Energiepauschale: Ob & Wann Du die 200 bzw. 300 Euro bekommst
Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro bzw. 200 Euro (Studierende und Azubis) im Jahr 2022/2023 bedeutet Entlastung – für fast alle. Wann der dringend erwartete Teil des Energieentlastungspaketes kommt, ob du auf dieses Geld Steuern zahlen musst & wie du sie als Studierende*r erhältst, beschreiben wir in diesem Artikel.
Tipp
Für Student*innen: Informationen dazu, wie du als Studierende*r und Fach- bzw. Berufsschüler*in die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro erhältst, findest du weiter unten!
Energiepauschale 2022: Warum es sie gibt
Heizen, Einkaufen, Tanken – alles wird im Jahr 2022 teurer. Deshalb ist die Bundesregierung gefragt, Entlastung zu schaffen. Das tut sie durch die 300 Euro Energiepauschale (genau genommen „Energiepreispauschale“ (EPP)), die Teil des Steuerentlastungsgesetzes 2022 ist.
Sie soll Belastungen aus gesteigerten Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit abfedern, die wegen höherer Spritpreise infolge des Kriegs in der Ukraine und der Inflation entstanden sind. Weil Rentner*innen und Empfänger*innen von Versorgungsbezügen (insbesondere Beamtenpensionäre) für ihr Einkommen keine Fahrten mehr zurücklegen müssen und wegen der Rentenerhöhung 2022, steht die Pauschale ihnen nicht zu.
Wie du die Energiepauschale als Rentner*in trotzdem bekommst, erklären wir gleich.
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Energiepreispauschale: Wann kommt sie?
44 Millionen Menschen stehen die 300 Euro zu. Der Anspruch auf die Energiepreispauschale entsteht am 1. September 2022. Die meisten Arbeitnehmer*innen erhalten diese mit dem Septembergehalt über den Arbeitgeber. In einigen Fällen kann die Auszahlung jedoch auch später erfolgen oder du holst dir die Finanzspritze sogar erst über die Steuererklärung. Mehr dazu findest du in den FAQ.
Wer hat Anspruch auf die 300 Euro-Energiepauschale?
Die 300 Euro Entlastung erhalten alle Personen, die während des Jahres 2022 zumindest für einen Teil des Jahres in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) und Einkünfte aus bestimmten Einkunftsarten beziehen. Darunter fallen einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmende in Steuerklasse 1–5, also auch Minijobber und kurzfristig Beschäftigte.
Gewerbetreibende, Selbstständige und Land- und Forstwirte erhalten die Energiepreispauschale ebenfalls, wenn sie alle Anforderungen im Jahr 2022 erfüllen.
Auch wenn der 01. September 2022 der Tag für die Entstehung des Anspruchs ist, ist entscheidend, dass die Voraussetzungen irgendwann im Jahr 2022 erfüllt wurden oder werden.
Welche Voraussetzungen gibt es bei der Energiepreispauschale?
Um als Arbeitnehmer die Energiepauschale zu erhalten, zählt vor allem, wie du angestellt bist. Genauer listet das Bundesfinanzministerium die Empfangenden auf der Detailseite zur Energiepreispauschale auf. Über das „erste Dienstverhältnis“ haben die folgenden Gruppen einen Anspruch:
- „Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten
- Vorstände und Geschäftsführer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit,
kurzfristig und geringfügig Beschäftigte („Minijobber“) sowie Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, unabhängig von der Art des Lohnsteuerabzugs (pauschale Lohnsteuer oder individuelle Lohnsteuer) - Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit
- Personen, die ein Wertguthaben bei der DRV Bund entsparen
- Freiwillige im Sinne des § 2 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) und Freiwillige im Sinne des § 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)
- Arbeitnehmer, die steuerpflichtige oder steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers erhalten (z. B. nach § 20 Mutterschutzgesetz)
- im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Grenzpendler und Grenzgänger,
Personen, die ausschließlich steuerfreien Arbeitslohn beziehen (z. B. ehrenamtlich tätige Übungsleiter oder Betreuer) - Werkstudenten und Studenten im entgeltlichen Praktikum
- Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind
- Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen ([Saison-]Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Transferkurzarbeitergeld etc.); siehe § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz (nicht anspruchsberechtigt sind Empfänger von Arbeitslosengeld I, weil kein Dienstverhältnis besteht).“
Bei geringfügig Beschäftigten (Minijobbern) wird die EPP nur von diesem Arbeitgeber ausgezahlt, wenn es sich bei dem Job um das erste Dienstverhältnis handelt. Der*Die Arbeitnehmer*in muss dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Wer neben seinem Hauptjob noch einen Minijob ausübt, erhält die EPP einmalig über die Gehaltsabrechnung des Hauptarbeitgebers ausgezahlt.
300 Euro Energiepauschale brutto oder netto?
Die 300 Euro sind der Bruttobetrag, sie unterliegen dem persönlichen Steuersatz. So kann es sein, dass du im schlechtesten Fall nur etwas mehr als die Hälfte dieses Betrags wirklich auf dein Konto bekommst – Stichwort Spitzen- bzw. Reichensteuersatz. Nur in wenigen Fällen bleiben netto wirklich 300 Euro übrig.
Eine solche Ausnahme besteht, wenn du einem pauschal besteuerten Minijob nachgehst. In diesem Fall erhältst du die vollen 300 Euro. Mit den kompletten 300 Euro können auch die rechnen, deren zu versteuerndes Einkommen bei unter 10.908 Euro im Jahr 2022 liegt. So hoch fällt der Grundfreibetrag aus.
Zur Erinnerung
Die Zahlung wandert über deinen Arbeitgeber mit dem Gehalt für September auf dein Konto und unterliegt als sonstiger Bezug dem Lohnsteuerabzug. Sollte dies nicht der Fall sein, findest du in den FAQ wahrscheinlich den Grund dafür und wie du die 300 Euro Energiepauschale dennoch erhältst.
Energiepauschale für Studierende: Wie komme ich an die 200 Euro?
Später als bei den anderen empfangenden Gruppen hat sich die Bundesregierung dann doch dazu entschieden, dass Studierende ebenfalls von der Energiepreispauschale (EPP) profitieren sollen.
Bis sie dann kommuniziert hat, wie die Auszahlung tatsächlich stattfinden soll, verging nochmals einige Zeit.
Voraussichtlich ab dem 15. März kannst du sie nun als Studierende*r, Fachschüler*in oder Berufsschüler*in auf einer eigenen Plattform beantragen. Die häufigsten Fragen und Antworten:
Wer ist antragsberechtigt?
Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren, können die Energiepreispauschale beantragen. Dies umfasst auch Promotionsstudierende, Studierende in einem dualen Studium, Teilzeitstudierende oder Studierende in einem Urlaubssemester. Nicht antragsberechtigt sind Gasthörende.
Bekommen BAföG-Beziehende die Einmalzahlung automatisch?
Nein, auch BAföG-Empfänger*innen müssen die Einmalzahlung beantragen. Die Energiepauschale für Studierende wird nicht automatisch ausgezahlt.
Was passiert bei einer Exmatrikulation oder Abschluss der Ausbildung?
Nur wer zum Stichtag 01.12.2022 immatrikuliert oder an einer Ausbildungsstätte angemeldet war, kann die EPP für Studierende/Schüler*innen erhalten. Eine Exmatrikulation nach dem Stichtag ändert daran nichts.
Gilt die Regelung auch für Fach- und Berufsschüler*innen?
Ja, auch Fachschüler*innen sowie Berufsfachschüler*innen in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses können die 200 Euro beantragen, wenn sie zum Stichtag an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet sind.
Was ist mit erwerbstätigen Studierenden, die die Energiepauschale bereits erhalten haben?
Auch wenn du erwerbstätig bist, studierst und die Energiepauschale von 300 Euro für Arbeitnehmende bereits erhalten hast, kannst du die Einmalzahlung von 200 Euro beantragen, solange du zum Stichtag an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert warst.
Wird die Energiepreispauschale (EPP) für Studierende und Fach-/Berufsschüler*innen besteuert?
Nein, die Studierenden-Energiepauschale musst du nicht versteuern.
Haben ausländische Studierende Anspruch auf die Einmalzahlung?
Ja, auch ausländische Studierende können die Einmalzahlung beantragen, wenn sie zum Stichtag ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hatten und zu diesem Zeitpunkt an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Eine einsemestrige Aufenthaltsdauer reicht als Nachweis für den gewöhnlichen Aufenthalt aus.
Wie kann man die Einmalzahlung beantragen und welche Schritte müssen dafür erledigt werden?
Zusammengefasst – das brauchst du:
- BundID-Konto
- Entweder Personalausweis mit Online-Funktion, PIN von deiner Ausbildungsstätte (mehr dazu gleich) oder ELSTER-Zertifikat
- App, um Ausweisdokumente zu scannen wie „AusweisApp2“
- Code von deiner Ausbildungsstätte (Hochschule, Uni, Fachhochschule, Berufsschule, etc.)
- die Plattform einmalzahlung200.de
Im Detail – so gehst du vor, um die 200 Euro EPP zu erhalten:
Um die Einmalzahlung von 200 Euro zu beantragen, kannst du einige Schritte vorab erledigen, um das Antragsverfahren zu beschleunigen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) empfiehlt, die notwendigen Schritte bereits vor dem Start der Antragstellung zu erledigen. Hierfür wurde die Onlineplattform einmalzahlung200.de entwickelt, auf der du den Antrag ab dem 15. März stellen kannst.
- BundID Konto einrichten:
Hierfür brauchst du entweder einen Personalausweis mit Online-Funktion (eID) oder ein Elster-Zertifikat. Letzteres müsstest du beantragen, auf den Brief in der Post warten und es dann noch aktivieren. Beim Perso wird eine App benötigt, um die Ausweisdokumente auslesen zu lassen, zum Beispiel die „AusweisApp2“. Halte auch deinen Code parat, den du im Zusammenhang mit deinem Personalausweis bekommen hast. - Code von deiner Hochschule bekommen:
Den Code, der für die Studierenden-Energiepreispauschale wichtig ist, stellt die Hochschule oder Ausbildungsstätte bereit. Du solltest den Code also erhalten, ohne dass du ihn anfordern musst.
Achtung
Doch womöglich brauchst du weder ELSTER-Zertifikat noch Online-Funktion des Persos: Manche Hochschulen verschicken neben dem Zugangscode auch eine PIN, mit der du dich anmelden kannst. Die Hochschule muss dafür allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen und hat dadurch tendenziell mehr Arbeit. Es ist deshalb nicht garantiert, dass auch deine Hochschule diese Möglichkeit anbietet – vielleicht gehörst du ja zu den Glücklichen!
3. Antragsformular aufrufen und ausfüllen:
Erst mit diesem Code kannst du als Studierende*r, Auszubildende*r und Fachschüler*in das Antragsformular auf der Website aufrufen.
4. Abwarten und Konto checken:
Wenn der Antrag genehmigt wird, erhältst du eine Bestätigung per E-Mail. Die Einmalzahlung wird dann auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
Energiepauschale und Rente: So bekommst du auch als Rentner*in die 300 Euro
Wieso bekommen Rentner*innen die EPP nicht? Die Bundesregierung argumentiert mit der Rentenerhöhung 2022 gegen die Zahlung an Rentenbeziehende. Außerdem führt sie die Tatsache ins Feld, dass nur berufsbedingte Fahrtkosten ausgeglichen werden.
Jedoch ist die 300 Euro-Pauschale unter anderem für die vorgesehen, die Einnahmen aus Gewerbe, Selbstständigkeit oder einer der oben genannten Anstellungen haben. Das bedeutet: Hast du einen Minijob (450-Euro-Job) oder bist selbstständig tätig, bekommst du in der Regel auch die 300 Euro Energiepreispauschale.
Du kannst also (für einen begrenzten Zeitraum) einen Minijob suchen, um die EPP zu erhalten.
Das muss nicht unbedingt bei einem Unternehmen sein, sondern auch Minijobs in Privathaushalten zählen dazu. Minijobs im Privathaushalt können einfach über das „Haushaltsscheckverfahren“ angemeldet werden.
Bitte beachte dabei
Es muss sich um ein Beschäftigungsverhältnis handeln, eine Gefälligkeitsleistung reicht nicht als Grundlage. In der Tabelle kannst du den Unterschied zwischen diesen beiden Formen der Anstellung erkennen.
Gefälligkeitsleistung | Beschäftigungsverhältnis |
---|---|
Hilfeleistung | Gelderwerb als Ziel der Zusammenarbeit |
immer spezielle Beziehung zwischen anstellender und angestellter Person (Freund*in, Familie, Nachbar*in) | keine besondere Beziehung notwendig |
ohne Arbeitsvertrag | mit Arbeitsvertrag |
ohne Weisungsbindung | weisungsgebunden |
angestellte Person bestimmt über die aufgewendete Zeit | anstellende Person legt Zeit fest |
entweder: keine Vergütung erwartet, Gegenleistung von anstellender Person bestimmt //oder: Entschädigung durch angemessenes Geschenk. Höhe nur als Entschädigung, darf Aufwand nicht übersteigen | entweder: Vergütung im Voraus abgemacht //oder: Form der Vergütung wird von beiden Parteien verhandelt |
keine wirtschaftliche Abhängigkeit | wirtschaftlich abhängig |
üblicherweise einmalig | üblicherweise wiederholend |
Energiepauschale 2022: Großer Aufwand, kleine Entlastung?
Das Energie-Entlastungspaket der Ampel-Koalition bedeutet in Zeiten drastischer Preissteigerungen eine kleine Erleichterung für den Geldbeutel. Durch die Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz ist die Entlastung netto jedoch kleiner.
Womöglich musst du dir die EPP als Arbeitnehmer*in auch über die Steuererklärung für das Steuerjahr holen. Ob das der Fall ist, prüfst du in zwei Schritten:
- Du stellst fest, ob dein Septembergehalt wegen der Energiepauschale höher ausgefallen ist.
- Dies ist nicht der Fall oder du hattest nur in einem anderen Monat des Jahres 2022 ein Anstellungsverhältnis? Dann wirf einen Blick in die Voraussetzungen bzw. berechtigten Gruppen. Diese haben wir oben dargestellt.
Erfüllst du die Voraussetzungen, kannst du dir die Energiepreispauschale über deine Steuererklärung für das Jahr 2022 holen.
Taxfix für die Steuererklärung
Deine Steuererklärung kannst du bequem und korrekt mit Taxfix abgeben. Du erledigst das leicht verständliche Frage-Antwort-Verfahren in durchschnittlich unter einer halben Stunde. Anschließend rechnet das Finanzamt die 300 Euro-Brutto-Entlastung in dein Steuerergebnis mit ein, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
Zwei Punkte zu Taxfix:
- Die App bzw. Browser-Anwendung ist bis zu dem Moment, in dem du dein voraussichtliches Steuerergebnis siehst, komplett kostenlos.
Reichst du deine Steuererklärung mit Taxfix ein, rufen wir für das Übermitteln über die sichere Elster-Schnittstelle eine Gebühr auf. Auf der Seite der Taxfix-Kosten findest du die aktuellen Preise.
- Mit unseren Steuerexpert*innen sorgen wir dafür, dass du eine korrekte Steuererklärung abgibst. Wir stellen die Fragen dementsprechend eindeutig und weisen dich auf mögliche Unstimmigkeiten hin. Die App enthält zudem immer die aktuellen Freibeträge, Pauschalen und Co.
FAQ: Energiepreispauschale 2022
In welchem Fall bekomme ich die Energiepauschale nicht im September 2022?
In manchen Fällen kommt die 300 Euro-Pauschale nicht mit dem Gehalt für September 2022 vom Arbeitgeber. Mögliche Gründe können sein:
- Du beziehst nur Renteneinkünfte (mehr dazu findest du im Abschnitt „Energiepauschale und Rente: So bekommst du auch als Rentner*in die 300 Euro“)
- Du hast kein Dienstverhältnis am 01.09.2022
- Du bist nur kurzfristig beschäftigt
- Deine Anstellung gilt als Aushilfskraft in Land- und Forstwirtschaft
- Es handelt sich nicht um einen inländischen Arbeitgeber. Beispiel: du bist Grenzpendler*in
- Die Lohnsteuer-Anmeldung findet seltener als einmal im Quartal statt
- Wie komme ich nachträglich an die 300 Euro-Energiepauschale?
- Du gibst eine Steuererklärung ab. So zeigst du dem Finanzamt an, dass die EPP nicht ausgezahlt wurde. Das Finanzamt berücksichtigt die Pauschale dann automatisch in der Berechnung deines Steuerergebnisses.
Mit Taxfix gibst du die Steuererklärung einfach und korrekt ab. Per App oder im Browser gelangst du in unter einer halben Stunde zu deiner voraussichtlichen Steuererstattung. Dafür beantwortest du leicht verständliche Fragen zu deiner Steuersituation.
Reichst du deine Steuererklärung mit Taxfix ein, rufen wir für das Übermitteln über die sichere Elster-Schnittstelle eine Gebühr auf. Auf der Seite der Taxfix-Kosten findest du die aktuellen Preise.
Erhalten die Energiepauschale auch Student*innen?
Nein – es sei denn, du gehst während des Studiums einer Arbeit nach. Bist du als Minijobber*in, Werkstudent*in oder in einem bezahlten Praktikum angestellt, hast du auch als Studierende*r Anspruch auf den 300-Euro-Bonus aus dem Entlastungspaket 2022.
Wer finanzielle Unterstützung aus dem Entlastungspaket erhält, haben wir unter „Welche Voraussetzungen gibt es bei der Energiepreispauschale?“ festgehalten.
Diese Gruppen sind deshalb berechtigt, weil sie üblicherweise Fahrtkosten für die „Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen“ haben.
Bekomme ich als Gewerbetreibende*r oder Selbstständige*r die Energiepauschale auch ausgezahlt?
Nein, in den allermeisten Fällen nicht. Stattdessen wird nach verschiedenen Szenarien unterschieden.
- Fall 1: Der Betrag wird mit der Einkommensteuer-Vorauszahlung verrechnet. Hier senkt die Energiepreispauschale also den Betrag, den du für das dritte Quartal 2022 vorauszahlen musst.
- Fall 2: Leistest du wegen geringem Verdienst keine Einkommensteuer-Vorauszahlung, wird die EPP erst bei der Steuererklärung 2022 berücksichtigt.
- Fall 3: Liegt deine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer für das dritte Quartal bei unter 300 Euro, leistest du in diesem Quartal gar keine Vorauszahlung. Der Teil, der von der EPP noch übrig bleibt, wird in der Steuererklärung 2022 vom Finanzamt mit verrechnet.
Ausnahme: Bist du gleichzeitig angestellt und selbstständig (hast du also ein Nebengewerbe), bekommst du die 300 Euro über die Lohnabrechnung deiner Anstellung.
Disclaimer
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