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Vorsorgeaufwendungen: Welche Kosten du steuerlich absetzen kannst

Vorsorgeaufwendungen sind finanzielle Ausgaben, die dich gegen verschiedene Lebensrisiken absichern und deine Altersvorsorge stärken. In Deutschland kannst du viele dieser Kosten als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen. Das reduziert dein zu versteuerndes Einkommen und senkt somit deine Steuerlast.

Welche Ausgaben gehören zu den Vorsorgeaufwendungen?

Vorsorgeaufwendungen lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen:

Altersvorsorgeaufwendungen:

  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung: Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern, freiwillige Zahlungen und Beiträge für Selbstständige.
  • Rürup-Rente (Basisrente): Staatlich geförderte private Altersvorsorge.
  • Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen: Zum Beispiel für Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen:

  • Kranken- und Pflegeversicherung : Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Arbeitslosenversicherung : Absicherung bei Jobverlust.
  • Unfall- und Haftpflichtversicherungen: Schutz vor finanziellen Risiken durch Unfälle oder Schadensfälle.
  • Risikolebensversicherung: Absicherung von Hinterbliebenen durch Todesfallleistungen.

Vorsorgeaufwendungen trägst du in die Anlage Vorsorge Vorsorgeaufwand ein. Wie das genau funktioniert, erfährst du hier .

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Kannst du die Rürup-Rente absetzen?

Ja! Beiträge zur Rürup-Rente sind steuerlich absetzbar. Seit 2023 kannst du 100 % deiner eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben ansetzen. Für das Jahr 2025 beträgt der maximale absetzbare Betrag 29.344 € für Alleinstehende und 58.688 € für Ehepaare.

Besonders für Selbstständige und Freiberufler ist diese Form der Altersvorsorge interessant. Beachte jedoch: Die Rürup-Rente ist nicht vererbbar, nicht übertragbar und nicht kündbar.


Kannst du deine Krankenversicherung absetzen?

Ja, deine Basiskranken- und Pflegeversicherung ist in voller Höhe steuerlich absetzbar – unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat versichert bist. Zusatzleistungen (z. B. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer) sind hingegen nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen anrechenbar.

Für gesetzlich Versicherte gilt: Dein Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung mindert den absetzbaren Betrag, da nur dein tatsächlich gezahlter Anteil berücksichtigt wird.

Mehr dazu in diesem Artikel .

Was gilt bei Prämien und Bonuszahlungen?

Viele Krankenkassen belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten mit Prämien oder Bonusprogrammen, z. B. für Vorsorgeuntersuchungen oder Sportaktivitäten. Diese Erstattungen können deine steuerlich absetzbaren Krankenversicherungsbeiträge reduzieren. Achte darauf, diese korrekt in deiner Steuererklärung anzugeben!

Was gilt für Versicherungen deiner Kinder?

Falls du die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung für dein unterhaltsberechtigtes Kind übernimmst, kannst du diese in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen. Das gilt unabhängig davon, ob dein Kind gesetzlich oder privat versichert ist.

Gut zu wissen: Kindergeld oder andere Familienleistungen haben keinen Einfluss auf den steuerlichen Abzug.

Häufige Fragen zu Vorsorgeaufwendungen

Kannst du deine private Krankenversicherung absetzen?

Ja! Die Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflegeversicherung sind vollständig steuerlich absetzbar. Zusatzleistungen hingegen nur begrenzt.

Gibt es Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen?

Ja, für sonstige Vorsorgeaufwendungen gelten diese Höchstgrenzen:

  • 1.900 € pro Jahr für Arbeitnehmer, die steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten.
  • 2.800 € pro Jahr für Selbstständige oder Arbeitnehmer ohne steuerfreie Zuschüsse.

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Rürup-Rente haben hingegen höhere Abzugsgrenzen.

Was passiert, wenn deine Vorsorgeaufwendungen den Höchstbetrag überschreiten?

Wenn deine Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung die Höchstgrenzen übersteigen, kannst du sie dennoch in voller Höhe absetzen. Andere Versicherungen wie Unfall- oder Haftpflichtversicherungen können dann aber nicht mehr zusätzlich geltend gemacht werden.

Unser Tipp: Maximiere deine Steuererstattung, indem du alle absetzbaren Vorsorgeaufwendungen in deiner Steuererklärung angibst. Starte jetzt mit Taxfix und hol dir dein Geld zurück!


Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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