Muss ich Arbeitslosengeld in der Steuererklärung angeben?
Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Trotzdem bedeutet Arbeitslosengeld Abgabepflicht, wenn deine jährlichen Einnahmen aus Lohnersatzleistungen größer als 410 Euro sind.
Zu den Lohnersatzleistungen gehören neben ALG 1 beispielsweise:
- Kurzarbeitergeld
- Elterngeld
- Krankengeld
- Insolvenzgeld
Warum muss ich ALG 1 in die Steuererklärung eintragen?
Das steuerfreie Arbeitslosengeld 1 unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Dadurch erhöht sich der Steuersatz für dein zu versteuerndes Einkommen. Anders ausgedrückt: Das Finanzamt betrachtet Lohnersatzleistungen als Steigerung deiner finanziellen Kraft und setzt für dein restliches zu versteuerndes Einkommen einen höheren Steuersatz an.
Du bist in der Steuerklasse 1 und hast im Jahr 2020 15.000 Euro eingenommen, die du versteuern musst. Zusätzlich hast du vom 1. April bis 30. September 9.000 Euro Arbeitslosengeld bezogen. Das Arbeitslosengeld selbst wird nicht besteuert, aber für die Ermittlung des Steuersatzes herangezogen.
Dadurch erhöht sich dein Steuersatz von 7,23 % auf 14,30 %. Mit diesem Wert werden deine 15.000 Euro versteuert. Dadurch steigt die Einkommensteuer von 1.085 Euro (ohne Progression durch ALG 1) auf 2145 Euro (mit Progression durch ALG 1).
Du kannst dir deinen persönlichen Steuersatz und die Einkommensteuer auf der Seite des Bayerischen Landesamt für Steuern ausrechnen.
Arbeitslosengeld in der Steuererklärung eintragen bzw. angeben
Egal ob du das ganze Jahr arbeitslos warst oder nur einen Teil: Arbeitslosengeld musst du in die Steuererklärung eintragen, weil es dem Progressionsvorbehalt unterliegt, wie du weiter oben nachlesen kannst.
Deine Angaben zum Arbeitslosengeld trägst du in die Steuererklärung so ein:In das Formular ESt 1 A (früher „Mantelbogen“, auch „Hauptvordruck“) kommt die erhaltene Summe in den Abschnitt der Entgeltersatzleistungen. Die passende Zeile hierfür ist die 43 (Steuerformular für 2021). Hier trägst du auch deine Einnahmen aus den weiteren Lohnersatzleistungen ein. Hast du mehrere Leistungen bezogen, notiere hier die Summe aller Beträge.
Arbeitslosengeld II (auch: ALG II oder Hartz IV) unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Diese Leistung musst du nicht in deine Einkommensteuererklärung eintragen.
Klingt umständlich? Mit Taxfix geht’s einfacher
Mit Taxfix machst du deine Einkommensteuererklärung ganz ohne komplizierte Formulare. Beantworte ein paar einfach verständliche Fragen und wir übermitteln deine Steuererklärung an das Finanzamt.
Steuersatz bei Ehegattensplitting
Wirst du zusammen mit deinem*r Ehepartner*in veranlagtEhepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, die im Veranlagungsjahr der Steuererklärung zusammen gewohnt haben, können wählen, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden möchten.
Weiterlesen , werden eure Einkünfte zusammengerechnet. Hierbei berücksichtigt das Finanzamt auch die steuerfreien Lohnersatzleistungen. Problem: Es kann sich ein höherer Steuersatz ergeben und damit auch eine höhere Steuer. Denn auch hier greift der Progressionsvorbehalt.
Wenn du hohe Lohnersatzleistungen bekommen hast, kann es also günstiger sein, wenn jeder seine eigene Steuererklärung macht.
Mehr Informationen dazu findest du in unserem Beitrag zu den Steuervorteilen durch die Ehe.
Abzüge bei Hartz 4 durch Steuererstattungen
Erhältst du ALG 2 (Hartz IV) und bekommst eine Steuererstattung vom Finanzamt, wird dir diese angerechnet auf die Bezüge. Laut § 11 SGB II zählt alles, was du zusätzlich zu den Lohnersatzleistungen beziehst, als Einkommen. So auch eine Steuererstattung. Mit dem Urteil vom 16.12.2008 (Az.: B 4 AS 48/07 R) vom Bundessozialgericht gilt die Anrechnung der Steuererstattung auf die Bezüge als zulässig.
Steuern sparen durch Werbungskosten
Während der Arbeitslosigkeit entstehen dir Kosten für Bewerbungen und eventuell Weiterbildungen. Diese kannst du in die Steuererklärung eintragen und absetzen.
Mithilfe der Taxfix-App kannst du bspw. unkompliziert Ausgaben für
- Bewerbungsfotos
- Porto
- Fahrten zum Arbeitsamt
- Zeugnis-Beglaubigungen
als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Wenn du erst im Folgejahr wieder eine Stelle findest, kannst du die Werbungskosten mit dem VerlustvortragMit dem Verlustvortrag können Verluste aus einem Steuerjahr in die Folgejahre übertragen werden. Dadurch kann das zu versteuernde Einkommen für zukünftige Jahre gemindert werden. Im Ergebnis müssen in diesen Folgejahren …
Weiterlesen im nächsten Jahr absetzen.
Übersteigen deine Kosten deine Einnahmen, kannst du auf diese Weise dein Minus im Folgejahr gegenrechnen.
Solltest du auch da noch keine steuerpflichtigen Einkünfte haben, verschieben sich deine Verluste (oder „negativen Einkünfte“) ins übernächste Jahr. Für den Verlustvortrag kreuzt du auf dem Mantelbogen der Steuererklärung oben „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ an. Bei der elektronischen Version mit Elster wird das Häkchen automatisch gesetzt, wenn du deine Einträge gemacht hast und das Minus ersichtlich ist.
FAQ: Arbeitslosigkeit und Steuererklärung
Wie wird Arbeitslosengeld 1 besteuert?
Arbeitslosengeld 1 unterliegt nicht der Einkommensteuer. Damit zahlen Empfangende darauf keine Steuern. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den persönlichen Steuersatz. Dieser wird herangezogen, um die individuelle Steuerlast zu berechnen und erhöht sich mit steigendem Einkommen.Der Progressionsvorbehalt bedeutet, dass gewisse Einnahmen deinen individuellen Steuersatz erhöhen, obwohl beispielsweise die Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld selbst nicht besteuert werden.
Hast du im betreffenden Jahr beispielsweise noch Einkommen aus einer Anstellung erhalten, wird dieses dadurch höher besteuert, als wenn du kein Arbeitslosengeld oder eine andere Lohnersatzleistung bekommen hättest.
Ein Beispiel findest du unter „Warum muss ich ALG 1 in die Steuererklärung eintragen?“
Welche Steuerklasse ist die richtige, wenn eine*r arbeitslos ist?
Auch bei Arbeitslosigkeit entscheidet der Familienstand über die Steuerklasse. Bist du ledig, ist Steuerklasse I die richtige, Alleinerziehende können den Wechsel in Steuerklasse 2 beantragen und für gemeinsam Veranlagte (bspw. Verheiratete) kommen die Steuerklassen IV, III + V oder IV mit Faktor infrage. Steuerklasse 6 ist bei Personen, die arbeitslos sind, in der Regel ausgeschlossen.
Mehr zu den Steuerklassen und welche die richtige für dich ist, findest du in unserem Ratgeberbeitrag.
Wann lohnt sich eine Steuererklärung für Arbeitslose?
Erhältst du Arbeitslosengeld 1, bist du grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Grund hierfür: es kann durchaus eine Nachzahlung vom Finanzamt gefordert werden.
In diesen beiden Fällen ist eine geringere Steuerlast und eine Rückerstattung jedoch durchaus möglich:
Fall 1: Du hast einen großen Teil des Jahres gearbeitet und auf diese Einnahmen wahrscheinlich Lohnsteuer gezahlt. Dann kannst du diese Einkünfte durch Werbungskosten und andere absetzbare Ausgaben senken. Unter diesen Voraussetzungen kann eine Steuererklärung also durchaus zu einem positiven Ergebnis führen – starte sie also jetzt mit Taxfix.
Fall 2: Du bist verheiratet, ihr habt die Steuerklasse IV und dein*e Partner*in ist erwerbstätig. Dann ist eine Steuererstattung relativ wahrscheinlich. In der Regel hat der erwerbstätige Eheteil im Jahresverlauf nämlich zu viel Lohnsteuer gezahlt.
Ist abzusehen, dass eine*r in der gemeinsamen Veranlagung arbeitslos wird, solltet ihr schnellstmöglich einen Steuerklassenwechsel in Betracht ziehen. Die Kombination III / V ist dann in der Regel die beste Wahl.