Einspruch gegen den Steuerbescheid
Wenn der Steuerbescheid fehlerhaft ist, kann man sich dagegen wehren. Das ist einfach, kostenlos und kann am Ende sogar Geld bringen.
Achtung
Daran solltest du denken:
Wenn du Einspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegst, wird deine gesamte Steuererklärung erneut geprüft.
Es kann also passieren, dass nicht nur Punkte zu deinen Gunsten, sondern auch zu deinen Ungunsten geändert werden. Sollte das eintreten, teilt dir das Finanzamt diese so genannte Verböserung mit. Das geschieht vor der endgültigen Entscheidung über den Steuerbescheid. Du hast nun die Möglichkeit, den Einspruch zurückzuziehen (§362 Abgabenordnung (AO)). Gleichzeitig entgehst du aber auch der Verböserung und der ursprüngliche Steuerbescheid wird rechtskräftig.
Wie lange habe ich für den Einspruch Zeit?
Der Steuerbescheid ist falsch? Dann kannst du dagegen Einspruch einlegen. Dafür solltest du dir aber nicht zu lange Zeit lassen.
Denn du hast nur einen Monat Zeit für deinen Einspruch. Die Frist beginnt mit dem Tag des Poststempels des Steuerbescheids plus drei Tage.
Hier ein Beispiel:
Datum des Poststempels auf deinem Steuerbescheid | 2. Oktober |
plus Bekanntgabe des Verwaltungsakts | + 3 Tage |
Start der Einspruchsfrist | 5. Oktober |
Ende der Einspruchsfrist | 5. November |
Fällt der Beginn oder das Ende der Frist auf einen Feiertag oder ein Wochenende, beginnt oder endet die Frist mit dem nächsten Werktag.
Wichtig: Der Einspruch muss bis zum Ende der Frist beim Finanzamt eingegangen sein. Achte darauf, dass du ihn rechtzeitig abschickst oder persönlich in den Hausbriefkasten des Finanzamts wirfst.
Die dafür relevanten Gesetze:
Späterer Einspruch ist möglich
Wenn du aus einem wichtigen Grund die Einspruchsfrist verpasst, kannst du die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen (§110 AO).
Ob das Finanzamt deinem Antrag stattgibt, ist abhängig von der Begründung. Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel eine längere Abwesenheit, wie ein 4-wöchiger Urlaub, sein. Dies solltest du aber auch belegen können.
Steuererklärung selbst erstellen
39,99 €
Kostenlos bis zur Berechnung der Erstattung, dann 39,99 € für die Übermittlung.
Vorab-Berechnung deiner Rückerstattung erhalten und nur bei Abgabe bezahlen
Geführter und intuitiver Prozess mit einfachen Fragen
Automatische vorausgefüllte Steuererklärung: Einkommensdaten einfach vom Finanzamt abrufen und vorausfüllen lassen
Übliche Abgabefrist: 02. September 2024
59,99 Euro für alle, die in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft leben und gemeinsam abgeben wollen
Zahle erst bei Abgabe deiner Steuererklärung
Mit Experten-Service machen lassen
Ab 89,99€
Für 20% deiner Rückerstattung (Mindestgebühr 89,99€).
Ein*e unabhängige*r Steuerberater*in erstellt die Steuererklärung für dich
In wenigen Minuten alle Informationen und Dokumente bereitstellen
Personalisierter Dokumentenupload: Du reichst nur Dokumente ein, die wirklich benötigt werden
Detaillierte Prüfung deiner Angaben
Profitiere von einer längeren Abgabefrist: 02. Juni 2025
Abgeben, bezahlen, entspannen.
Video: So funktioniert der Steuererklärung-Einspruch
Kostet der Einspruch etwas?
Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid ist kostenlos. Das ändert sich jedoch, wenn du dafür eine Steuerberatung beauftragst. Die Kosten regeln sich dann nach der Steuerberatergebührenordnung.
Gründe für den Einspruch
Hast du bei der Prüfung deines Steuerbescheids Fehler bemerkt oder hast sogar vergessen, bestimmte Kosten in deiner Steuererklärung anzugeben, kannst du dich gegen den Bescheid wehren.
Eine aktuelle Statistik des Bundesfinanzministeriums (Juli 2021) zeigt, das fast zwei Drittel der Einsprüche im Jahr 2020 erfolgreich waren. Bei etwas mehr als 3 Millionen Einsprüchen sind circa 2 Millionen Einsprüche mit einem Abhilfebescheid ganz oder teilweise entsprochen und der Steuerbescheid Letztenendes geändert worden. Dabei beschreibt das Bundesfinanzministerium außerdem, dass nur etwa 2 Prozent der erledigten Einsprüche zu einer Klage führen würden.
Wenn du also beispielsweise nachträglich noch Ausgaben steuerlich geltend machen möchtest, ist es sehr wahrscheinlich, dass dein Einspruch erfolgreich ausfallen wird.
Diese Statistik erfasst jedoch nur die bei den Finanzämtern eingegangenen Einsprüche. Finanzbehörden wie das Bundeszentralamt für Steuern, die Familienkassen und die Behörden der Zollverwaltung gehören nicht dazu.
Achte darauf, ob alle deine Aufwendungen anerkannt wurden und schau dir besonders die Erläuterungen in deinem Steuerbescheid an.
Lies hier, wie du bei Prüfung deines Steuerbescheids am besten vorgehst.
Wie muss der Einspruch erfolgen?
Deinen Einspruch kannst du formlos und schriftlich beim Finanzamt einreichen. Dafür reicht ein einfaches Schreiben, das du per Post oder Fax abschickst. Ist auf dem Steuerbescheid eine E-Mail-Adresse angegeben, kannst du auch per E-Mail reagieren. Ein Telefonat reicht nicht aus.
Formlos bedeutet in diesem Fall, dass aus dem Schreiben nur ersichtlich sein muss, wer den Einspruch eingelegt hat. Eine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig.
Damit das Finanzamt deinen Einspruch nachvollziehen kann, solltest du die Gründe dafür darlegen und ggf. notwendige Belege nachreichen. Das erspart dir Rückfragen.
Die dafür relevanten Gesetze:
Einspruch bei einer Steuernachzahlung
Zeigt dein Steuerbescheid das Ergebnis, dass du eine Nachzahlung an das Finanzamt zahlen musst, befreit dich der Einspruch nicht von der Zahlungsfrist und er setzt die Zahlungspflicht auch nicht automatisch aus. Zahlst du nicht, werden Säumniszuschläge fällig. Das kann teuer werden.
Solltest du dennoch mit der Zahlung bis nach Prüfung des Einspruchs warten wollen, musst du zusammen mit dem Einspruch beantragen, dass die „Vollziehung des Steuerbescheids“ ausgesetzt wird.
Einspruch bei freiwilliger Steuererklärung
Warst du nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, hast diese aber freiwillig eingereicht und hältst nun eine Aufforderung zur Nachzahlung in der Hand? In diesem Fall hast du Glück.
Lege Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und ziehe gleichzeitig deinen Antrag auf Veranlagung nach §46 Abs. 2 Nr. 8 EStG zurück. Deine Steuererklärung gilt damit als nicht abgegeben und die Nachzahlung musst du nicht tätigen. Ganz sicher gehst du, wenn du in deinem Einspruch zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung beantragst. Auch hierfür gilt die Monatsfrist.
Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist, kannst du deine Steuererklärung natürlich nicht zurückziehen. Wann du pflichtveranlagt bist, erfährst du hier: Wer muss eine Steuererklärung machen?
Dem Einspruch wurde stattgegeben
Wenn du mit deinem Einspruch Erfolg hast und das Finanzamt deiner Argumentation folgt, erhältst du einen korrigierten Steuerbescheid. In diesem findest du die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Steuerbescheid und die neue Steuererstattung.
Was passiert bei Ablehnung des Einspruchs?
Häufig korrigiert das Finanzamt den Steuerbescheid nicht. Das bedeutet aber nicht, dass für dich hier Schluss sein muss. Du hast immer noch die Möglichkeit, Klage beim Finanzgericht einzureichen.
Jedoch ist ab diesem Punkt der kostenfreie Teil des Einspruchsweges vorbei. Die Höhe der weiteren Kosten richtet sich nach dem Streitwert und der Art der Verhandlung. Denke auch daran, dass Anwaltskosten etc. auf dich zukommen können.
Kläre vor der Klage mit einer Steuerberatung oder einer Anwältin*, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat und mit welchen Kosten du rechnen musst.
Einfache Änderungen: Schlichte Änderung
Dein Steuerbescheid weist nur kleine Formfehler auf, zum Beispiel offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler? Dann ist ein Einspruch nicht unbedingt notwendig und es reicht ein so genannter Antrag auf schlichte Änderung (§172 Abs. 1 Nr. 2a AO). Auch wenn du vergessen haben solltest, bestimmte Posten anzugeben (z.B. Teile der Werbungskosten), ist der Antrag auf schlichte Änderung ausreichend.
Mit diesem Antrag wird jedoch nicht die gesamte Steuererklärung erneut geprüft. Vielmehr schaut sich der*die Finanzbeamte nur die Passage an, die bemängelt wurde. Im Vergleich zum Einspruch muss die schlichte Änderung nicht schriftlich beantragt werden. Das kann auch telefonisch erfolgen. Auch hier gilt aber die Monatsfrist.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Verlängere die Frist mit dem Experten-Service
Steuerfrist verpasst? Lass deine Steuer von einem unserer unabhängigen Steuerprofis erledigen und verschaff dir mehr Zeit.
Jetzt starten