Erika Küspert
Veröffentlicht am: 03.04.2025
Aktualisiert am: 03.04.2025
Lesezeit: 5 Minuten
Nachtzuschläge und Steuern: Wann sie steuerfrei sind und wie du davon profitierst
Wer regelmäßig nachts arbeitet, bekommt oft mehr als nur den Grundlohn – sogenannte Nachtzuschläge. Doch was viele nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen sind diese Zuschläge steuerfrei. In diesem Artikel erfährst du, wann dir ein Nachtzuschlag zusteht, wie er steuerlich behandelt wird und welche Zuschläge du nicht versteuern musst. Besonders für Schichtarbeitende lohnt sich ein genauer Blick – denn mit dem richtigen Wissen holst du dir bares Geld zurück.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 03.04.2025
Aktualisiert am: 03.04.2025
Lesezeit: 5 Minuten
Ist der Nachtzuschlag steuerfrei?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen ist der Nachtzuschlag steuerfrei. Laut § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) kannst du für tatsächlich geleistete Nachtarbeit steuerfreie Zuschläge erhalten. Wichtig dabei:
- Die Arbeit findet zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr statt
- Der Zuschlag wird zusätzlich zum normalen Grundlohn gezahlt
- Der Grundlohn liegt bei maximal 50 Euro pro Stunde
- Nur tatsächlich geleistete Arbeitszeit zählt – reine Bereitschaft wird meist nicht anerkannt
Die steuerfreien Zuschläge sehen wie folgt aus:
- 25 % Zuschlag für Nachtarbeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr
- 40 % Zuschlag, wenn die Arbeit zwischen 0:00 Uhr und 4:00 Uhr stattfindet und vor 0:00 Uhr begonnen wurde
Achtung
Der steuerfreie Zuschlag darf den Grundlohn nicht übersteigen. Ist der Zuschlag höher, musst du den übersteigenden Teil versteuern.
Steuererklärung selbst erstellen
Ab 39,99 €
Kostenlos bis zur Berechnung der Erstattung, dann ab 39,99 € für die Übermittlung.
Verständliche Fragen
Plausibilitätsprüfung
Berechnung der voraussichtlichen Erstattung
Geld sparen und exklusive Vorteile sichern mit Taxfix+
Gemeinsam abgeben und 25% sparen (Paare zahlen zusammen ab nur 59,99€)
Mit Experten-Service machen lassen
Ab 99,99 €
Für 20% deiner Rückerstattung (Mindestgebühr 99,99 €, auch für Paare).
Zertifizierte, erfahrene, unabhängige Steuerberater*innen
Detaillierte Vorbereitung der Steuererklärung
Sicherer Dokumenten-Upload
Abgeben, bezahlen, entspannen.
Wann steht dir ein Nachtzuschlag zu?
Einen Nachtzuschlag bekommst du, wenn du in den späten Abend- oder Nachtstunden arbeitest. Das ist in der Regel der Zeitraum zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr. Gesetzlich wird laut § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vor allem die Zeit zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr als Nachtzeit definiert. In bestimmten Branchen – etwa im Bäckerhandwerk – kann dieser Zeitraum auch von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr gelten.
Hast du regelmäßig oder wiederholt Nachtdienste, besteht Anspruch auf einen Zuschlag oder Freizeitausgleich. Die genaue Regelung hängt meist vom Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder deinem Arbeitsvertrag ab.
Wie wird Nachtarbeit in der Steuer behandelt?
Zuschläge für Nachtarbeit sind steuerlich begünstigt – das heißt: steuerfrei, wenn die Voraussetzungen stimmen. Dazu zählt:
- Die Arbeit fällt in die Nachtzeit (20:00–6:00 Uhr)
- Der Zuschlag kommt zusätzlich zum Lohn
- Der Lohn liegt unter 50 Euro pro Stunde
- Die Arbeit wurde tatsächlich verrichtet (keine reine Rufbereitschaft)
Ein Beispiel:
Ein Pflegehelfer mit einem Stundenlohn von 20 Euro arbeitet von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Für diesen Nachtdienst erhält er einen Zuschlag von 25 %, also 5 Euro zusätzlich pro Stunde. Diese 5 Euro sind steuerfrei – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Unser Tipp: Steuererklärung noch nicht gemacht? Mit der Taxfix-App kannst du dir deine zu viel gezahlten Steuern ganz einfach zurückholen – auch rückwirkend. Jetzt kostenlos starten!
Wie hoch ist der Nachtzuschlag?
Die Höhe des Nachtzuschlags ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern ergibt sich meist aus dem Tarifvertrag, der betrieblichen Regelung oder deinem Arbeitsvertrag. Üblich sind:
- 25 % Zuschlag für Nachtarbeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr
- 40 % Zuschlag, wenn die Arbeit zwischen 0:00 Uhr und 4:00 Uhr liegt und vor Mitternacht begonnen wurde
In einigen Branchen wie Pflege, Produktion oder Logistik kann der Zuschlag auch höher ausfallen – je nach Arbeitsbelastung und Vereinbarung.
FAQ
Ist der Sonntagszuschlag steuerfrei?
Ja. Wenn du sonntags zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr arbeitest, ist ein Zuschlag von bis zu 50 % des Grundlohns steuerfrei – vorausgesetzt, der Lohn liegt bei maximal 50 Euro pro Stunde und die Arbeit wurde tatsächlich geleistet.
Ist der Feiertagszuschlag steuerfrei?
Auch hier gilt: Ja. An gesetzlichen Feiertagen sind bis zu 125 % des Grundlohns steuerfrei. An besonderen Feiertagen – wie dem 1. Mai, 25. Dezember oder Neujahr – sogar bis zu 150 %.
Ist der Samstagszuschlag steuerfrei?
Nein – der Samstag gilt nicht als Feiertag oder Nachtzeit im steuerlichen Sinne. Zuschläge für Samstagsarbeit sind nicht steuerfrei. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn du in der Nachtzeit arbeitest, zum Beispiel zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr. Dann kann der Nachtzuschlag steuerfrei sein – der Samstagszuschlag selbst jedoch nicht.
Zusätzlicher Hinweis:
Wenn Zuschläge steuerfrei sind, bleiben sie in der Regel auch sozialversicherungsfrei. Das reduziert deine Abgaben zusätzlich – besonders relevant für Beschäftigte im Schichtdienst, etwa in der Pflege, Industrie oder Logistik.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Verlängere die Frist mit dem Experten-Service
Steuerfrist verpasst? Lass deine Steuer von einem unserer unabhängigen Steuerprofis erledigen und verschaff dir mehr Zeit.
Jetzt starten