Julian Schwarzmann
Veröffentlicht am: 16.01.2025
Aktualisiert am: 08.07.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Steuerklasse 4 mit Faktor – Lohnt sich das?
Verheiratete können unter mehreren Steuerklassenkombinationen auch die Steuerklasse 4 mit Faktor wählen. Lest hier nach, wie sie sich von den anderen Steuerklassen unterscheidet und was ihr beachten müsst.
Julian Schwarzmann
Veröffentlicht am: 16.01.2025
Aktualisiert am: 08.07.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Steuerklassen für Verheiratete
Verheiratete haben bei der Steuerklassenwahl mehrere Möglichkeiten:
- Steuerklassen 4 / 4
- Steuerklassen 4 / 4 mit Faktor
- Steuerklassen 3 / 5
Einmal jährlich könnt ihr bis zum 30. November bei eurem zuständigen Finanzamt eure Kombination der Steuerklasse wechseln .
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Für Ehepaare mit gleichem Einkommen
Die Standard-Steuerklassenkombination ist 4/4. In diese werdet ihr als Ehepaar nach eurer Heirat automatisch eingeordnet. Verdienen du und dein Partner etwa gleich viel, könnt ihr in der Steuerklasse 4 bleiben. Dort sind die Steuerabzüge wie in der Steuerklasse 1 für Singles.
Steuerklasse 4 mit Faktor – gerechte Lohnsteuerabzüge
Seit 2010 könnt ihr die Steuerklasse 4 mit Faktor wählen. Diese ist eine gute Wahl, wenn ihr eine genauere, eurem Einkommen entsprechende Verteilung der Lohnsteuerabzüge erzielen wollt. Prozentual zahlt man die Lohnsteuer, die man zum gemeinsamen Einkommen beiträgt. Diese Steuerklasse eignet sich für euch, wenn euer Lohnunterschied nicht stark ausgeprägt ist.
Hier ein Vergleich der Lohnsteuern bei den Steuerklassenkombinationen 4 und 4 mit Faktor:
Jahresbruttogehälter | Lohnsteuer IV / IV | Lohnsteuer IV / IV mit Faktor |
|---|---|---|
Gehalt 1: 55.000 € Gehalt 2: 30.000 € | 11.257,00 € + 3.875,00 € = 15.132,00 € | 10.851,00 € + 3.735,00 € = 14.586,00 € |
Gehalt 1: 45.000 € Gehalt 2: 40.000 € | 7.976,00 € + 6.526,00 € = 14.502,00 € | 7.960,00 € + 6.512,00 € = 14.472,00 € |
Gehalt 1: 10.000 € Gehalt 2: 60.000 € | 0,00 € + 13.130,00 € = 13.130,00 € | 0,00 €+ 10.425,00 € = 10.425,00 € |
Wie geht das mit dem Faktor?
Das Faktorverfahren ist die Grundlage, auf der eure tatsächliche Steuerlast in der Steuerklasse 4 mit Faktor berechnet wird. Dieser Faktor wird individuell ermittelt. Basis ist dafür euer voraussichtliches Jahreseinkommen, das ihr mit der Beantragung angebt. Im Splittingverfahren wird so eure gemeinsame voraussichtliche Lohnsteuer berechnet. Dadurch könnt ihr schon während des Jahres von einer geringeren Lohnsteuerbelastung profitieren.
Möchtest du überprüfen, ob die Steuerklasse 4 mit Faktor für euch günstiger wäre, kannst du den Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums nutzen.
Vor- und Nachteile der Steuerklasse 4 mit Faktor
In dieser Steuerklassenkombination profitiert ihr bereits während des Jahres vom Splittingvorteil. Dennoch ist die Lohnsteuer für euch beide in dieser Kombination insgesamt höher als in der Kombination 3 /5. Dafür vermeidet ihr eine Steuernachzahlung. Das Finanzamt berechnet die voraussichtliche Steuerschuld für das ganze Jahr und behält monatlich einen recht genauen Lohnsteuerbetrag ein.
Die Abgabe einer Steuererklärung bei der Steuerklasse 4 mit Faktor ist Pflicht, da die Faktorberechnung auf Prognosewerten basiert. Mit der Steuererklärung wird die tatsächliche Steuerlast berechnet.
Das Faktorverfahren gilt für zwei Jahre inklusive dem Jahr der Beantragung. Danach müsst ihr es neu beantragen. Das macht ihr mit einem formlosen Antrag beim Finanzamt, in dem ihr euer voraussichtliches Einkommen im Kalenderjahr angebt.
Unterschiedliche Gehälter – unterschiedliche Steuerklassen
Verdient einer von euch beiden mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens, lohnt sich der Steuerklassenwechsel in die Steuerklassenkombination 3 / 5. Der*die Besserverdiener*in in der Steuerklasse 3 hat niedrigere Steuerabzüge. Der Teil mit dem geringeren Gehalt zahlt eine höhere Lohnsteuer und hat keine Freibeträge. Diese kommen demjenigen in der Steuerklasse 3 zugute. Damit habt ihr ��ber das Jahr hinweg ein höheres Nettoeinkommen, zahlt aber unter Umständen Steuern nach.
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