Erika Küspert
Veröffentlicht am: 03.04.2025
Aktualisiert am: 03.04.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Mutterschaftsgeld in der Steuererklärung: Was du wissen solltest
Mutterschaftsgeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für viele Mütter rund um die Geburt eines Kindes. Doch wie sieht es mit der Steuer aus? Muss es angegeben werden? Wir erklären dir, was das Mutterschaftsgeld ist, wer Anspruch hat – und wie du es in deiner Steuererklärung korrekt angibst.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 03.04.2025
Aktualisiert am: 03.04.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Was ist Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung, die berufstätige Mütter während der gesetzlichen Mutterschutzfristen erhalten. Diese Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Entbindung. In dieser Zeit dürfen diese Personen nicht arbeiten – das Mutterschaftsgeld soll den Verdienstausfall ausgleichen.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Nicht jeder Mensch erhält automatisch Mutterschaftsgeld. Anspruch besteht in folgenden Fällen:
- Du bist Arbeitnehmerin und gesetzlich krankenversichert (Pflicht- oder freiwillig).
- Du hast einen Minijob und bist über die Minijob-Zentrale gesetzlich versichert.
- Du bist familienversichert und kannst über das Bundesversicherungsamt einen Anspruch geltend machen.
- Du erhältst Arbeitslosengeld I .
Privat versicherte oder nicht gesetzlich krankenversicherte Selbstständige erhalten in der Regel kein Mutterschaftsgeld – unter bestimmten Voraussetzungen kann aber Anspruch auf vergleichbare Leistungen bestehen.
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Liegt dein Nettoverdienst über diesem Betrag, erhältst du vom Arbeitgeber einen Zuschuss, der die Differenz ausgleicht. In Kombination sollen Mutterschaftsgeld und Zuschuss dein durchschnittliches Netto der letzten drei Monate vor dem Mutterschutz ergeben.
Beispiel:
- Nettogehalt pro Tag: 80 €
- Mutterschaftsgeld (Krankenkasse): 13 €
- Arbeitgeberzuschuss: 67 €
So beantragst du Mutterschaftsgeld
Etwa sieben Wochen vor der Geburt erhältst du von deinem Arzt oder deiner Ärztin eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Diese reichst du bei deiner Krankenkasse ein. Dein Arbeitgeber meldet der Krankenkasse zusätzlich dein Einkommen, damit der Zuschuss korrekt berechnet werden kann.
Unser Tipp
Reiche den Antrag frühzeitig ein, damit du das Mutterschaftsgeld pünktlich erhältst.
Muss Mutterschaftsgeld in der Steuererklärung angegeben werden?
Ja. Auch wenn das Mutterschaftsgeld selbst steuerfrei ist, unterliegt es dem Progressionsvorbehalt ( § 32b EStG ). Das heißt: Es erhöht deinen persönlichen Steuersatz – und somit kann sich deine Steuerlast insgesamt erhöhen, wenn du im selben Jahr auch regulär gearbeitet hast.
Beispiel: So wirkt sich der Progressionsvorbehalt aus
- Dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2024: 25.000 €
- Zusätzliches Mutterschaftsgeld: 4.500 €
Das Finanzamt berechnet deinen Steuersatz auf Grundlage von 29.500 € – und wendet diesen dann auf die 25.000 € an. So kann dein Steuersatz etwa bei 14,47% statt 12,09% liegen. Die Folge: Du zahlst auf dein reguläres Einkommen mehr Steuern.
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Häufige Fragen rund ums Mutterschaftsgeld
Wo trage ich das Mutterschaftsgeld in der Steuererklärung ein?
Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
Das Mutterschaftsgeld, das du direkt von deiner Krankenkasse bekommst, wird im Mantelbogen deiner Steuererklärung unter dem Punkt „Einkommensersatzleistungen“ eingetragen. Deine Krankenkasse stellt dir für diesen Zweck eine entsprechende Bescheinigung aus. Diese solltest du unbedingt deiner Steuererklärung beilegen.
Zuschuss vom Arbeitgeber
Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, den viele Arbeitgeber zusätzlich zahlen, findest du in der Anlage N – und zwar in Zeile 15 der Lohnsteuerbescheinigung. Dieser Zuschuss wird dort zusammen mit deinem regulären Gehalt ausgewiesen und ebenfalls vom Finanzamt berücksichtigt. Die Daten übermittelt dein Arbeitgeber in der Regel automatisch.
Erhöht Mutterschaftsgeld meinen persönlichen Steuersatz?
Ja. Durch den Progressionsvorbehalt wird dein Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöht – auch wenn das Mutterschaftsgeld selbst nicht versteuert wird.
Bekomme ich Mutterschaftsgeld auch bei Arbeitslosigkeit?
- Bei Arbeitslosengeld I: Ja. Das Mutterschaftsgeld entspricht in der Regel deinem vorherigen ALG I.
- Bei Arbeitslosengeld II (Hartz IV): Nein. Dein Bedarf ist bereits durch den Regelsatz abgedeckt.
Unser Tipp: Mit der Taxfix Steuer-App kannst du deine Steuererklärung schnell und unkompliziert erledigen – inklusive der Angabe deines Mutterschaftsgeldes. Ganz ohne komplizierte Formulare und ohne Steuerwissen.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.