Die Pandemie hat nicht nur unser aller Alltag durcheinander gebracht, sondern hat auch Auswirkungen auf unsere Steuern. Wir erklären auf einfache Weise, wer für dieses Jahr eine Steuererklärung machen muss, was ihr dabei unbedingt beachten müsst und welchen Einfluss die Corona-Krise auf eure Steuern hat. Übrigens können alle, die 2020 in Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit geraten sind, nun ihre Steuererklärung mit Taxfix kostenlos machen.
In Deutschland gilt, wer bestimmte Voraussetzungen in einem Jahr erfüllt, muss für dieses Jahr eine Steuererklärung abgeben. Knifflig wird es, wenn man es zuvor noch nie machen musste. Das Finanzamt ist nämlich nicht dazu verpflichtet, dich darüber zu informieren. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, lohnt es sich also auch dann eine Steuererklärung abzugeben, wenn du dir nicht 100% sicher bist. Im Schnitt erhalten Arbeitnehmer sogar 1027 Euro als Rückzahlung vom Finanzamt.
✅ Du sogenannte Lohnersatzleistungen bekommen hast: Lohnersatzleistungen sind Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld I. Wenn du mehr als 410 Euro als eine dieser Leistungen bekommen hast, musst du unbedingt eine Steuererklärung machen. Dieses Jahr waren besonders viele Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Welchen Einfluss das auf ihre Steuern hat, kannst du hier nachlesen.
✅ Du Nebeneinkünfte hast: Du vermietest ein Haus, verdienst dir als Selbstständiger etwas nebenbei oder bekommst Geld aus dem Ausland, zum Beispiel in Form einer Rente? Das möchte natürlich auch das Finanzamt wissen. Hier kommst du um eine Steuererklärung nicht herum.
✅ Du und dein (Ehe-)Partner die Steuerklassen-Kombination III / V, oder IV / IV mit Faktor habt: Für Ehepaare, bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften, bei denen einer der Partner deutlich mehr verdient, als der andere, lohnt sich die Steuerklassen-Kombination III / V. Wenn der Partner mit Steuerklasse V in diesem Jahr Geld verdient hat, müsst ihr eine Steuererklärung machen. Dasselbe gilt für die Kombination IV / IV mit Faktor.
✅ Du mehr als einen Arbeitgeber zur gleichen Zeit hattest: In dem Fall möchte das Finanzamt prüfen, ob all deine Arbeitgeber die richtigen Summen an Steuern für dich vorausgezahlt haben.
✅ Du in Steuerklasse VI bist: Die wahrscheinlich unbeliebteste Steuerklasse überhaupt, denn sie hat die höchsten Abgaben. Falls du einen Zweitjob hast, wird dieser normalerweise über die Steuerklasse VI abgerechnet.
✅ Du oder dein (Ehe-)Partner Freibeträge eingetragen habt: Darunter fällt zum Beispiel der Kinderfreibetrag oder sogenannte Pauschbeträge für Hinterbliebene oder Behinderte. Sind diese Freibeträge für den Lohnsteuerabzug auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen worden, ist die Steuererklärung Pflicht.
❌ Du in Steuerklasse I bist: In dem Fall hat dein Arbeitgeber deine Steuern bereits von deinem Gehalt abgezogen und an das Finanzamt vorausgezahlt. Auch, wenn sie keine Pflicht ist, lohnt es sich meistens eine Steuererklärung zu machen. In 90% der Fälle kannst du mit einer netten Rückzahlung rechnen!
❌ Du und dein (Ehe-)Partner die Steuerklassen-Kombination IV / IV habt: Die Standard-Kombi nach Eheschließung. Hier werdet ihr, zumindest vom Finanzamt, wie Singles behandelt. Diese Kombination ist sinnvoll, wenn beide Partner gleich viel verdienen. Gibt es einen Unterschied, solltet ihr euch überlegen, ob ihr nicht eure Steuerklassen wechseln solltet. Das ist allerdings erst dann sinnvoll, wenn einer der Partner mindestens 60% zu eurem Gesamteinkommen beiträgt.
Wegen der Corona-Pandemie mussten viele Betriebe in Deutschland Kurzarbeit anmelden. Gehörst auch du zu den Arbeitnehmern, die dieses Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten haben, musst du unbedingt eine Steuererklärung abgeben, auch wenn du sonst nicht dazu verpflichtet wärest. Außerdem kann der Erhalt von Kurzarbeitergeld oder anderen Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I einen Einfluss darauf haben, wie viele Steuern du bezahlen musst. Das Kurzarbeitergeld hat keinen Einfluss auf deine Steuerklasse, wohl aber auf deinen Steuersatz. Es kann daher sein, dass du deshalb mit einer Steuernachzahlung rechnen musst.
Lohnersatzleistungen, also Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld oder ALG I, unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass du zwar keine Steuern auf die Lohnersatzleistung, aber dafür etwas mehr Steuern auf dein reguläres Gehalt zahlen musst. Ein Beispiel: Dein Lohnsteuersatz beträgt 10%. Du wurdest dieses Jahr eine zeitlang zu 50% in Kurzarbeit geschickt. Das bedeutet, dass du in diesem Zeitraum 50% deines Gehalts vom Arbeitgeber bekommen hast und das Kurzarbeitergeld als steuerfreie Lohnersatzleistung. Auf die 50% deines Gehalts hat dein Arbeitgeber 10% Steuern an das Finanzamt abgeführt. Nun sieht das Finanzamt am Ende des Jahres aber, dass du nicht nur das versteuerte Gehalt bekommen hast, sondern auch noch Kurzarbeitergeld. Weil du mehr verdient hast, hebt das Finanzamt deinen Lohnsteuersatz auf 12%. Dein Arbeitgeber hat aber immer nur 10% deines Gehalts an das Finanzamt vorausgezahlt. Diese Lücke muss in einer Nachzahlung ausgeglichen werden.
Dieses Beispiel lässt sich leider nicht auf jeden Einzelfall anwenden. Es kann immer noch sein, dass du trotz Lohnersatzleistung eine Erstattung erhältst.
Fragen wir doch mal anders herum, warum müssen manche keine Steuererklärung abgeben? Nicht zur Steuererklärung verpflichtet sind diejenigen, bei denen es nicht möglich ist, dass sie auf das Jahr hochgerechnet zu wenige Steuern vorausbezahlt haben. Bei allen anderen möchte das Finanzamt nochmal genauer drauf schauen, ob auch wirklich genug Geld als Vorauszahlung beim Finanzamt angekommen ist.
Doch nur, weil du eine Steuererklärung abgeben musst, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass du auch Steuern wirst nachzahlen müssen. Das prüft das Finanzamt im Einzelfall.