare rückwirkend bis 2001 das Splitting nutzen, sofern sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft führten.
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06.
Das gilt für unverheiratete Paare ohne eingetragene Lebenspartnerschaft
Vom Ehegattensplitting können unverheiratete Paare ohne eine eingetragene Lebenspartnerschaft leider nicht profitieren. Doch kannst du auf andere steuerliche Vergünstigungen hoffen? Fakt ist, dass eheähnliche Gemeinschaften gegenüber Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften anders behandelt werden, grundsätzlich wird hier also jede*r einzeln veranlagt.
Nichtsdestotrotz können sich nicht eheliche Lebensgemeinschaften auf einige steuerliche Vorteile freuen.
Steuerklasse
Den Splitting Tarif können unverheiratete Paare leider nicht in Anspruch nehmen und werden steuerlich als zwei Einzelpersonen betrachtet. Um jedoch Nachteile innerhalb der Steuerklasse zu vermeiden, empfiehlt es sich, die zu versteuernden Einkommen durch Aufteilen weitgehend anzugleichen.
Kinder
Für Kinder ergeben sich hieraus keine Nachteile, sie sind den Kindern von verheirateten Paaren gleichgestellt und haben somit die selben Ansprüche.
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Als Paar muss man bei der Abgabe der Steuererklärung verschiedene Aspekte berücksichtigen.
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Steuerklasse III: Die Vorteile für Ehepaare
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Steuerklasse 4: Nur für verheiratete Paare
Erfahre hier mehr über die Vor- und Nachteile der Steuerklasse IV.
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Finde hier heraus, ob die Steuerklasse IV mit Faktor für euch finanzielle Vorteile bieten kann.
Steuerklasse 5: Vorteile für Ehepaare
Ein Wechsel in die die Steuerklasse V kann sich lohnen.
07.
Steuererklärung für Paare: ELSTER vs. Taxfix
Wie du bereits gelesen hast, unterscheidet sich Taxfix sehr vom klassischen ELSTER Onlinedienst vom Finanzamt. Paare, die ihre Steuererklärung mit ELSTER machen, müssen komplexe Formulare ausfüllen, die oft nicht einfach zu verstehen sind.
Die Fragen der Taxfix App sind intuitiv, einfach formuliert und bieten jeweils eine Erklärungsbox, solltest du einmal nicht weiterwissen. Hinzu kommt, dass du bei ELSTER meistens mehrere Formulare ausfüllen musst, wohingegen du das Frage-Antwort-Verfahren bei Taxfix in einem Lauf erledigen kannst. Währenddessen kannst du übrigens von Smartphone auf App und zurück wechseln – deine Daten werden dauernd synchronisiert.
Außerdem schlagen wir dir absetzbare Kosten vor, an die du womöglich nicht gedacht hättest. Kombiniert mit der Plausibilitätsprüfung für deine Eingaben, steht deiner Steuererstattung quasi nichts mehr im Wege. Und das Beste: Den Fragen-Flow hast du im Durchschnitt in unter einer halben Stunde erledigt! Probiere es hier aus!
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Jetzt kostenlos startenFAQ: Steuererklärung für Paare
Ehepaare, die im Steuerjahr mindestens einen Tag verheiratet waren, können eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Diese führt in vielen Fällen zu einem steuerlich günstigeren Ergebnis, insbesondere wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind.
Um die gemeinsame Steuererklärung abzugeben, wählt ihr in ELSTER oder einer Steuersoftware wie Taxfix die Zusammenveranlagung aus und erfasst anschließend eure Angaben gemeinsam. Das Ehegattensplitting wird dabei automatisch bei der Steuerberechnung berücksichtigt.
Wollt ihr als Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, entscheidet ihr euch in der Steuererklärung für die Zusammenveranlagung.
Unabhängig davon solltet ihr euch Gedanken über die Wahl eurer Steuerklassen machen. Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug und euer Netto während des Jahres, nicht aber die Höhe der endgültigen Jahressteuer. Welche Steuerklassenkombination sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, wie groß euer Einkommensunterschied ist und ob ihr Nachzahlungen vermeiden möchtet.
In der Steuererklärung selbst müsst ihr dann alle Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben und sonstige Belastungen vollständig angeben. Um keine Daten zu vergessen, führt euch die Taxfix-App durch die einzelnen Schritte und schlägt zudem mögliche absetzbare Kosten vor.
Ja, ihr könnt als Ehepaar auch eine getrennte Steuererklärung abgeben. In diesem Fall verzichtet ihr jedoch auf das Ehegattensplitting, das euch häufig Steuervorteile gegenüber der Einzelabgabe bringt.
Die Steuervorteile für Ehepaare kommen vor allem daher, dass beim Ehegattensplitting euer gemeinsames Einkommen rechnerisch auf zwei Personen verteilt wird. Dadurch wirkt die Steuerprogression oft günstiger, insbesondere wenn ihr unterschiedlich viel verdient. Außerdem werden bestimmte Freibeträge und Pauschalen in der gemeinsamen Veranlagung typischerweise „doppelt“ berücksichtigt.
Im Prinzip könnt ihr als Ehepaar die gleichen Kosten von der Steuer absetzen wie Singles. Das heißt zum Beispiel Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder einen Kinderfreibetrag.
Übrigens: Auch einzelne Kosten für die gemeinsame Hochzeit können über einen kleinen Umweg eingetragen werden. Bei einer Hochzeit in den eigenen vier Wänden kannst du über die haushaltsnahen Dienstleistungen Kosten für Reinigungspersonal oder Servicekräfte geltend machen.
Das Ehegattensplitting ist, wie der Name schon verrät, Ehepaaren vorenthalten. Somit könnt ihr als unverheiratetes Paar von diesem Vorteil leider nicht profitieren und müsst eure Steuererklärung getrennt voneinander abgeben.
Anders als bei unverheirateten Paaren sieht es für eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare aus, denn diese werden steuerlich wie eine Ehe behandelt. Sie können also auch vom Splitting profitieren. Dabei werden die Einkommen beider Partner*innen zusammengerechnet, halbiert und auf diese Hälfte die Einkommensteuer berechnet. Die so ermittelte Steuer wird anschließend verdoppelt. Das verschafft (Ehe-)Paaren mit erheblichen Einkommensunterschieden steuerliche Vorteile.