Vermögenswirksame Leistungen und die Steuererklärung

Mit der Vermögenswirksamen Leistung unterstützt dich dein Arbeitgeber beim Sparen und zahlt monatlich auf deinen Sparplan ein. Du kannst so unter bestimmten Voraussetzungen sogar staatliche Zuschüsse erhalten, die steuerfrei sind.

Was sind Vermögenswirksame Leistungen (VL)?

Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, bekommst du als monatlichen Zuschuss von deinem Arbeitgeber für bestimmte Sparverträge zusätzlich zu deinem Gehalt. In vielen Berufen sind die VL tariflich geregelt. Aber auch bei nicht-tariflichen Verträgen haben sich viele Arbeitgeber inzwischen für die Zahlung von VL an ihre Mitarbeiter entschieden.

Bei den Sparverträgen, die mit diesen VL finanziert werden, unterscheidet man zwischen Geldanlagen (Beteiligungssparen) wie zum Beispiel Aktienfonds oder Kapitalbeteiligungen und Bausparverträgen. Es gibt hierzu unzählige Anbieter mit verschiedenen Anlagemodellen, darunter auch solche mit monatlicher Mindestanlagesumme. Solltest du ein besonders interessantes Angebot gefunden haben mit einem Anlagebetrag, der über dem liegt, was dein Chef bereit ist zu zahlen, kannst du den Restbetrag von deinem Gehalt zuzahlen. Die Mindestgrenze für Vermögenswirksamen Leistungen liegt bei 6,65 Euro pro Monat, der Höchstbetrag bei monatlich 40 Euro.

Beispiel:

Wenn dein Arbeitgeber bereit ist dir 15 Euro pro Monat zusätzlich als Vermögenswirksame Leistung zu zahlen, du aber ein interessantes Sparangebot für 25 Euro im Monat gefunden hast, dann kannst du die restlichen 10 Euro zusätzlich von deinem Gehalt beisteuern.

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Was ist die Arbeitnehmer Sparzulage?

Besonders lohnend sind Vermögenswirksame Leistungen, wenn der Staat deine Sparverträge mit der sogenannten Arbeitnehmer Sparzulage bezuschusst. Das sind beim Beteiligungssparen immerhin 20% deiner VL, maximal aber 80 Euro pro Jahr und beim Bausparen sind es 9% der VL Sparbeiträge, maximal aber 43 Euro pro Jahr. Wenn du verheiratet bist und ihr steuerlich zusammen veranlagt seid, dann gelten für euch die doppelten Werte. Um die Arbeitnehmer Sparzulage zu erhalten musst du zwei Bedingungen erfüllen:

  1. Für den Anspruch auf staatliche Förderung darf dein Einkommen beim Beteiligungssparen nicht über 20.000 Euro (40.000 Euro für Ehepaare) liegen. Beim Bausparen sind es sogar nur 17.900 Euro (35.800 Euro für Ehepaare). Die Einkommensgrenze bezieht sich nur auf das zu versteuernde Gehalt. Dein tatsächliches Bruttogehalt kann also durchaus darüber liegen. Je mehr Werbungskosten und Sonderausgaben du geltend machen kannst in deiner Steuererklärung, desto kleiner wird der Betrag, der für die Arbeitnehmer Sparzulage berücksichtigt wird.
  2. Der Sparvertrag, der über die VL finanziert wird muss eine Mindestlaufzeit von 6 oder 7 Jahren haben. Während dieser Zeit darf die gesparte Summe nicht angetastet werden.

Tipp:

Vermögenswirksame Leistungen kannst du auch schon während der Ausbildung erhalten. Da während dieser Zeit die Einkommen meist ohnehin unter der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer Sparzulage liegen und auch deine Steuerlast nicht so hoch ist, lohnt sich die VL hier besonders.

Steuern auf Vermögenswirksamen Leistungen und Arbeitnehmer Sparzulage

Vermögenswirksame Leistungen gelten als Lohn aus nichtselbständiger Arbeit und sind somit nicht steuerfrei. Das heißt sie werden aus steuerlicher Sicht zu deinem Gehalt dazu addiert. Wenn du also im Monat 2.000 Euro Brutto bekommst sowie 40 Euro an Vermögenswirksamen Leistungen, dann zahlst du den Steuersatz für 2.040 Euro pro Monat.

Die Arbeitnehmer Sparzulage hingegen ist steuerfrei und muss jedes Jahr erneut in der Steuererklärung beantragt werden. Die Beiträge der Vermögenswirksamen Leistungen werden von deinem Sparpartner automatisch an das Finanzamt gesendet und müssen seit 2017 nicht mehr gesondert für das Finanzamt aufbereitet werden. Dein Sparpartner, also die Firma, mit der du den Sparvertrag abgeschlossen hast, sendet die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung mit allen erforderlichen Daten und mit deiner Zustimmung bis zum 28.02. an das zuständige Finanzamt und in der Regel auch an dich.

Hinweis:

Bei einem Jobwechsel kannst du den Sparplan auch mit der neuen Firma weiterverfolgen. Wenn dein neuer Arbeitgeber sich nicht beteiligen möchte, dann kannst du die Sparbeiträge aus deiner eigenen Tasche weiterzahlen oder sogar den laufenden Vertrag auf „beitragsfrei“ setzen.

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