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Differenzbesteuerung: Regeln, Berechnung und Beispiele einfach erklärt

Die Differenzbesteuerung spielt eine wichtige Rolle für Händler, die mit gebrauchten Waren, Antiquitäten oder Sammlerstücken handeln. Sie sorgt dafür, dass Umsatzsteuer nur auf den Gewinn (die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis) berechnet wird – und nicht auf den gesamten Verkaufspreis. In diesem Artikel erfährst du, wann du die Differenzbesteuerung anwenden darfst, wie du sie berechnest und was du dabei beachten musst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Differenzbesteuerung ist in § 25a Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt.

  • Sie gilt für den Handel mit gebrauchten Waren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsstücken.

  • Du darfst sie nur anwenden, wenn du die Ware ohne Vorsteuerabzug gekauft hast (z. B. von Privatpersonen).

  • Umsatzsteuer wird nur auf die Marge (Differenz) berechnet, nicht auf den gesamten Verkaufspreis.

  • In Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

  • Sie ist optional, du kannst auch zur Regelbesteuerung wechseln.

Was ist Differenzbesteuerung und weshalb wurde sie eingeführt?

Die Differenzbesteuerung ist ein Sonderverfahren im Umsatzsteuerrecht. Sie wurde eingeführt, um eine Doppelbesteuerung beim Weiterverkauf von gebrauchten Gegenständen zu vermeiden.

Beispiel:
Ein Gebrauchtwarenhändler kauft ein Produkt von einer Privatperson. Diese Person hat beim Kauf bereits Umsatzsteuer gezahlt, kann sie aber nicht als Vorsteuer abziehen. Wenn der Händler die Ware weiterverkauft, würde sonst erneut Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis anfallen.

Die Differenzbesteuerung löst dieses Problem, indem sie nur die Handelsspanne (Verkaufspreis minus Einkaufspreis) besteuert.

Wer kann Differenzbesteuerung anwenden und unter welchen Voraussetzungen?

Die Differenzbesteuerung kannst du anwenden, wenn du als Wiederverkäufer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätig bist und bestimmte Bedingungen erfüllst.

Voraussetzungen ( § 25a UStG ):

  1. Du bist Unternehmer und handelst mit beweglichen, gebrauchten Gegenständen.

  2. Du hast die Ware ohne Vorsteuerabzug erworben – z. B. von Privatpersonen, Kleinunternehmern oder anderen Händlern, die ebenfalls differenzbesteuern.

  3. Die Ware wird im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiterverkauft.

  4. Du führst ordnungsgemäße Aufzeichnungen über Einkauf, Verkauf und Marge.

Typische Branchen:

  • Gebrauchtwagenhandel

  • Antiquitäten- und Kunsthandel

  • Elektronik-Secondhand-Shops

  • Schmuck- und Uhrenhandel

  • Wiederverkauf von Gebrauchtwaren im Online-Handel (z. B. eBay-Händler)

Welche Waren sind zulässig – Was fällt unter die Differenzbesteuerung und was ist ausgeschlossen?

Zulässige Waren:

  • Gebrauchte bewegliche Gegenstände

  • Antiquitäten, Kunstwerke und Sammlungsstücke

  • Fahrzeuge, Elektronik, Möbel, Schmuck

Nicht zulässig:

  • Neue Waren

  • Dienstleistungen

  • Gegenstände, die du mit Vorsteuerabzug gekauft hast

  • Edelmetalle und Rohstoffe

  • Grundstücke und Immobilien

Wenn du beim Einkauf Vorsteuer abziehen durftest, darfst du die Differenzbesteuerung nicht anwenden – in diesem Fall gilt die normale Regelbesteuerun

Wie wird die Umsatzsteuer bei Differenzbesteuerung berechnet – Einzel- vs. Gesamtdifferenz, Steuersatz?

Die Umsatzsteuer berechnet sich nur auf den Gewinn, also die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. Es gibt zwei Berechnungsarten:

1. Einzeldifferenz

Die Differenz wird für jedes verkaufte Stück einzeln berechnet.
Diese Methode ist der Regelfall und wird am häufigsten verwendet.

Beispiel:
Einkaufspreis: 1.000 €
Verkaufspreis: 1.500 €
Differenz: 500 €
→ Umsatzsteuer (19 %): 500 € × 19/119 = 79,83 €

2. Gesamtdifferenz

Hier wird die Umsatzsteuer auf die Gesamtdifferenz einer Periode (z. B. Monat) berechnet. Diese Methode darfst du nutzen, wenn du viele gleichartige Waren verkaufst (z. B. Gebrauchtbücher, CDs, Secondhand-Kleidung).

Steuersatz

Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt:

  • 19 % für die meisten Waren

7 % für bestimmte Kunstgegenstände und Sammlungsstücke ( § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG )

Welche Buchhaltungspflichten und Rechnungsanforderungen gelten bei Differenzbesteuerung?

Bei der Differenzbesteuerung gelten besondere Pflichten für Buchführung und Rechnungsstellung.

Rechnungspflichten:

  • Kein Ausweis der Umsatzsteuer (keine Angabe des Steuerbetrags oder -satzes)

  • Hinweis auf die Anwendung der Differenzbesteuerung, z. B.:
    „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung nach § 25a UStG – keine Umsatzsteuer ausweisbar“

Buchhaltungspflichten:

  • Gesonderte Aufzeichnungspflicht für Einkaufspreis, Verkaufspreis und Differenz

  • Nachweis über den Erwerb ohne Vorsteuerabzug (z. B. Ankaufbelege, Verträge)

  • Eintragung der Umsatzsteuer auf die Differenz in der Buchführung

Wenn du ein Buchhaltungsprogramm nutzt, kannst du die Differenzbesteuerung in der Regel als eigenes Steuerprofil oder Kontoart anlegen.

Wie funktioniert die Berechnung am Beispiel Auto?

Ein klassisches Beispiel ist der Gebrauchtwagenhandel.

Beispielrechnung:

Position

Betrag (€)

Einkaufspreis (brutto, ohne Vorsteuerabzug)

10.000

Verkaufspreis

12.000

Differenz (Marge)

2.000

Umsatzsteuer auf Differenz (19/119)

319,33

Netto-Marge

1.680,67

Abzuführende USt an das Finanzamt

319,33

Ergebnis:
Du führst nur auf die Marge von 2.000 € Umsatzsteuer ab, nicht auf den gesamten Verkaufspreis. Das reduziert deine Steuerlast erheblich.




FAQ zur Differenzbesteuerung

Nein. Die Differenzbesteuerung ist optional. Du kannst dich stattdessen auch für die Regelbesteuerung entscheiden, wenn du möchtest.

Wichtig ist, dass du dich einheitlich entscheidest, deine Wahl dokumentierst – und beachte:

Die Entscheidung für die Differenzbesteuerung ist für zwei Jahre bindend.

Du kannst freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln, indem du beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag stellst oder einfach beginnst, Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer zu schreiben. Ein Wechsel zurück zur Differenzbesteuerung ist jedoch frühestens nach Ablauf des Kalenderjahres möglich.


Nein. Bei der Differenzbesteuerung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Du musst jedoch den Hinweis „Differenzbesteuerung nach § 25a UStG“ auf der Rechnung angeben. Nur so erkennt das Finanzamt die Sonderregelung an.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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