Erika Küspert
Veröffentlicht am: 21.03.2025
Aktualisiert am: 21.03.2025
Lesezeit: 3 Minuten
Elternunterhalt: Wann Kinder finanziell für ihre Eltern aufkommen müssen
Wenn Eltern pflegebedürftig werden und ihr eigenes Einkommen nicht ausreicht, um die anfallenden Pflege- oder Heimkosten zu decken, kann es sein, dass ihre Kinder einspringen müssen. Diese finanzielle Unterstützung wird als Elternunterhalt bezeichnet und ist im deutschen Unterhaltsrecht nach § 1601 BGB geregelt. Doch wer ist konkret verpflichtet, wie hoch kann der Elternunterhalt ausfallen, und gibt es Möglichkeiten, die eigene finanzielle Belastung zu senken?
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 21.03.2025
Aktualisiert am: 21.03.2025
Lesezeit: 3 Minuten
Wer ist zum Elternunterhalt verpflichtet?
Grundsätzlich sind Kinder dazu verpflichtet, für ihre bedürftigen Eltern finanziell aufzukommen. Allerdings gibt es klare Grenzen: Erst wenn das eigene Bruttoeinkommen 100.000 Euro jährlich übersteigt, wird man in die Pflicht genommen. Diese Regelung gilt seit der Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes im Jahr 2020. Ehegatten oder Enkelkinder der unterhaltspflichtigen Person sind hingegen nicht direkt betroffen.
Falls mehrere Geschwister existieren, wird die Unterhaltspflicht anteilig verteilt und richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Kindes.
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Müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern aufkommen?
Falls das Einkommen der Eltern nicht ausreicht, übernimmt zunächst das Sozialamt die Pflegekosten. Anschließend prüft das Amt, ob Kinder unterhaltspflichtig sind und fordert gegebenenfalls Zahlungen ein. Dabei werden neben dem Einkommen auch vorhandene Vermögenswerte betrachtet. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Vermögen, das der Altersvorsorge dient oder als Schonvermögen gilt, bleibt geschützt. Zudem sind Kinder nicht verpflichtet, ihre eigene finanzielle Existenz zu gefährden, um für ihre Eltern aufzukommen.
Entlastungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz
Seit dem 1. Januar 2020 profitieren unterhaltspflichtige Kinder von deutlichen Entlastungen:
- Einkommensgrenze: Elternunterhalt wird erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto relevant.
- Schonvermögen: Bestimmte Vermögenswerte, insbesondere Altersvorsorgevermögen und angemessenes Wohneigentum, sind geschützt.
- Unterhaltsberechnung: Nur das Einkommen oberhalb des Selbstbehalts wird für den Elternunterhalt herangezogen. Der Selbstbehalt liegt derzeit bei rund 2.000 Euro netto pro Monat.
Was gilt bei Rückforderungen und Schenkungen?
Falls Eltern in den letzten zehn Jahren größere Vermögenswerte verschenkt haben, kann das Sozialamt eine Rückforderung geltend machen. Dies betrifft vor allem Immobilienübertragungen oder hohe Geldgeschenke. Wurde das Vermögen bewusst verschenkt, um den Zugriff des Sozialamts zu vermeiden, kann eine Schenkungsrückforderung erfolgen.
Kannst du Elternunterhalt steuerlich absetzen?
Ja! Falls du Elternunterhalt zahlst, kannst du diesen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen. Die steuerliche Entlastung hängt von deiner individuellen Leistungsfähigkeit ab und gilt nur für tatsächlich geleistete Zahlungen.
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FAQ
Wie hoch muss Elternunterhalt sein?
Die Höhe des Elternunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes. Der Selbstbehalt (also der Betrag, den das Kind für den eigenen Lebensunterhalt behalten darf) liegt derzeit bei rund 2.000 Euro netto pro Monat. Einkommen, das diesen Betrag übersteigt, kann anteilig für den Unterhalt der Eltern herangezogen werden.
Was bringt das Schonvermögen?
Das Schonvermögen schützt bestimmte Vermögenswerte vor dem Zugriff durch das Sozialamt. Dazu gehören:
- Altersvorsorgevermögen (z. B. private Rentenversicherungen)
- Angemessenes Wohneigentum
- Beträge für notwendige Rücklagen und Notfälle
Können Eltern auf Zahlungen verzichten?
Ja, theoretisch können Eltern auf Unterhaltszahlungen ihrer Kinder verzichten. In der Praxis passiert dies jedoch selten, da das Sozialamt automatisch prüft, ob eine Unterhaltspflicht besteht und gegebenenfalls Zahlungen einfordert.
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