Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch absetzen

Wer auf Jobsuche ist, muss oft zu Bewerbungsgesprächen reisen. Dabei entstehen Kosten, die du steuerlich als Werbungskosten geltend machen kannst – und das lohnt sich! Denn das deutsche Steuerrecht erlaubt die Absetzung von Ausgaben, die unmittelbar mit dem Bewerbungsprozess zusammenhängen.


Welche Reisekosten kannst du bei einem Vorstellungsgespräch absetzen?

Die Kosten für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen kannst du in deiner Steuererklärung absetzen. Dazu gehören:

Fahrtkosten

  • Privatfahrzeug: Nutzt du dein eigenes Auto, kannst du eine Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückfahrt ansetzen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Die tatsächlichen Kosten für Zug-, Bus- oder Flugtickets sind absetzbar.
  • Taxifahrten: Diese können ebenfalls geltend gemacht werden, wenn sie notwendig und angemessen sind. Sofern es sich um beruflich veranlasste Kosten handelt, ist die Notwendigkeit / Angemessenheit nicht mehr relevant

Verpflegungsmehraufwand

  • Abwesenheit von mehr als 8 Stunden: Hier kannst du eine Pauschale von 14 Euro pro Tag absetzen.
  • Abwesenheit von über 24 Stunden: Die Pauschale steigt auf 28 Euro.

Übernachtungskosten

  • Musst du übernachten, kannst du die tatsächlichen Kosten für das Hotel oder andere Übernachtungsmöglichkeiten absetzen.

Sonstige Reisekosten

  • Parkgebühren, Mautkosten oder Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln am Zielort kannst du ebenfalls angeben.

Unser Tipp: Mit der Taxfix Steuer-App kannst du diese und andere Werbungskosten ganz einfach angeben – ohne komplizierte Formulare und ohne Steuerwissen.



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Wie sieht es mit Verpflegungskosten auf dem Weg zum Gespräch aus?

Verpflegungskosten während der Reise kannst du als Verpflegungsmehraufwendungen absetzen. Die Pauschalen sind:

  • 14 Euro bei Abwesenheit von mehr als acht Stunden.
  • 28 Euro bei Abwesenheit von über 24 Stunden.
  • 14 Euro beim An- und Abreisetag 

Wichtig ist, die genaue Dauer der Abwesenheit zu dokumentieren.

FAQ: Deine wichtigsten Fragen zu Bewerbungskosten

Welche Fahrtkosten sind absetzbar?

Sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt sind steuerlich absetzbar. Bei Nutzung des eigenen PKWs gelten 0,30 Euro pro Kilometer, bei öffentlichen Verkehrsmitteln die tatsächlichen Ticketkosten.

Wie hoch dürfen die Reisekosten sein?

Es gibt keine festen Grenzen, aber die Kosten müssen nachgewiesen werden können. Luxuriöse Hotels oder teure Transportmittel könnten vom Finanzamt abgelehnt werden. Bewahre daher alle Belege gut auf.

Ist Kleidung für ein Vorstellungsgespräch steuerlich absetzbar?

Leider nein. Kleidung, die auch privat getragen werden kann, ist steuerlich nicht absetzbar. Nur typische Berufskleidung, wie Schutzkleidung, ist absetzbar.

Was ist bei einer Kostenerstattung durch den Arbeitgeber zu beachten?

Viele Unternehmen übernehmen Bewerbungskosten freiwillig. Unser Tipp:

  • Vorab klären: Frage, welche Kosten übernommen werden.
  • Schriftliche Vereinbarung: Gibt Sicherheit.
  • Belege aufbewahren: Alle Quittungen gut sammeln.

Mehr zu Bewerbungskosten gibt es in diesem Artikel

Wichtige Hinweise zur Steuererklärung

  • Werbungskostenpauschale: Das Finanzamt berücksichtigt automatisch 1.230 Euro. Wer höhere Kosten hat, sollte diese gesondert angeben.
  • Belege und Nachweise: Fahrtickets, Hotelrechnungen sind wichtig. 
  •  Mahlzeiten werden durch den Verpflegungsmehraufwand abgedeckt und können nicht separat abgesetzt werden
  • Bewerbungskostenbeleg: Erstelle eine Liste aller Bewerbungskosten und füge sie der Steuererklärung bei.

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