Veranlagungszeitraum in der Steuererklärung: Was er bedeutet und worauf du achten solltest

Der Begriff Veranlagungszeitraum klingt erst einmal trocken – doch er ist entscheidend für deine Steuererklärung. Denn er legt fest, für welchen Zeitraum deine Einkünfte und Ausgaben vom Finanzamt berücksichtigt werden. In den meisten Fällen ist damit schlicht das Kalenderjahr gemeint. Aber es gibt Ausnahmen, bei denen genaues Hinschauen gefragt ist. In diesem Artikel erklären wir dir, was genau hinter dem Veranlagungszeitraum steckt, wann Ausnahmen gelten und was das für deine Steuererklärung bedeutet.


Was ist der Veranlagungszeitraum?

Der Veranlagungszeitraum ist der Zeitraum, für den du deine Steuererklärung abgibst – also der Zeitraum, in dem deine steuerlich relevanten Einkünfte und Ausgaben angefallen sind. In Deutschland entspricht dieser Zeitraum in der Regel dem Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Innerhalb dieses Rahmens gibst du alle relevanten Angaben in deiner Steuererklärung an. Dazu zählen zum Beispiel:

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Warum ist der Veranlagungszeitraum für dich wichtig?

Deine Steuerpflicht wird immer für einen bestimmten Veranlagungszeitraum berechnet. Das bedeutet: Alles, was du in diesem Zeitraum verdienst oder absetzt, beeinflusst direkt deine Steuerlast.

Auch persönliche Ereignisse wie Heirat, die Geburt eines Kindes oder ein Jobwechsel innerhalb des Jahres spielen hier eine Rolle. Sie wirken sich steuerlich jedoch immer nur für den jeweiligen Veranlagungszeitraum aus – also meist für das aktuelle Kalenderjahr.

Wie lange dauert ein Veranlagungszeitraum?

Der klassische Veranlagungszeitraum umfasst 12 Monate – also ein ganzes Kalenderjahr. Doch es gibt Ausnahmen, bei denen sich dieser Zeitraum verkürzen oder verschieben kann. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich dein steuerlicher Status innerhalb des Jahres ändert.

Typische Ausnahmen:

  • Zuzug oder Wegzug aus Deutschland: Wirst du erst im Laufe des Jahres in Deutschland steuerpflichtig oder ziehst ins Ausland, gilt nur der Zeitraum deiner Steuerpflicht.

  • Tod eines Steuerpflichtigen: In diesem Fall endet der Veranlagungszeitraum am Todestag.

  • Wechsel der Steuerpflicht (z. B. von unbeschränkt zu beschränkt ): Auch dann wird der Veranlagungszeitraum entsprechend angepasst.

  • Besonderheiten in der Land- und Forstwirtschaft: Hier kann ein abweichendes Wirtschaftsjahr zum Tragen kommen.

Trotz eines abweichenden Veranlagungszeitraums gilt in der Regel der 31. Juli des Folgejahres als Abgabefrist (wider ab 2024)– oder der 28./29. Februar des übernächsten Jahres, wenn ein Steuerberater deine Erklärung übernimmt.

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