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Oder-Konto: Was du über das Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsrecht wissen musst

Ein gemeinsames Konto kann im Alltag vieles erleichtern – gerade für Paare , Wohngemeinschaften oder Familien . Doch wer ein Oder-Konto eröffnet, sollte wissen: Es bringt Vorteile, aber auch rechtliche Risiken mit sich. Wir erklären dir, wie es funktioniert, was passiert, wenn einer der Kontoinhaber stirbt – und worin der Unterschied zum Und-Konto liegt.

Was ist ein Oder-Konto?

Ein Oder-Konto ist eine Form des Gemeinschaftskontos, das auf zwei oder mehr Personen läuft. Der zentrale Punkt: Jede*r Kontoinhaber*in kann alleine über das Konto verfügen – also Überweisungen tätigen, Lastschriften einreichen oder das Konto belasten.

Der Name leitet sich vom „Oder“ im Kontonamen ab: „Max Mustermann oder Erika Musterfrau“.

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Welche Vorteile bietet ein Oder-Konto?

Das Oder-Konto ist in vielen Lebenssituationen praktisch – zum Beispiel in Partnerschaften, Wohngemeinschaften oder bei gemeinsam verwalteten Haushaltskassen.

Vorteile auf einen Blick:

  • Volle Verfügbarkeit für alle Inhaber:innen – keine Rücksprache nötig

  • Schneller Zahlungsverkehr im Alltag

  • Gemeinsame Übersicht über Ausgaben (z. B. Miete, Einkäufe, Versicherungen)

  • Für Banken: einfache Einrichtung und beliebter Standard

Auch für Steuerliche Zwecke, etwa beim gemeinsamen Haushalt, kann ein gemeinsames Konto die Nachvollziehbarkeit erleichtern – zum Beispiel bei haushaltsnahen Dienstleistungen .

Welche Nachteile hat ein Oder-Konto?

Ein Oder-Konto kann schnell zu Streit führen – vor allem, wenn keine klare Vereinbarung zwischen den Kontoinhaber:innen besteht. Rechtlich betrachtet gilt: Jede Person darf allein über das gesamte Guthaben verfügen.

Mögliche Nachteile:

  • Missbrauchsrisiko: ein:e Kontoinhaber:in kann das Konto leer räumen

  • Bei Trennung oder Streitigkeiten wird es kompliziert – das Konto kann nicht einfach gesperrt werden

  • Bei Pfändungen eines Inhabers kann das gesamte Konto betroffen sein

  • Im Erbfall entstehen oft rechtliche Unsicherheiten (mehr dazu unten)

Unser Tipp: Vereinbart schriftlich, wem welche Anteile gehören – das hilft im Streitfall und beim Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

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Was ist der Unterschied zum Und-Konto?

Beim Und-Konto („Max Mustermann und Erika Musterfrau“) gilt: Alle Kontoinhaber:innen müssen gemeinsam handeln. Keine Transaktion ohne Zustimmung aller.

Unterschiede im Überblick:

Merkmal

Oder-Konto

Und-Konto

Verfügungsgewalt

Jede:r alleine

Nur gemeinsam

Nutzung im Alltag

Einfach und flexibel

Komplizierter, dafür sicherer

Sicherheit

Missbrauchsrisiko höher

Schutz vor Alleinverfügungen

Beliebt bei

Paaren, WGs, Haushaltsgemeinschaften

Erbengemeinschaften, Treuhandverhältnisse


Was passiert im Todesfall eines Kontoinhabers?

Beim Tod eines Kontoinhabers wird ein Oder-Konto zum Zankapfel, wenn nichts geregelt ist.

Rechtslage:

  • Das Konto bleibt weiterhin voll verfügbar – auch für den/die überlebenden Inhaber:in.

  • Die Erb:innen des/der Verstorbenen haben Anspruch auf den Anteil, der der verstorbenen Person gehörte.

  • Problematisch: Die Bank kennt meist nicht, wer welchen Anteil am Guthaben hatte.

Daher gilt: Je klarer vorab geregelt ist, wem welcher Teil gehört, desto einfacher die Abwicklung im Erbfall

FAQ: Häufige Fragen zum Oder-Konto

Kann ein Und-Konto in ein Oder-Konto umgewandelt werden?

Ja, das ist grundsätzlich möglich – aber nur mit Zustimmung aller Beteiligten. Die Bank benötigt meist eine schriftliche Vereinbarung beider Kontoinhaber:innen.

Kann ein Kontoinhaber das Oder-Konto allein kündigen?

Nicht ohne Weiteres. Die Kündigung erfordert in der Regel die Zustimmung aller Inhaber:innen, auch wenn jede Person über das Konto verfügen darf. Ausnahme: Einzelvollmacht mit entsprechender Bankregelung.

Wie wirkt sich ein Gemeinschaftskonto auf die SCHUFA aus?

Ein Gemeinschaftskonto an sich taucht nicht direkt in der SCHUFA auf, es sei denn, es wird überzogen oder führt zu negativen Merkmalen (z. B. Mahnungen). Dann wirkt sich das ggf. auf alle Kontoinhaber:innen aus.


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